Auszug - Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet "Schillerpromenade" im Bezirk Neukölln von Berlin  

 
 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 09.12.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1449/XIX Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet "Schillerpromenade" im Bezirk Neukölln von Berlin
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauNatBüDBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Entwurf der Rechtsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs („Milieuschutzsatzung“) für das Gebiet „Schillerpromenade“ im Bezirk Neukölln von Berlin (siehe Anlage) wird beschlossen.

 

Die Milieuschutzsatzung soll gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) nach Anzeige bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden unter der Voraussetzung, dass die zur Bearbeitung der mit der Satzung verbundenen Aufgaben erforderlichen zusätzlichen Personalmittel dem Stadtentwicklungsamt dauerhaft zur Verfügung stehen.

Nach Inkrafttreten der Verordnung ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den

 

 

_______________________________________

Dr. GiffeyBlesing

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird mit den Stimmen der SPD, Grünen, PIRATEN und LINKEN gegen die Stimmen der CDU beschlossen.


Abstimmungsergebnis:


  Beschluss: 09.12.2015 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 06.09.2022 realisiert Verantwortlich:
BA/SUV  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 26.10.2016  
Vermerk:

Realisierung:

 

 
 

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