Auszug - Diskussion Konzept Jugendarbeit in Neukölln  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 18.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Stadtvilla Global
Ort: Otto-Wels-Ring 37, 12351 Berlin
 
Beschluss


Frau Blumenthal erläutert den Anwesenden kurz, dass das Konzept auf dem letzten JHA umfangreich vorgestellt wurde. Alle wurden gebeten die Zeit zwischen der letzten und dieser Sitzung zu nutzen um in ihren Gremien und Verbänden über das Konzept zu diskutieren und ggf. weitere Fragen zu stellen. Sie eröffnet die Fragerunde mit der Bemerkung, dass das Angebot im Vorfeld sowohl ihr als auch Herrn Gladisch weitergehende Fragen zu senden leider nicht genutzt wurde.

 

Herr Pohl: Bittet um die Erläuterung zur Finanzierung der Jugendarbeit.

Herr Gladisch: Grundlage für das Produktbudget ist die Kosten -und Leistungsrechnung und die Angebotsstunden als Menge. Daraus wird eine Mischkalkulation für beide Produkte erstellt.

10 % davon werden nach einer Modelmenge (nach Einwohnerzahlen / Sozialstrukturdaten gewichtet) berechnet. Wir haben im Übrigen bisher in Neukölln eine relativ geringere Anzahlt von Angebotsstunden pro Jugendeinwohner. 90 % erfolgt aus den Angebotsstunden des Vorvorjahres (Für das Jahr 2018 ist die Zahl der Angebotsstunden aus dem Jahr 2016 relevant). Das ergibt eine Zuweisungsmenge von zuletzt 189.222 Angebotsstunden mal ca. 44 €.

 

Herr Pohl: Wenn man die tatsächlichen Kosten der Angebotsstunden beurteilen möchte, müsste man eigentlich die Umlagekosten raus rechnen. Das Ergebnis wäre, dass die Angebotsstunden eines öffentlichen Trägers preiswerter sind, nämlich 22 € als im Vergleich zu 27 € bei den freien Trägern. Wenn das Jugendamt nun argumentiert, dass man drei Einrichtung aus der öffentlichen Trägerschaft an die freien Träger übergibt, mit dem Ziel zu sparen, da dies preiswerter ist, wäre es gut, wenn sie das noch detaillierter Ausführen.

Herr Gladisch: Wiederholt, dass das vorliegende Konzept kein Sparkonzept ist. Der Anteil von Jugendarbeit und Personalausstattung soll verstärkt werden. Es wäre jedoch unvernünftig, wenn das im öffentlichen Bereich stattfindet, da dies sehr teuer ist. Deswegen sollte das im Bereich der freien Träger geschehen. Wir wollen einige Einrichtungen abgeben um das dortige Personal dann in andere Einrichtungen, die noch in öffentlicher Trägerschaft sind, als Verstärkung der bestehenden Teams zu nutzen. Dadurch wird diese Personalreserve dann genutzt, um den dortigen Personalnotstand zu beheben. Die Einrichtungen, die dann in freie Trägerschaft abgegeben werden sollen, könnten mit anderen Mitarbeitern betrieben werden. Es wäre unklug, dort öffentliche Mitarbeiter einzusetzen, da dies die teurere Variante ist. Deshalb schlägt das Jugendamt vor, dass die Einrichtung dann an einen freien Träger geht. Da dies dann preisgünstiger ohne die Belastung der Umlagen zu finanzieren ist. Durch die Erhöhung der freien Träger würden wir dann mit der oben genannten Mischkalkulation in der Budgetierung besser klar kommen.

 

Der Anteil der Jugendarbeit soll insgesamt verstärkt werden; unvernünftig wäre es, dies im öffentlichen Bereich vorzunehmen, weil die Angebote der freien Träger preiswerter sind. Auch könnten die Angebotsstunden im öffentlich Bereich nicht beliebig gesteigert werden, da Personenstunden begrenz sind. Die freien Träger bringen zudem z.T. zusätzliche Mittel ein, das ist dabei von Vorteil.

