Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - B-Plan 8-9 bab ("Mohriner Allee/ Windröschenweg-Süd" )- Vorlage zur Beschlussfassung
Herr BzStR Blesing erklärt zunächst den Plan. Der Leiter des Stadtentwicklungsamtes stellt dar, dass der Bebauungsplan mehrfach geteilt wurde. Der östliche Teilbereich wurde inzwischen festgesetzt, dort sind auch bereits Wohneinheiten entstanden. Der mittlere Bereich befindet sich noch nicht in der Entwicklung. Der westliche Bereich, den die hiesige Vorlage umfasst, soll nunmehr festgesetzt werden. NCC begehrt dort den Bau von Einfamilien- und Doppelhäusern. Die innere Erschließung überfolgt über eine Privatstraße. Darüber hinaus wird eine Grünfläche als private Parkanlage ausgewiesen. Die übrigen Bereiche (östlich, mittlerer Bereich) werden diese private Grünanlage ebenfalls enthalten, so dass eine Verbindung entsteht.
Herr Wewer fragt nach Begrünung der Y Achse: Wie ist das gedacht? Ist eine Anbindung an den Britzer Garten vorgesehen? Zudem möchte er wissen, ob die private Parkanlage auch öffentlich genutzt werden kann. Herr Groth erläutert, dass auch im östlichen Teilbereich bereits eine Parkanlage festgesetzt wurde und die Parkanlage des mittleren Teils dann eine Verbindung zwischen beiden darstellt. Über einen städtebaulichen Vertrag wird die Verpflichtung zur Pflege festgesetzt und mithilfe einer Baulasteintragung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Eine Verbindung zum Britzer Garten besteht derzeit nicht, der Flächennutzungsplan gibt das aber vor, insofern muss man sehen, wie das festzusetzen ist. Die Parkanlage bereitet aber die Möglichkeit der Verbindung vor. Frau Fuhrmann erklärt, dass sie eine Bebauung an sich unterstützt, es aber besser gefunden hätte, dort eine Zeilenbebauung zu errichten. Es besteht ja auch eine entsprechende Nachfrage nach preiswertem Wohnraum. Insofern wird sie dem Bebauungsplan nicht zustimmen. Herr Wewer erklärt, dass eine Regelung über die Beheizungen fehlt. Zudem möchte er wissen, warum man den Altbaumbestand nicht schützt. Herr Groth erläutert, dass die Planung versucht, den Baumbestand aufzunehmen. Es handelt sich aber um ehemalige Gärtnerei-grundstücke. Es gibt keinen besonders hohen Biotopwert, sondern eher große versiegelte Flächen. Viele der Bäume werden aber durch die Festsetzung der Parkanlagen geschützt. Es gibt im Flächennutzungsplan eine Luftreinhaltezone für den Innenbereich. Das ist die rechtliche Grundlage, Heizungsarten in Bebauungsplänen festsetzen zu können. In den Außenbereichen gibt es die rechtliche Grundlage aber nicht, insofern ist eine Festsetzung der Heizungsart hier sehr schwierig. Dazu müssen besondere städtebauliche Gründe vorliegen, was in diesem Gebiet nicht der Fall ist. Eine Reglung im Vertrag wäre dann unverhältnismäßig und würde in der Rechtskontrolle zu Mängeln führen.
Im Ergebnis wird mit den Ja Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Grünen und Piraten und der Gegenstimme der Fraktion der Linken die Zustimmung empfohlen.
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