Auszug - Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des BauGB ("Milieuschutzsatzung") für das Gebiet Schillerpromenade - Vorlage zur Beschlussfassung an die BVV  

 
 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Schröder erklärt, dass es einige Wiedererkennungseffekte gäbe und man eine gemein-same Untersuchungsstruktur festgelegt hatte

 

Herr Schröder erklärt, dass es einige Wiedererkennungseffekte gäbe und man eine gemeinsame Untersuchungsstruktur festgelegt hatte. Wie im Reuterkiez hat man auch hier die Sekundärstatistik untersucht. Die Methodik entsprach der zur Untersuchung des  Reuterkiezes. Es wurden eine Vor-Ort Besichtigung und für die innere Nutzungsstruktur eine Haushaltsbefragung durchgeführt. Es war ein nicht ganz so starken Rücklauf zu verzeichnen, von 6000 Briefen hat man 930 zurückbekommen. Sodann wurde eine Analyse der Infrastruktur vorgenommen, welche Kapazitäten es gibt, welche Bedarfe bestehen und ob größere Investitionen gebraucht werden. Im Ergebnis wurde bewertet, ob die Anwendungsvoraussetzungen für eine Erhaltungssatzung vorliegen. Die Kernfragen waren die Wechselbeziehungen, städtebauliche Folgen, der Aufwertungsdruck, und das Aufwertungspotential. Es wurde geprüft, welches Potential in der Sanierung besteht. Da es kaum Unterschiede gab, wurde das Quartier in seiner Gesamtheit betrachtet und nicht kleinflächig geteilt. Es wurde ermittelt, wo Handlungsbedarf besteht und an welchen Fassaden bereits etwas getan wurde. Es gibt einen gründerzeitlichen Altbaubestand, 1/5 liegen davon im Eigentum. Es ist eine hohe energetische Modernisierung in dem Quartier nötig. Es gibt zwar kaum noch Wohnungen mit Ofenheizung, eine Anpassung an den Vollstandart ist aber durchaus noch möglich. Kleinere Haushalte sind oft in größeren Wohnungen wohnhaft. Eine Bautätigkeit hat es im Quartier überall gegeben. An der Anzahl der Umwandlung in Eigentumswohnungen kann man erkennen, dass bereits viele Eigentumswohnungen gebildet wurden. Es stehen noch viele Umwandlungen bevor. Somit ist eine hohe Attraktivität des Quartiers feststellbar. Die Mieten steigen bei Neuvermietung, allerdings nicht ganz so stark wie am Reuterplatz. Die Mischung im Quartier wird als schätzenswert empfunden.  Miete und Verdrängung wird negativ wahrgenommen.

 

Es ist zu befürchten, dass sich die Bevölkerungsstruktur verändern wird. Es ist allgemein eine sehr geringe Umzugsneigung festzustellen. Durch steigende Mieten ziehen aber nur noch einkommensstarke Haushalte hinzu. Es ist kaum noch möglich, zu gleichen Konditionen umzuziehen. Daher betrifft der Zwang zum Fortzug vor allem Haushalte mit mehreren Kindern und geringem Einkommen durch die hohe Mietenbelastung. Die Infrastruktur ist im Quartier sehr gut ausgebildet, ebenso die Angebote für Bildung, Kinder, etc. durch das QM. Es wurde festgestellt, dass negative städtebauliche Folgen möglich sind, so dass im Ergebnis die Anwendungsvoraussetzungen für eine soziale Erhaltungsverordnung gegeben sind.

 

Frau Fuhrmann fragt ob es Aussagen zu den Wegzügen aufgrund gestiegener Mieten während der letzten drei Jahre gibt. Zudem will sie wissen, ob die energetische Sanierung mit der städtebaulichen Erhaltungssatzung verhindert werden kann. Welche Vorteile haben Mieter vom Milieuschutz?

 

Her Schröder legt dar, dass er zu den Wegzügen keine Auskünfte erteilen kann, da nur die vorhandenen Anwohner befragt wurden. Zudem sind die Auswirkungen der Sanierung nur auf die Fassaden nicht auf die hinteren Teile beschränkt. Beide Satzungen können nebeneinander bestehen. Die bauliche Struktur wurde nicht untersucht, daher kann es keine Aussage zur Erhaltung geben. Konkrete Vorteile bei Milieuschutz sind immer dann gegeben, wenn es Projekte gibt, wenn modernisiert und saniert wird und dies umlagefähig ist. Über die Prüfkriterien kann man dies dann ggf. verhindern., insbesondere bei Grundrissänderung, Umwandlung in Eigentum etc.

 

Herr Biedermann findet die Ergebnisse gut, sie spiegeln die bereits angestellten Vermutungen wieder. Er fragt, wann genau die Umwandlungsverordnung greift. Herr Groth legt dar, dass diese beim konkreten Verkauf greift. Das Bezirksamt hat die Aufstellung beschlossen.

 

Der Ausschuss empfiehlt mit Ja Stimmen der Fraktionen der SPD, Grünen, Linken und Piraten und den Gegenstimmen der CDU die Empfehlung an die BVV zur Zustimmung.


 
 

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