Herr Pohl: Wenn ich das richtig verstanden habe mit den Umlagen, dann ist das so, dass  wenn man die Anzahl der Angebotsstunden bei öffentlichen Trägern erhöhen würde, dann würde sich der Preis der Angebotsstunden eigentlich verringern. Weil die Umlagen, ja auf alle Angebotsstunden umgelegt werden.

Herr Gladisch: Ja, aber jeder Mitarbeiter hat nur eine bestimmte Wochenstundenzahl und er kann auch theoretisch nur eine gewisse Menge an Angebotsstunden produzieren. Das ist nicht beliebig steigerbar. Was sie jetzt Vorschlagen, das wir die Mengen steigern, mit der Begründung, dass es dann billiger ist, würde so nicht gehen.

Herr Pohl: Letztendlich wird bei dem Personal gespart, da das Personal bei dem öffentlichen Träger billiger ist, als bei dem Freien Träger.

Herr Gladisch wiederholt: Wir haben eine Personalnotlage in den Einrichtungen. Alle Einrichtungen, beim kommunalen und beim freien Träger, sind unterausgestattet. Wir wollen Personal in den eigenen Einrichtungen konzentrieren und bei den freien Trägern nach Möglichkeit so gut wie möglich verbessern.

Herr Pohl: Da haben sie mich falsch verstanden. Ich meine nicht beim Personal sparen. Ich habe verstanden: Insgesamt soll es mehr Personal geben, das finde ich auch gut und es ist der richtige Weg, aber man spart trotzdem beim Personal, da das Personal bei den freien Trägern oft billiger ist.

Herr Gladisch weist darauf hin, dass die Freien Träger in der Regel auch nach TVL orientiert sind.

 

Herr Liecke beschreibt, dass das Problem, als Öffentlicher Träger darin besteht, dass sie die Regiekosten des gesamten Bezirksamtes mittragen müssen. Und die fallen beim freien Träger nicht an. Deshalb wollen wir den Anteil an freien Trägern erhöhen, da diese Kosten dann nicht mehr anfallen. Uns geht es um eine bessere Ausstattung unserer Einrichtungen und um die Möglichkeit neue Träger zu finden.

Daher bittet Herr Liecke den Ausschuss um Rückendeckung für diese Pläne, damit im Rahmen der Haushaltsberatungen eine bessere Verhandlungsposition da ist. Wir wollen eine Ausweitung und die muss finanziert werden.

 

Frau Jahke: Ist es richtig, dass die Umlagen die Verwaltungskosten sind, die zur Betreuung dieser Einrichtungen der öffentlichen Träger anfallen? Übernehmen diese auch die Kommunikation zu den freien Trägern? Entstehen dann auch mehr Verwaltungsaufwände? Wenn wir die Personalsituation und die Standards bei den freien Trägern erhöhen, dann werden ja die Kosten der Angebotsstunden bei den freien Trägern vermutlich auch deutlich höher. Wie wird das dann gegenfinanziert. Erhalten sie dann auch mehr Geld?

Herr Liecke: Nein, es ist ja ein fester Zuwendungspreis den die Träger bekommen.

Frau Jahke: Das heißt, sie wollen die Standards erhöhen, mehr Personal einstellen und das dann zum gleichen Preis?

Herr Liecke: Nein, denn der Zuwendungspreis ist in Berlin einheitlich.

Herr Gladisch ergänzt: Wir würden ja hoffentlich als Bezirk mehr einsetzen. Das heißt, es geht mehr Geld in das System. Das heißt, sie können ihr Personal damit bezahlen. Sie erbringen natürlich mehr Mengen, also Angebotsstunden, als derzeit. Diese Mengen werden wir in der KLR dokumentieren. Diese werden dann im übernächsten Jahr finanziert. Auf diesem Wege findet die Refinanzierung statt.

