Auszug - Buckower Feld - Stand des Bebauungsplans, Planinhaltskonkretisierung B-Plan 8-66   

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 08.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:25 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Heinrich-Mann-Schule
Ort: Gerlinger Straße 22, 12353 Berlin
 
Beschluss

Herr Blesing berichtet:

Herr BzStR Blesing berichtet zum Stand des Verfahrens:

 

In den vergangenen Jahren bestand fortwährend die Schwierigkeit, eine Beziehung zwischen Bruttogeschossfläche und WE darzustellen. Bei Wohnungsbauvorhaben war es daher üblich, in der Öffentlichkeit nicht von solchen Flächen und Zahlen zu sprechen, sondern von Wohnungen oder WE. Die Umrechnung der Flächen in WE war bisher nie definiert bzw. hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt keine Umrechnungsmodelle bekannt gegeben. Nun gibt es seit kurzen einen definierten Faktor, der von der  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an die 12 Bezirke verbindlich übermittelt wurde. Wenn es um WE geht, gibt es 2 neue Berechnungsmodelle: für Einfamilienhäuser (frei stehend, Reihenhaus, Reihenendhaus, Doppelhaus) unterscheidet man in Bruttofläche 150 qm und Nettowohnfläche: 120 qm (durchschnittliche Berechnungsgröße), für Mehrfamilienhäuser bzw. Wohnungen (Miet- oder Eigentumswohnungen) gilt: Bruttofläche 100 qm (inklusive aller Flurflächen, Treppenhaus, Aufzug etc.) ergibt eine durchschnittliche Nettowohnfläche von 75 qm. Für den Bebauungsplan 8-66  hat die Verwaltung nach diesem Modell mit den Zahlen des Wettbewerbs nachgerechnet, da der Wettbewerbsgewinner mit Bruttogeschossflächen und auch beim Juryentscheid mit einer bestimmten Anzahl von Wohnungen operiert hat. Dies war mit 359 WE auch relativ großzügig gerechnet. Eine Wohneinheit hat eine durchschnittliche Größe von 160 qm Bruttofläche. Es ist bereits damals schon schnell klar geworden, dass dies eine utopische Größe darstellt. Insofern wurde eine neue Berechnung durchgeführt und die im Masterplan deklarierten 450 bis 480 WE eingefügt. Nunmehr wurde nochmals neu berechnet, was ab sofort gilt. Insofern beträgt die neue Anzahl nun etwa 676 WE. Selbstverständlich stellt dies eine erhebliche Differenz dar. Wenn jedoch von der Senatsverwaltung gewünscht ist, mit einheitlichen Größen zu rechnen, dann muss der Bezirk dies auch tun. Da der Bebauungsplanentwurf sich in einem frühen Stadium befindet, wollen wir auch mit richtigen Zahlen weiterrechen. Insofern bedarf es nun einer Planinhaltskonkretisierung.

 

Herr Groth ergänzt, dass die Stadtplanungsämter aktualisierte Planungsannahmen bekommen haben. Die 676 WE stellen gleichzeitig auch den höchsten Wert dar, was dann dort errichtet werden kann. Über die Richtwerte ist zu ermitteln, wie viel an sozialer Infrastruktur gebraucht wird. Es ist nunmehr vorgeschrieben mit diesen Zahlen zu rechnen, die den „schlimmsten Fall“ darstellen und im Planverfahren festgelegt werden müssen. Der Bezirk erstellt nur das Planungsrecht. Das heißt aber letztlich nicht, dass auch genauso viele Wohnungen gebaut werden, was bedeutet, dass auch beim vorliegenden Wohnbebauungsprojekt nicht feststeht, wie viele Wohnungen tatsächlich gebaut werden. 

 

Herr Biedermann bittet darum, zu skizzieren, an welcher Stelle sich die Verwaltung im Bebauungsplanverfahren derzeit befindet und was die weiteren Schritte sind.

