Auszug - Bebauungsplan 8-55B ("Heideläuferweg")  

 
 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 27.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1477/XIX Bebauungsplan 8-55B ("Heideläuferweg")
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)    Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-55B vom 18.08.2015 für die Grundstücke Heideläuferweg 4 / 22A sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Buckower Damm 237, 237A-B und 237D-E im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-55B (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283), sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

b)    Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt  III  4.4 der anliegenden Begründung beschrieben.

c)    Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-55B ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig beschlossen.


Abstimmungsergebnis:


 
 

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