Gebäude, Personalabteilungen, BVV, Bürgermeister, Stadtrat, Ämter etc. also alles was Overhead ist im Bezirksamt muss finanziert werden.

Frau Jahke: Aber ist es dann nicht so, dass diese Umlagen Fixkosten sind, die sich auf die Gesamtzahl der Angebotsstunden aufteilen?

Herr Gladisch: Umlagen sind weitaus mehr als die unmittelbaren Steuerungskosten. Die Steuerungskosten sind ja auch bei dem Produkt der freien Träger gebucht. Die Zuweisungspreise sind in Berlin einheitlich. Die Steuerungskosten fallen bei den Verwaltungskosten an.

Die Umlagekosten sind sehr viel höher (beinhalten auch Gebäudekosten). Die Fixkosten pro öffentlichen Jugendarbeiter betragen ca. 60.000 €. Das Jugendamt müsse quasi über Anteile pro Kopf das ganze Bezirksamt mitfinanzieren.

Frau Blumenthal weist darauf hin, dass es wichtig ist, das diese Fragen hier gestellt werden können. Es gibt keine Frage die zu dumm ist. Hier sitzen viele Menschen, die das erste Mal beim JHA sitzen, auch viele Gäste die es gerade lernen, und findet es wichtig, dass hier alles geklärt wird. Dafür haben wir diesem Thema auch mehr Beratungszeit eingeräumt.

Herrn Lüdecke: Sinkt durch die Abgabe an freie Träger nicht der Median? Alles tendiert dazu, alles in freie Trägerschaft zu geben. Das kann seine Vorteile haben, aber man muss auch Nachteile sehen um es dann abwägen zu können. Es ist auch sehr kurzfristig gedacht. Natürlich weil sie sparen müssen. Die Angebote der Freien Träger erfolgen ja wahrscheinlich über Ausschreibungen. Die billigsten Angebote werden den Zuschlag bekommen. Freie Träger könnten nur Stangen- oder Massenangebote liefern, die sich überall bewährt haben. Ich bitte mich zu korrigieren, wenn das falsch ist, aber bei öffentlicher Trägerschaft können die Interessen der Besucher besser eingebracht werden.

Tendenziell spricht aber einiges dafür, dass man sich nicht unsinnigerweise Geld entgehen lässt. Die Arbeit wird eine andere sein, wenn es in freie Trägerschaft abgegeben wird. Auch die Steuerungsmöglichkeit wird weniger, nämlich nur einmal im Jahr, wenn der Bericht abgegeben wird.

 

Herr Gladisch: Wir haben das Glück, im Bereich der Jugendhilfe keine Ausschreibungen nach Preis machen zu müssen. Wir können jugendhilfespezifische Auswahlverfahren machen, die nicht unbedingt die an die reine Wirtschaftlichkeit gebunden sind. Das nun freie Träger Stangenangebote liefern, dass kann gar nicht bestätigt werden. Ganz im Gegenteil. Am Bespiel des zuletzt vom JHA besuchten Anton-Schmaus-Haus der Falken Neukölln zeigt sich, dass es kein Stangenangebot ist. Die Freien Träger sind kompetent, flexibel und vielseitig. Was wir da einkaufen ist genauso gut wie die Arbeit der kommunalen Träger. Manchmal ist die Arbeit der Freien Träger sogar ein bisschen flexibler, weil sie die öffentliche Haushaltswirtschaft, Beschaffung, Einstellung von Mitarbeitern wesentlich flexibler händeln können als der Öffentliche Dienst.

Frau Blumenthal macht dazu die Zwischenbemerkung „Heißt ja auch Frei“.

Herr Gladisch: Es geht nicht nur um Wirtschaftlichkeit, die freien Träger zeigen häufig interessante Angebote.

 

Herr Glücklich regt an, umfassende Fragen eher schriftlich zu stellen und auch vorab, damit sie besser beantwortet werden können.