Herr Groth erläutert, dass es im Jahr 2012 den Wettbewerb gab, aus dem ein zu überarbeitender Plan hervorging, der bis April  2013 überarbeitet wurde (Masterplan). Im Juni 2013 erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Derzeit werden die notwendigen Gutachten beauftragt, die für die Behördenbeteiligung erforderlich sind. Sofern die Behördenbeteiligung abgeschlossen ist, findet sodann die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planes statt. Nach dem BVV Beschluss wird der Plan zur Rechtskontrolle zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gereicht. Wenn die Rechtskontrolle abgeschlossen ist, wird der Plan festgesetzt und erlangt Rechtskraft. Über die Sommerpause hinweg werden die Pläne zur Beteiligung vorbereitet, die öffentliche Auslegung ist für Ende 2014/ Anfang 2015 geplant. Davor wird die von der BVV beschlossene öffentliche Veranstaltung durchgeführt.

 

Herr Biedermann fragt nochmals nach, wie viele Wohnungen im Rahmen des B-Plans geschaffen werden können.

 

Herr Groth erklärt, dass der B-Plan mit Flächenwerten und nicht mit Wohnungen umgeht. Wie viele Wohnungen tatsächlich gebaut werden, legt der Eigentümer fest. Er geht davon aus, dass  es weniger werden. Auch die Vermarktungskonzepte legen die Eigentümer fest.

 

Herr Jendralski erfragt, ob die Möglichkeit besteht, dass nur Einfamilienhäuser an der Stelle gebaut werden? Herr BzStR Blesing verneint dies, da ein Wettbewerbsergebnis vorliegt, dass auch Mehrfamilienhäuser vorsieht. Herr Groth ergänzt, dass der B-Plan auch die Geschossflächenzahl festlegen wird, daher ist dieser Fall auch nicht gegeben. Frau Fuhrmann kritisiert den Entwurf des Masterplanes, ihrer Auffassung nach gab es andere Entwürfe, die eine nicht so hohe Geschossfläche enthielten. Sie fragt nach dem Bauherren und ob es noch Möglichkeiten der Änderung gäbe. Herr Scharmberg erklärt, dass das Wettbewerbsergebnis und die Juryentscheidung nunmehr abschließend vorliegen. Er empfindet den Entwurf als positiv, macht sich jedoch Sorgen, dass die neue Berechnung und damit die steigende WE - Anzahl die Möglichkeit bieten, dass doppelt so viele Menschen hierher ziehen. Er fragt, ob die BVV bei den festgesetzten 676 WE eingreifen könne, um z. B. diese durch Grundstücksgrößenveränderung zu verringern? Herr Biedermann fragt, ob gesichert ist, dass eine städtische Wohnungsbaugesellschaft bauen wird oder der Liegenschaftsfonds dies ändern kann. Wird es nur einen Anbieter geben, wenn die Erschließung über Privatstraßen erfolgt? Wird es verkehrliche Auswirkungen geben? Herr BzStR Blesing erklärt zunächst zur Kritik von Frau Fuhrmann, dass sie das Wettbewerbsergebnis in Frage stellt und erinnert, dass das Wettbewerbsverfahren durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung initiiert und durchgeführt wurde. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Liegenschaftsfonds, insofern also im Eigentum des Landes Berlin. Die Wettbewerbsverfahren unterliegen strengen Vorgaben. Sie dienen letztlich dazu, dass der Wettbewerbssieger auch das Siegervorhaben umsetzen kann. Der Bezirk führt lediglich das Bebauungsplanverfahren durch. Die Behörden, die sich auf das Wettbewerbsverfahren verständigt haben, werden sicherlich abgestimmt haben, dass der Siegerentwurf auch gebaut wird. Es gab ja auch den deutlichen Arbeitsauftrag, den Siegerentwurf zu überarbeiten. Man kann also das Rad nicht mehr zurückdrehen, nur weil ein anderer Entwurf anderen Menschen gut gefällt, aber nicht ausgewählt wurde. Herr Groth ergänzt, dass die ausdrückliche Bedingung der Auslobung war, dass es eine robuste Bebauungsstruktur geben wird und sich der Bebauungsplan mit dem Thema Lärm auseinanderzusetzen hat. Wenn der Bezirk einfach seinen eigenen Weg in dem Verfahren gehen würde, wäre die Konsequenz daraus, dass die Senatsverwaltung das Bebauungsplanverfahren an sich ziehen und es selber betreiben würde.

