Auszug - Bebauungsplan 8-16a ("Clay-Oberschule") - Vorlage zur Beschlussfassung  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 18:43 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Groth stellt dar, dass der B-Plan mit Mängeln aus der Rechtskontrolle zurückgekommen ist und geändert werden musste

Herr Groth stellt dar, dass der B-Plan mit Mängeln aus der Rechtskontrolle zurückgekommen ist und geändert werden musste. Es musste eine Konfliktlösung mit der Lärmproblematik des angrenzenden Gewerbegebietes und der Straße erarbeitet werden. Das Lärmschutzgutachten wurde überarbeitet und eine Baugrenzenverschiebung vorgenommen. Die Lösung ist mit Schulträger und dem Hochbauamt abgestimmt.

 

Herr Scharmberg fragt nach dem Kreisverkehr an der Köpenicker Straße. Herr Groth erklärt dass der Antrag Bestand hat und der Kreisverkehr möglich sein sollte.

 

Herr Wewer fragt, ob zu erwarten ist, dass es dort weitere Funde geben wird, die das Bauvorhaben verzögern. Herr BzStR Blesing verneint dies. Zudem wurden die Funde durch ein fachkundiges Büro, die Untere Denkmalschutzbehörde und das Landesdenkmalamt begutachtet und ausgewertet. Die Funde wurden sichergestellt und bei Baubeginn wird das gesamte Baugelände sondiert und von den Denkmalbehörden freigegeben sein. Herr Wewer fragt weiterhin, ob die Fertigstellung 2022 gehalten werden kann, Herr Blesing kann jedoch keine Auskünfte dazu erteilen. Herr Wewer stellt die Frage nach der Stadtteilbibliothek, die dort ihren Standort erhalten sollte. Herr BzStR Blesing expliziert, dass diese einen anderen, besseren Standort gefunden hat. In Rudow ist die jetzige Senioreneinrichtung marode, daher wird dieses Grundstück für einen Neubau genutzt. Herr Wewer legt dar, dass die IHK Bedenken zum Immissionsschutz zwischen Schule und Gewerbegebiet geäußert habe (Förderband, Tanklager). Der Leiter des Stadtentwicklungsamtes legt dar, dass die Schutzvorkehrungen so gestaltet werden sollen, dass eine uneingeschränkte Nutzungen beider Betriebe glich wird. Ein Nutzungskonflikt soll daher nicht auftreten.

Herr Groth führt weiterhin aus, dass es bezüglich der vorhandenen Nutzungen (Förderband) zudem keine Konflikte geben kann, sondern nur bei möglichen neuen Nutzungen. Das Tanklager befindet sich an der Stubenrauchstr. und nicht auf dem Gelände.

Herr Wewer fragt, ob es einen Bodenaustausch geben wird. Herr Groth erklärt, dass man davon ausgehen sollte, dies aber Angelegenheit des Hochbauamtes sei. Herr Scharmberg fragt, wie das Verhältnis zu den Einfamilienhäusern sei und ob es Probleme geben wird? Herr Groth erklärt, dass es sich nicht mehr um Betriebswohnungen handelt. Es gibt einen Schutzanspruch der Wohnungen, der aber nicht so hoch ist wie der in einem Allgemeinen Wohngebiet. Der Bebauungsplan nimmt dies auf. Aufgrund der Entstehung einer Sporthalle werden die Beeinträchtigungen jedoch gering sein. 

 

Im Ergebnis wird der BVV die Zustimmung  einstimmig empfohlen.

 


 
 

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