Frau Blumenthal fragt nach, wer das entscheiden soll, ab wann die Anfrage schriftlich zu beantworten ist.

Herr Glücklich schlägt die Zahl von 5 Fragen vor. Bei zwei oder drei nachfragen, die so dezidiert sind, ist das zu viel.

Frau Blumenthal bittet das als Appell zu verstehen selber zu entscheiden, was eine schriftliche Anfrage ist. Aber auch mit dem Hinweis, die Verwaltung nicht zu sehr in Anspruch zu nehmen. Auch erinnert sie daran, dass der JHA extra zwei Sitzungen mit diesem Thema füllt um die Möglichkeit zu lassen Unklarheiten zu klären. Dafür ist der JHA da.

Trotzdem ist es schade, dass die Vereinbarung aus dem letzten JHA, umfangreiche Fragen vorher Herrn Gladisch zur Verfügung zu stellen nicht wahrgenommen wurde. Man hätte dann die Chance gehabt, das Ganze auch visuell besser aufzuarbeiten, was es einfacher macht, diese komplizierten Themen zu verstehen.

 

 

Herr Hecht: Bei den Folien, die wir das letzte Mal vorgestellt bekommen haben ist mir an zwei Stellen noch etwas aufgefallen.

Folie Seite 6 „Kinder- und Jugendarbeit Perspektive der Sozialraumkoordination." starken Einsatzbereitschaft der KJFE in freier Trägerschaft trotz Finanzmangelwirtschaft nach. Gibt es noch andere Gründe die dafür sprechen?

Eine Kollegin vom Jugendamt erklärt die Zusammenhänge. Viele sind über Drittmittel in den Quartieren unterwegs. Die bunte Jugendhilfelandschaft würde ohne die Freien Träger so nicht ausgestattet sein. Eine gute Durchmischung ist das Ziel. Es ist eine inhaltliche Frage ob wir uns bunt in der Trägerschaft paritätisch mit den kommunalen Trägern aufstellen wollen.

 

Er verweist auf leichtere Möglichkeit, Drittmittel zu erhalten, außerdem sei die Vielfalt wichtig.

Frau Neumann fragt nach den Transferkosten.

Herr Gladisch: Das Jugendamt zahlt auch ca. 5%  Regiekosten sowie den Mietkostenanteil (bisher in unterschiedlicher Höhe). Angestrebt wird eine Miet- und betriebskostenfreie Überlassung an freie Träger; es werden somit Personal-, Regie und Materialkosten vom Jugendamt gezahlt. Die freien Träger bringen u.a. durch Ehrenamt auch Angebote, die nicht unmittelbar finanziert werden.

 

Frau Jahke fragt nach dem Gutachten von Herrn Wiesner.

Herr Gladisch: Da das Defizit im Bereich der Jugendarbeit Berlinweit bereits ein Thema war, gab es Diskussionen über das Finanzierungssystem der Jugendarbeit. Es gab das Anliegen, dass Jugendarbeit anders abgesichert werden muss. Daher kommt die Idee eines Jugendförderungsgesetzes. Herr Wiesner, einer der Urheber des SGB VIII, wurde mit seiner Kanzlei beauftragt zu skizzieren, wie es denn dazu kommen könnte. Er hat empfohlen nicht ein eigenes Jugendförderungsgesetz zu entwickeln. Seine Empfehlung ist es, dass AG KJHG abzuändern mit der Vorgabe, dass verbindliche Standards entwickelt werden sollen. Auf dieser Grundlage muss das Land einen Landesjugendförderplan und die Bezirke müssen eben bezirkliche Förderpläne entwickeln. Standards wären ähnlich das, was es schon z.T. gibt. Die Rahmenbedingungen und Ausstattungen der Einrichtungen sollen entwickelt und beschrieben und dann Berlin einheitlich umgesetzt werden. Der Bezirk müsste die Kennwerte darstellen, ähnlich wie wir es aktuell gemacht haben. Bisher ist es so, dass sämtliche Mittel des Bezirkes in die sogenannte Globalsumme gehen und nur für ganz bestimmte Teile gibt es eine Zweckbestimmung. Ein großer Teil dieses Wiesner Gutachtens beschäftigt sich mit der Zweckbindung von Mitteln, die in den Bezirk gehen für die Jugendarbeit. Das Gutachten beschreibt, das es zulässig ist, wenn der Landesgesetzgeber in seiner Haushaltsgesetzgebung Mittel festlegt für die Jugendarbeit, dass das dann auch für den Bezirk bindend ist. Die Landesmittel waren bisher nicht zweckgebunden, sodass jeder Bezirk in eigener Verantwortung handelte. Ein Dilemma, dass Mittel in den Bezirk gehen aber vielleicht gar nicht für die Jugendarbeit genutzt werden. Herr Gladisch stellt das Gutachten gerne zur Verfügung (Anlage 1)

