Auszug - Einrichtung einer Unterkunft für besonders Schutzbedürftige  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 23.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Frauenschmiede
Ort: Richardplatz 8, 12055 Berlin
1430/XIX Einrichtung einer Unterkunft für besonders Schutzbedürftige
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneVerwaltung und Gleichstellung
  Kupfer, Martin
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Herr Kupfer berichtet, dass über den Antrag bereits im Jugend-hilfeausschuss beraten worden ist und mit den Stimmen von SPD und CDU die Ablehnung des Antrages empfohlen wurde

Herr Kupfer berichtet, dass über den Antrag bereits im Jugend-hilfeausschuss beraten worden ist und mit den Stimmen von SPD und CDU die Ablehnung des Antrages empfohlen wurde.

 

Die beiden Fraktionen stimmen dem Antrag nicht zu, weil

  1. für die Liegenschaft bereits ein Bezirksamts- und BVV-Beschluss vorliegt, dass aus dem Gebäude ein Verwaltungsstandort für die Abteilung Jugend und Gesundheit werden soll. Hiermit soll der wachsenden Raumnot für die Unterbringung von Mitarbeitern entgegengewirkt werden. Baubeginn soll Anfang 2017 sein.
  2. im o.g. Objekt noch drei Träger Räumlichkeiten angemietet haben, deren Verträge nicht kurzfristig aufgelöst werden können,
  3. sich ein Träger im Haus befindet, der bereits unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge betreut und
  4. die Gefahr besteht, dass durch die Abgabe der Liegenschaft an LaGeSo der Baubeginn 2017 zum Verwaltungsstandort gefährdet wird, da eine rechtzeitige Rückgabe nicht garantiert werden kann.

 

Weiter berichtet Herr Nitsche, dass eine intensive Prüfung des Gebäudes ergeben hat, dass mindestens Kosten in Höhe von 250.000 Euro entstehen, um das Gebäude für Flüchtlinge herzurichten. Aufgrund der kurzen Nutzungszeit und dem Risiko, dass die Bauaufsicht evtl. noch weitere Baumaßnahmen für notwenig hält, kann er von diesem Vorhaben nur abraten.

 

Der Vertreter der antragstellenden Fraktion weist demgegenüber darauf hin, dass die Liegenschaft aufgrund ihrer baulichen Eigenschaften besonders gut geeignet für Familien sei, zumindest teilweise unmittelbar zur Verfügung stünde, als Alternative zu Notunterkünften auch ohne umfangreiche Renovierung nutzbar sei und der geplante Verwaltungsstandort schlecht erschlossen sei und daher erneut überprüft werden sollte.

 

Es folgen Wortbeiträge aus den Fraktionen von SPD, CDU und Linken.

 

Der Antrag wird danach mit 4 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen a b g e l e h n t.

 

Frau Dr. Giffey legt in diesem Zusammenhang die aktuelle Flüchtlingssituation des Bezirkes dar:

 

  1. In Neukölln werden bereits drei Sporthallen an zwei Standorten (Doppelsporthalle Buckower Damm und Jahnsporthalle) für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Der Träger am Buckower Damm erfüllt die gesetzten Auflagen nicht, so dass das Bezirksamt einen Betreiberwechsel anstrebt.

 

  1. Der Standort in der Fritz-Reuter Allee für unbegleitete Minderjährige wird hervorragend von den Johannitern betrieben. Allerdings ist die Perspektivlosigkeit der Jugendlichen ein riesengroßes Problem und führt zu Spannungen im Standort. Die Registrierung der Flüchtlinge beim LaGeSo kann frühestens im April 2016 erfolgen.

 

  1. In diesem Jahr wurden in Neukölln bereits 53 Willkommensklassen eingerichtet und 640 Deutschkurse, davon allein 65 nur für Flüchtlinge, durchgeführt.

 

  1. In Berlin sind in den letzten Monaten über 60.000 Flüchtlinge eingetroffen und bis Jahresende werden noch weitere 15.000 Flüchtlinge erwartet.  Aktuell steht aber nur für 5.000 Flüchtlinge eine Unterkunft bereit. Somit wurden die Bezirke verpflichtet,  jeweils 4 weitere Turnhallen zu benennen, um den Bedarf zu decken. Ein weiteres Problem bei der Vergabe der Turnhallen ist, dass diese auf Zuruf (ohne Verträge) vergeben werden. Die Haftung bleibt somit bei den Bezirken, nur bei einer Beschlagnahme der Einrichtungen würde das Land Berlin haften. Dies wurde in der letzten Sitzung im Rat der Bürgermeister bereits thematisiert.

 

  1. Weiter gibt es eine Tennishalle auf dem Buga-Gelände, die sich hervorragend für die Unterbringung von Flüchtlingen eignen würde. Leider kann diese nicht beschlagnahmt werden, da ein privatrechtlicher Pachtvertrag vorliegt, der die Beschlagnahmung erst dann erlauben würde, wenn alle anderen Liegenschaften im Bezirk bereits beschlagnahmt worden sind. Eine gütliche Einigung mit dem Pächter konnte leider nicht herbeigeführt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Liegenschaft des ehemalige C&A Geländes für die Flüchtlingsunterbringung heranzuziehen. Gespräche und eine Begehung mit dem neuen Eigentümer des C&A Gebäudes haben bereits stattgefunden. Der Eigentümer der alten Post ist nicht an einer Vermietung interessiert.

 

  1. Der Eigentümer der Liegenschaft „Haarlemer Straße“ ist an einer Fortsetzung des auslaufenden Vertrages zum Jahresende interessiert, allerdings zu seinen Konditionen. Diese beinhalten die Erweiterung der Flüchtlingsunterkünfte und dass das Land Berlin das Grundstück für den Zeitraum der Unterbringung pachten soll.

 
 

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