Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplanentwurf XIV-218a (“Delbrückstraße / Glasower Straße“) - Ergebnis der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Herr Göres erklärt, dass hier die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde. Die Fläche sieht Wohnungsneubau vor, der Bauantrag war bereits Gegenstand im Ausschuss.
Es gab eine Stellungnahme bezüglich der Lärmbeeinträchtigung, der Vorhabenträger hat jedoch ein Gutachten vorgelegt, das ausweist, dass die Richtwerte eingehalten werden. Mit dem Betreiber des Brauhaus Rixdorf gibt es eine nachbarschaftliche Vereinbarung. Frau Fuhrmann fragt, wie ein Zaun dort optisch eingepasst werden würde (3m). Würde das Brauhaus den Standort behalten können, wenn es wegen Lärm Einschränkungen geben sollte? Herr Göres erklärt, dass in der Abwägung der Zaun eine Lärmschutzwand an der Grundstücksgrenze bedeutet. Dieser ist nur an einer Stelle tatsächlich 3 m hoch. Die Untere Denkmalschutzbehörde hat für das Vorhaben eine entsprechende Genehmigung erteilt. Eine Lärmschutzwand könne man auch begrünen. Die Wirtschaftlichkeit des Brauhauses ist für das Stadtentwicklungsamt sehr schwer zu beurteilen, die Außengastronomie wird aber bleiben. Damit Einschränkungen weitestgehend ausgeschlossen werden können, wird daher eine nachbar-schaftliche Vereinbarung geschlossen.
Der Ausschuss nimmt den Bebauungsplan zur Kenntnis.
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