 

Herr Glücklich verweist auf den LJHA. Dieser wird sich ebenfalls damit befassen.

 

Herr Lüdecke fragt nach der Übersicht der kostenfrei überlassenen Gebäude an die freien Träger. Ebenfalls würde er gerne wissen, ob es eine Übersicht gibt, in der alle Kosten, die mit den Einrichtungen verbunden sind und vom Bezirksamt getragen werden aufgelistet sind.

Herr Gladisch. Verweist auf den Haushaltplan. Dort steht, welche Immobilien entgeltfrei an wen überlassen worden sind. Und welche möglichen Einnahmen dem Bezirk dadurch entgehen.

Frau Blumenthal gibt den Hinweis, dass wir den Haushalt auch im JHA selbstverständlich intensiv beraten werden und niemand Scheu haben sollte, intensiv nachzufragen.

Frau Tanana: Im öffentlichen Dienst ist man verpflichtet nach dem TVÖD zu zahlen. Wie sieht es aus, wenn sie die Einrichtungen aus öffentlicher Hand in freie Trägerschaft geben? Gibt es dann die gleichen Tarife? Normalerweise haben die Freien Träger ihre Haustarife. Wird es da eine Anpassung geben?

 

Frau Bethge: Es gibt eine Auflage, dass freie Träger nicht besser bezahlen dürfen, als der Öffentliche Dienst. Die Tarife gelten insoweit auch für die Freien Träger. In den letzten Jahren konnten steigende Personalkosten nicht angepasst werden. Da in der Regel über Leistungsverträge finanziert wird, steigen die Kosten, bei gleicher Summe verringert sich damit der Leistungsumfang.

Herr Gladisch: Findet es schade, dass wir uns am Kosten- und Leistungsteil festhalten. Kosten sind ein Aspekt von mehreren, mit dem daraus abgeleiteten Ziel, den Anteil von freien Trägern auszubauen. Wesentliches Ziel ist aber auch, Qualitätsstandards steigern wollen. Es soll mehr Personal in die Einrichtungen. Zudem sollen gut laufende Projekte nach Möglichkeit in die Regelfinanzierung überführt werden.

Frau Blumenthal stimmt Herrn Gladisch zu, merkt jedoch an, dass sie nach der letzten JHA Sitzung mitgenommen hat, dass alle andern Punkte in dem Konzept unstrittig sind und hier vor allem Fragen geklärt werden sollen in Bereichen, wo es noch Klärungsbedarf gibt.

 

Herr Pohl: Bei Übertragung auf freie Träger übernimmt JA Personalkosten, die im ÖD entstehenden Umlagekosten entfallen.

Herr Gladisch: Der Bezirk hat die Gebäude- und Infrastrukturkosten. Der Träger muss Mittel bekommen um die notwendige Regie im Haus zu führen. Sachkosten, Personalkosten etc. Was entfällt sind die Umlagekosten außer den Infrastrukturkosten.

