Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Mitteilung der Verwaltung
Frau BzStRin Dr.Giffey
In diesem Zusammenhang fragt Frau BV Christians-Roshanai nach dem Verfahren der Schulplatzvergabe für Schulanfänger.
Frau BzStRin Dr.Giffey erläutert das Verfahren. Eltern melden ihre Kinder in der Regel an der für ihr Kind zuständigen Grundschule an. Das ist die ihrer Wohnung am nächsten gelegene öffentliche Grundschule. Wünschen Eltern die Aufnahme an einer anderen als die für ihr Kind zuständigen Schule, müssen sie dies schriftlich beantragen und die Gründe für den Wechselwunsch angeben. Dieser Antrag wird im Anmeldezeitraum an der zuständigen Schule abgegeben. Dem Antrag auf Aufnahme an der zuständigen oder an der gewünschten Schule kann entsprochen werden, solange freie Schulplätze an der Schule vorhanden sind. Die Schulplätze vergibt das bezirkliche Schulamt nach den Kriterien des §54 und 55a des Berliner Schulgesetzes. Erst-, Zweit- und Drittwünsche werden gem. §55a des Berliner Schulgesetzes berücksichtigt und ggf. mit anderen Bezirken abgestimmt. Zudem finden Abstimmungen zwischen dem Schulamt und der regionalen Schulaufsicht darüber statt, wieviele Klassen mit welcher Frequenz an den Schulen eingerichtet werden. Erst wenn für alle Schulen die Einrichtung der ersten Klassen verbindlich geregelt ist, werden die Eltern von den Schulen informiert. Das ganze Verfahren zieht sich über mehrere Monate hin und ist oftmals erst mit Beginn des neuen Schuljahres abgeschlossen.
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