Auszug - Vorstellung des Neuköllner Handlungskonzepts Prävention und Intervention bei Kinder- und Jugendkriminalität  

 
 
46. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 21.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes bittet Herr Förster Herrn BzStR Liecke um einige einleitende Worte

Hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes bittet Herr Förster Herrn BzStR Liecke um einige einleitende Worte. Dieser berichtet, dass in den vergangenen 1 ½ Jahren das nunmehr vorliegende Neuköllner Handlungskonzept Prävention und Intervention bei Kinder- und Jugendkriminalität erarbeitet wurde. Die Sonderarbeitsgruppe soll mit insgesamt drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgestattet und der Jugendgerichtshilfe zugeordnet werden. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Kooperation der vor Ort mit den jungen Straftätern befassten Akteure aus Polizei, Schule, Jugendhilfe und Justiz. In Neukölln gibt es zurzeit ca. 50 Schwellen- oder Intensivtäter im Alter bis zu 21 Jahren. Mit diesem Handlungskonzept wurde das Konzept der verstorbenen Richterin Kirsten Heisig aufgenommen und ausgebaut. Ein erster großer Baustein ist mit dem Staatsanwalt für den Ort bereits im Sommer des vergangenen Jahres in Neukölln etabliert. Im Folgenden erläutert der Leiter der Jugendgerichtshilfe, Herr Weylandt, die Entstehung des vorliegenden Konzepts. Er selbst hat eng mit der Richterin Kirsten Heisig zusammengearbeitet, als 2009 das Neuköllner Modell ins Leben gerufen wurde. Ziel des Neuköllner Modells: Jugendliche, bei denen sich eine kriminelle Karriere abzeichnet, sollten spätestens vier Wochen nach einer Tat vor Gericht stehen. Das Verfahren wird dann vereinfacht und erfordert eine gute und zügige Koordination von Polizei, Richtern und Staatsanwälten. Die Arbeit der damals ins Leben gerufenen Steuerungsrunde scheiterte an den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, denen aus Sicht des Berliner Datenschutzbeauftragten nicht genügend Rechnung getragen wurde. Im Herbst 2014 reiste eine Delegation bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Jugendamtes gemeinsam mit BzStR Liecke zu einem Informationsaustausch nach Essen, um die Erfahrungen anderer Großstädte, die ein ähnliches Problem aufweisen, nutzen zu können. Das in Essen bereits seit einiger Zeit erfolgreich praktizierte Modell, hat ebenfalls Einfluss auf das Neuköllner Handlungskonzept genommen. Kernstück des neuen Handlungskonzeptes ist die Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendkriminalität. Ihre Aufgaben liegen in der aufsuchenden sozialen Arbeit, der Analyse der jeweiligen Problemlagen, der Eröffnung eines Integrationsdialoges mit dem jungen Menschen und seiner Familie und der konkreten Betreuungsarbeit. Sie ist auch Ansprechpartner für Schulen, Jugendämter, andere Behörden, Freizeiteinrichtungen, Sportvereine und Moscheen. Die AG wird an Hilfe- und Fallkonferenzen teilnehmen und bei Missachtung der getroffenen Vereinbarungen oder der Rechtsordnung Grenzen setzen. Die Arbeit der AG Kinder- und Jugendkriminalität ist durch eine fördernde und helfende Grundhaltung gekennzeichnet. Bei notwendigen Grenzsetzungen werden die intervenierenden, sanktionierenden oder repressiven Aufgaben mit den anderen behördlichen Kooperationspartnern abgestimmt (die Zuständigkeiten bleiben erhalten). Herr Weylandt erörtert anschließend das Neuköllner Handlungskonzept mit seinen vier Säulen (siehe Anlage 1). In diesem Zusammenhang informiert er auch über den intensiven Austausch mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten, um den dateschutzrechtlichen Voraussetzungen zu genügen. Hierzu wurde auch die Expertise einer externen Fachkraft eingeholt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Posselt erläutert Herr Weylandt, dass die neuen Wege, die die Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendkriminalität gehen soll darin liegen, dass eine starke Elternaktivierung im Mittelpunkt der Arbeit stehen soll. Auch eine engere Zusammenarbeit mit dem Bereich Schule ist vorgesehen. Der Alltag und die Freizeit soll strukturiert werden. Die Familie wird als Ganzes angesprochen und in die Betreuung eingebunden. Herr BzStR Liecke ergänzt an dieser Stelle, dass es von zentraler Bedeutung ist, den Familien möglichst schnell zu verdeutlichen, dass der Staat eingreift und präsent ist. Und das schon vor einem Gerichtsverfahren. Die Familien sollen bereits bei einer ersten Auffälligkeit, wie zum Beispiel einer Gewaltmeldung seitens der Schule, aufgesucht, betreut und begleitet werden. Den jugendlichen Straftätern und ihren Familien wird so verständlich gemacht, dass in unserer Gesellschaft kein Platz für Kriminalität ist. Für den Austausch unter den verschiedenen beteiligten Behörden ist es grundsätzlich erforderlich, eine Einverständniserklärung bzw. eine Entbindung von der Schweigepflicht von den einsichtsfähigen (mindestens fünfzehnjährigen) jungen Menschen selbst und /oder ihren gesetzlichen Vertretern für die gemeinsamen Fall- und Hilfekonferenzen einzuholen.

 

Frau Vonnekold bittet um Mitteilung, wie viele Fälle die drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter betreuen sollen und wie das Team finanziert wird. Herr Weylandt erläutert, dass die Fallzahl in erster Linie von der Betreuungsintensität abhängt, die die Familien benötigen. Er geht jedoch davon aus, dass das Team rund 30 Fälle betreuen kann. Herr BzStR Liecke ergänzt, dass die Mittel für die Finanzierung des Personals in seinem Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Hinsichtlich der Refinanzierung erläutert Herr Gladisch, dass ein Teil der Arbeit der Arbeitsgruppe durchaus konkreten Produkten zugeordnet werden kann, wie zum Beispiel der Jugendberufshilfe. Andere Tätigkeitsfelder der Arbeitsgruppe werden dann unter anderem über den Gemeinkostenträger umgelegt. In diesem Zusammenhang macht Herr BzStR Liecke deutlich, dass es besonders wichtig ist, für diese Arbeitsgruppe das passende Personal zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des in Rede stehenden Teams müssen über besondere Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen, die einen Zugang zur Zielgruppe ermöglichen.

 

Da keine weiteren Fragen vorliegen, bedankt sich Herr Förster für die Vorstellung des Handlungskonzepts und beendet den Tagesordnungspunkt.

 

 


 
 

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