Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - B-Plan 8-59 "Krokusstraße/Stubenrauchstraße" Planinhaltskonkretisierung
Ein privater Investor hat die Absicht, Wohnungen zu errichten. Die Schwierigkeit liegt hier in der Krokusstr., da dort viele Leitungen unterirdisch verlegt sind und die Bebauungsmöglichkeiten einschränken. Eine Verlegung wäre zu teuer, daher werden die baulich nutzbaren Flächen erhöht. Die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet bleibt bestehen. Außerdem ist dort der Verkehrslärm so hoch, dass Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Daher sieht der Bebauungsplan eine dreigeschossige Bebauung in geschlossener Bauweise vor. Herr Groth erklärt auf Nachfrage, wie Lärmschutzmaßnahmen bebauungsplanrechtlich festsetzt werden.
Der B-Plan wird zur Kenntnis genommen.
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