Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan 8-55B ("Heideläuferweg")
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-55B vom 18.08.2015 für die Grundstücke Heideläuferweg 4 / 22A sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Buckower Damm 237, 237A-B und 237D-E im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-55B (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283), sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.4 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-55B ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig beschlossen. Abstimmungsergebnis: |
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