Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Frauenförderplan des Bezirksamtes Neukölln von Berlin 2015: Vorzeitige Neufassung für den Gültigkeitszeitraum 01.12.2015 bis 30.11.2021
Gemäß § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) vom 18. November 2010 sind alle Berliner Behörden zur Erstellung eines Frauenförderplans verpflichtet. Dieser ist „auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie der zu erwartenden Fluktuation oder Einsparungsmaßnahmen“ zu erstellen. Die Erstellung erfolgt jeweils für sechs Jahre und ist danach fortzuschreiben.
Im Laufe der Arbeit mit dem aktuellen Frauenförderplan aus dem Jahr 2012, hat sich gezeigt, dass dieser ein nützliches Instrument zur Förderung der weiblichen Beschäftigten im Bezirksamt Neukölln ist. Dennoch hat die Praxis ebenso mögliche Punkte für Verbesserungen offengelegt. Die in Abstimmung mit der Frauenvertreterin identifizierten Optimierungen wurden in den Frauenförderplan integriert und dieser vorzeitig fortgeschrieben.
Nach erfolgter Beteiligung der Frauenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und der Personalvertretung lege ich die vom Bezirksamt erstellte vorzeitige Neufassung des Frauenförderplanes des Bezirksamtes Neukölln von Berlin 2015 für den Gültigkeitszeitraum 01.12.2015 bis 30.11.2021 vor.
Berlin-Neukölln,
Dr. Giffey BzBm
Die Vorlage wird einstimmig zur Kenntnis genommen. |
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