Wir können pro Einrichtung genau sagen, wie viel eine Einrichtung kostet. Die Kosten- und Leistungsrechnung besteht aus Kostenträger (Produkt), Kostenstelle (Ort) und Kostenart.

 

Jahke Wie läuft das Interessenbekundungsverfahren ab? Welche Kriterien gibt es für die drei Standorte?

Herr Liecke: Es wird ein Interessenbekundungsverfahren (IB) vergleichbar mit denen bei der Mange und dem Trapez geben. Es wird eine Veröffentlichung zum IB geben. Die Regelungen der Vergabeordnung, finden bei diesem Verfahren keine Anwendung. Auch eine Information im JHA ist vorgesehen. Ein Kriterienkatalog beschreibt die Leistungen, die wir erwarten und es wird ein Rahmen vorgegeben. Eine Auswahlkommission bestehend aus JA und Vorsitz des JHA unterbreitet dem JHA einen Auswahlvorschlag. Die Präsentation der Träger im JHA ist möglich.

Frau Bethge: Jeder Träger kann sich bewerben und ein entsprechendes Konzept einreichen, sofern er Freier Träger der Jugendhilfe ist.

Eine Kollegin vom EJF: Wurde mit dem Personal der betroffenen Einrichtungen gesprochen? Was sagen diese dazu?

Frau Tananan: Was wird aus dem Personal des ÖD? Die Mitarbeiter wüssten, dass sie die Einrichtung wechseln müssten.

Frau Mlynarczyk (PR): Bei der Entscheidung werden die Betroffenen einbezogen, der Personalrat ist involviert. Der PR ist sich bewusst, dass der vorgelegte Plan Sinn macht und tritt selbst für eine Weiterentwicklung der Jugendarbeit ein. Es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Trotzdem sind sie bedrückt. Es ist eine Personalentwicklung geplant. Es ist nicht Existenzbedrohend. Dass die Kolleginnen aber die Jahrelang aufgebauten Beziehungen zu den Kindern, Jugendlichen und Eltern nun einstellen müssen, ist natürlich nicht einfach.

 

 

Herr Liecke: Das JA hat einen Wunsch mitgebracht.

Herr Gladisch: Das JA erhofft sich die Rückenstärkung durch den JHA. Es gibt aufgeschriebene Gedanken des JA, welche Vorschläge zeigen, die vom JHA bei der Erarbeitung eines Antrages gerne mit berücksichtigt werden können. (Anlage 2)

 

Frau Blumenthal bedankt sich beim JA für die Unterstützung und bittet darum, dass Herr Liecke das Konzept und die daraus resultierenden Änderungen dem BA vorstellt.

Frau Blumenthal liest die Gedanken des Bezirksamtes vor. Der Beschluss soll spätestens am 15.06. ggf. mit Änderungen beschlossen werden. Sie bittet darum, dass wir es mit allen stimmberechtigten Mitgliedern im JHA gemeinsam abstimmen. Sie bittet daher, dass die Vorschläge für einen gemeinsamen Antrag bis Ende Juni zu ihr gesendet werden sollen. Sie geht dann auf die Fraktionen zu um einen gemeinsamen Antrag zu formulieren.

 

Herr Liecke bittet um Entschuldigung, dass er die Sitzung frühzeitig verlassen muss.

 

Das Thema zu dem verstorbenen Mädchen möchte er gerne auf dem nächsten JHA berichten, da dann der Bericht fertig gestellt worden ist.

Zum Flughafenkiez Käpt'n-Blaubär-Spielplatz und Blueberry Inn, Bandenbildung im Boddin-Kiez. Hier werden Herr Gladisch und Herr Thoma zur Verfügung stehen und berichten.

Für das, was Herr Thoma und die Polizei konzipiert haben, hat Herr Liecke bereits Mittel beantragt. Zum 01. Juli soll gestartet werden.


 
 

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