 

Herr Blesing erklärt, dass laut Berechnungsformel mit einem Zuwachs von etwa 1.400 neuen Einwohnern gerechnet werden muss. Eine Personenbegrenzung im Bebauungsplan ist nicht möglich und auch nicht beeinflussbar. Es wird schlussendlich darauf ankommen, wer tatsächlich beauftragt bzw. Eigentümer wird und zu welchen Konditionen veräußert wird. Muss der Eigentümer beispielsweise aus den Erlösen der Einfamilienhäuser die Erschließung finanzieren? An wen der Liegenschaftsfonds verkauft, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Es ist von Neuköllner Wohnungsunternehmen die Rede. Der Frage der Infrastruktur muss die Verwaltung sich nähern. Auch dort gibt es Bezugsgrößen: wie viel Prozent der voraussichtlichen Einwohner gehen zur Schule, zur Kita, haben ein Auto, benutzen die Straße etc. All dies wird Bestandteil des Verfahrens sein. Herr Groth ergänzt zum Planungsrecht, dass es sich um ein Recht der Gemeinde handelt. In den Bezirken hat die BVV am Ende das alleinige Beschlussrecht.  Er erklärt zudem, dass die Festlegung von Einwohnerzahlen im B-Plan schwierig sei, da dieser nur mit Wohnungsgrößen arbeitet. Theoretisch ist die Flächenverkleinerung möglich, widerspricht aber dem Wettbewerbsergebnis.

 

Herr Groth erklärt, dass die schrittweise Vermarktung an verschiedene Träger natürlich möglich ist. Es sind derzeit 3 Abschnitte an unterschiedliche Bauherren geplant. 676 WE stellt nur die Rechengröße dar.

 

Herr Rämer veranschaulicht, dass es sich hier um den klassischen Konflikt: Feld gegen Wohnungen handelt. Natürlich ist das unberührte Feld schön, jedoch müsse man auch bedenken, dass etwa 50.000 Bürger jährlich nach Berlin ziehen, die mit Wohnraum versorgt werden müssen. Er findet die Grundüberlegung sehr gut aufgreifend und gut gelöst, dass es Richtung Feld auch eine aufgelockerte Bebauung geben wird. Die Aufgabe der BVV sollte nun sein, dafür zu sorgen, dass das „worst case“ Szenario nicht überstiegen wird. Außerdem ist zu überlegen, dass man genügend Angebot schaffen muss, um die Mieten zu halten und nicht teurer werden zu lassen. Um die Menschen, die in Berlin wohnen möchten oder beruflich wohnen müssen, unterzubringen, gehört auch dazu, dass man solche Felder bebaut.

 

Frau Fuhrmann ist der Meinung, es muss nicht diese Fläche sein, die bebaut werden muss, es gäbe genügend andere freie Flächen. Sie findet die Entwürfe isoliert und nicht einbindend in die bereits existierende Bebauung. Sie fragt zudem, ob durch die Bebauung nur die dahinter liegenden Einfamilienhäuser vor Lärm geschützt werden sollen? Sie erinnert in dem Zusammenhang an die Pressekonferenz zur Wohnbaupotentialstudie.

 

Herr Rämer empfiehlt  Frau Fuhrmann, sich über die bestehende Bebauung bei google maps zu informieren. Er kritisiert, dass sie nur das sagt, was die Wähler hören möchten und empfindet ihre Aussagen als ärgerlich.

 

Nach weiterer Diskussion wird die Planinhaltskonkretisierung im Ergebnis zur Kenntnis genommen.

 


 
 

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