Auszug - Mitteilungen der Verwaltung   

 
 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Hermann-Sander-Schule, Mensa, Eingang über Nebeneingang - blaues Freizeitgebäude
Ort: Mariendorfer Weg 69, 12051 Berlin
 
Beschluss

Herr BzStR Rämer berichtet:

Herr BzStR Rämer berichtet:

 

Heute konnte er 260 neue Lehrer*innen und Erzieher*innen im Bezirk begrüßen. Er sprach sich in diesem Rahmen für eine offene Kommunikation aus, um bei Problemen entsprechend reagieren und zu einer Lösung beitragen zu können.

 

Der BzStR weist auf die Anmeldephase der Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 vom 5. bis 16. Oktober 2015 hin. Der Anmeldezeitraum betrifft Kinder, die vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 das 6. Lebensjahr vollenden und damit am 1. August 2016 schulpflichtig werden.

 

Ab morgen steht die Liegenschaft Fritz-Reuter-Allee 138 (ehemalige Filiale der Schule an der Windmühle) als Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung. Diese sind fast alle schulpflichtig; ausreichend Schulplätze in Willkommensklassen sind vorhanden. Aktuell gibt es in Neukölln 45 Willkommensklassen (Liste siehe Anlage).

 

Herr BD Glücklich spricht die Aufhebung der Tempo-30-Zone in der Fulhamer Allee an, die u.a. die Fritz-Karsen-Schule betrifft. Herr BzStR Rämer erklärt, dass dies keine Entscheidung des Bezirksamtes war, sondern eine Anordnung durch die Verkehrslenkung Berlin. Er sagt zu, sich diesbezüglich mit Herrn Staatssekretär Gaebler in Verbindung zu setzen.

 

Herr BzStR Rämer weist auf eine besondere Übergabe von Zertifikaten für durch Flüchtlinge absolvierte Deutschkurse an der Volkshochschule Neukölln hin, die am 07.10. gemeinsam mit Senatorin Dilek Kolat stattfinden wird.

 

Herr BV Koglin möchte wissen, ob es sich bei den Flüchtlingen überwiegend um alleinstehende junge Männer handelt. Herr BzStR Rämer bestätigt diese Annahme.


 
 

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