Auszug - Mitteilungen der Verwaltung   

 
 
33. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 22.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Förster bittet Herrn BzStR Liecke um Mitteilungen der Verwaltung

Herr Förster bittet Herrn BzStR Liecke um Mitteilungen der Verwaltung.

 

Jugendberufsagentur

 

In der Sitzung der Lenkungsgruppe am 14. Dezember 2014 zum Projekt „Jugendberufsagentur in Berlin umsetzen!“ wurde nicht festgelegt, welche Bezirke an der Startphase zur Einführung einer Jugendberufsagentur beteiligt sein werden. Nach letzten Informationen sollen in 2015 zunächst vier Pilotbezirke eine Anlaufstelle für Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren aufbauen. Im darauffolgenden Jahr soll dann in allen 12 Berliner Bezirken eine JBA aufgebaut werden.

 

Der Bezirk Neukölln hat sein großes Interesse, als einer der vier Pilotbezirke die Ausgestaltung der regionalen Jugendberufsagenturen zu begleiten, mit Schreiben vom 7. Januar 2015 bei der zuständigen Senatorin deutlich gemacht.

 

Gleichzeitig wurde um Hinweise gebeten, welche nächsten Schritte zur Umsetzung der Jugendberufsagentur Neukölln notwendig sind, um in der Startphase dabei zu sein.

 

Am 5. Februar 2015 findet daher eine Abstimmungsrunde zur Gründung einer Jugendberufsagentur in Neukölln statt.

Die Bezirke sollen jeweils drei neue Stellen schaffen dürfen, zwei in der bezirklichen Jugendhilfe und eine für Berater der Berufsschulen - finanziert werden sie aus dem Landeshaushalt.

Jeder Bezirk soll zudem jährlich 300.000 Euro erhalten, die vor allem in das Coaching der Jugendlichen fließen sollen - den Bezirken steht frei, daraus auch eine Koordinierungsstelle zu finanzieren.

Die Beratung der Jugendlichen soll an den Oberschulen beginnen. Schüler von der siebten Klasse an sollen betreut und darin unterstützt werden, herauszufinden welche berufliche Richtung sie einschlagen wollen. Helfen sollen dabei Berufsberater der Arbeitsagentur und andere Fachleute. Unversorgte Jugendliche und solche, die eine Qualifizierung nicht antreten oder abbrechen, werden in diesem Prozess systematisch von der neuen Berufsagentur kontaktiert.

Dafür sind wöchentlich sechs Lehrerstunden zusätzlich vorgesehen

Offen ist auch die Frage der Örtlichkeit, an dem die Jugendberufsagentur verortet werden kann.

 

Rostocker eGovernment Forum 2014

 

Am 8. Dezember 2014 wurde auf dem 9. Rostocker eGovernment Forum 2014 die interaktive webbasierte Angebotsdatenbank, die im Rahmen der Neuköllner Präventionskette entwickelt wurde, vorgestellt.

 

Kleine Anfrage Drucksache Nr.: KA/152/XIX

Allen Anwesenden wird die Beantwortung der Kleinen Anfrage zu den Jugendeinrichtungen in Neukölln zur Verfügung gestellt.

Kammergericht: Biologische Mutter bleibt im Verhältnis zum Kind Mutter und nicht Vater (PM 47/2014)

Das Kammergericht hat in einem Beschwerdeverfahren darüber entschieden, ob eine gebärende Person für ihr Kind als Mutter zu gelten hat oder ob eine Eintragung als Vater zulässig ist. Eine ursprünglich als Frau geborene Person ließ ihre weiblichen Vornamen im Jahr 2010 in männliche ändern und ist aufgrund rechtskräftigen Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg vom 11. April 2011 als dem männlichen Geschlecht zugehörig anzusehen. Nach Absetzung von Hormonen gebar die Person im

Frühjahr 2013 ein Kind und begehrte ihre Eintragung im Geburtenregister als Kindesvater mit den neuen männlichen Vornamen.

Das Amtsgericht Schöneberg hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2013 das Standesamt angewiesen, die Gebärende als Kindesmutter mit den ursprünglichen weiblichen Vornamen einzutragen.

Dagegen richtete sich die Beschwerde des Betroffenen und des Kindes, die das Kammergericht nun mit Beschluss vom 30. Oktober 2014 zurückgewiesen hat.

Nach Sinn und Zweck von § 5 Abs. 3 und § 11 Transsexuellengesetz bleibe der Status des Betroffenen als Vater oder Mutter im Verhältnis zum leiblichen Kind unberührt von einer Geschlechtsänderung.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Elternteils werde im Hinblick auf die Ordnungsfunktion des Personenstandsrechts und die Grundrechte des Kindes nicht verfassungswidrig eingeschränkt.

Die Entscheidungsgründe liegen vor und sind unter http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/ verfügbar.

Brand in der Kita Tabaluga

Am frühen Morgen des 3. Januars 2015 haben Unbekannte in der Gropiusstadt in der Kita "Tabaluga" offenbar randaliert und Feuer gelegt. Schränke sind aufgerissen und Wasserhähne aufgedreht worden. Durch den Brand sind, neben der gesamten oberen Etage, zwei weitere Räume gesperrt worden. Damit müssen derzeit 30 Kinder anderweitig innerhalb der übrigen Räumlichkeiten der Einrichtung untergebracht werden.

 

Brand auf dem Abenteuerspielplatz Wildhüter Weg

Auf dem Abenteuerspielplatz Wildhüter Weg war am 16. Dezember 2014 ein Feuer ausgebrochen. Innerhalb kurzer Zeit brannten ein Schuppen und zwei Bauwagen. Das Feuer griff sogar auch auf ein Klettergerüst über.

Ein Schuppen und die Bauwagen wurden komplett zerstört. Die Brandursache ist noch unklar. Herr BzStR Liecke möchte zukünftig einen Container für die Werkzeuge etc. aufstellen anstatt einen neuen Schuppen errichten zu lassen.

Broschüre „Eigenständige Jugendpolitik – Dialogprozess, Leitlinien, Herausforderungen“

In zahlreichen Fachveranstaltungen, Debatten und wissenschaftlichen Expertisen wurden in den vergangenen Jahren die Herausforderungen einer eigenständigen Jugendpolitik erarbeitet. Allen Anwesenden werden die entsprechend erarbeiteten Leitlinien und Diskussionen in den einzelnen Handlungsfeldern in Form einer Broschüre zur Verfügung gestellt.

Dokumentation „Toleranz Fördern-Kompetenz Stärken“

Herr BzStR Liecke stellt allen Anwesenden die Dokumentation des Lokalen Aktionsplans in Berlin Nord-Neukölln 2011 bis 2014 zur Verfügung.

 

Dokumentationsfreigabe

 

Frau Blumenthal bittet um Mitteilung, aus welchen Gründen Herr BzStR Liecke die Dokumentation des Projekts von Schülerinnen und Schülern der Fritz-Karsen-Schule nicht freigegeben hat. Herr BzStR Liecke macht deutlich, dass er diesen Sachverhalt eingehend mit der verantwortlichen Lehrerin erörtert hat und den Schülerinnen und Schülern persönlich ins Gespräch gehen möchte, um seine Beweggründe deutlich zu machen. Frau Blumenthal unterstützt dieses Gesprächsangebot und weist darauf hin, dass sie von den Schülerinnen und Schülern gebeten wurde, diesen Punkt anzusprechen.

 

 


 
 

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