Auszug - Aussprache zum Konzept "Einrichtung eines Kinderschutzteams"  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Thormann bittet anlässlich dieses Tagesordnungspunktes Herrn BzStR Liecke um einige einleitende Worte

Herr Thormann bittet anlässlich dieses Tagesordnungspunktes Herrn BzStR Liecke um einige einleitende Worte. Dieser erklärt, dass das innerhalb der Verwaltung erarbeitete Konzept für ein Kinderschutz-Fachteam Neukölln wunschgemäß am 3. Dezember 2012 an alle Ausschussmitglieder versendet wurde, so dass eine Vorbereitung im Vorfeld zur Sitzung möglich war. Anschließend erläutert Frau Thurley noch einmal die grundlegenden Eckpunkte des Konzeptes. Die qualifizierte Bearbeitung von Kinderschutzfällen ist eine Kernaufgabe des Jugendamtes. Sie leitet sich ab aus Art. 6 GG und hat in den letzten Jahren durch verstärkte öffentliche Aufmerksamkeit an Bedeutung gewonnen. Durch die große mediale Beschäftigung mit negativ verlaufenen Fällen wurde die Sensibilität der Bevölkerung gesteigert, gleichzeitig wurden hohe Qualitätsanforderungen von Seiten der Fachleute in Politik und Wissenschaft an die Praxis herangetragen und verbindliche Standards in der Fallbearbeitung vorgeschrieben (s. Berliner AV Kinderschutz, Bundeskinderschutzgesetz, SGB VIII). Lagen die Meldungen von Kinderschutzfällen im Jugendamt Neukölln für das Jahr 2004 insgesamt noch bei 484 Fällen, steigerten sie sich von 609 Fällen im Jahr 2005 auf 821Fälle in 2006. In 2007 gingen 976 Meldungen ein und im Jahr 2008 waren es 1066. In den letzten Jahren gab es immer ca. 1200 Meldungen mit geringen Abweichungen. Dies ist eine Steigerung auf über die doppelte Fallzahl; gekoppelt mit den gesteigerten fachlichen Anforderungen führte dies zu erheblichen Belastungen für das Personal. Nicht nur die rein quantitative Zunahme der Fälle und die emotionale Belastung durch schwierige sofort notwendige Entscheidungen, sondern auch die mit diesen Fällen verbundenen ständigen Unterbrechungen von geplanten Arbeitsprozessen waren nur unter größten Schwierigkeiten zu bewältigen. In den RSD- Teams besteht eine gravierende Überlastungssituation. Daher ist die geplante Organisationsveränderung dringend notwendig, um die gesetzlichen Aufgaben auch künftig sachgerecht zu erfüllen. Ein Stellenzuwachs für den RSD zur Nachbesetzung ist zwingend erforderlich. Wenn von einer Arbeitszeit von 8 bis 18 Uhr mit durchgehend 3 Personen ausgegangen wird, kommt man bei 254 Arbeitstagen im Jahr auf (3 x 10 x 254 =) 7620 Stunden. Geteilt durch 1370 Jahresarbeitsstunden bedeutet dies 5,56 Vollzeitstellen. Es bedarf dazu einer Teamleitung und zusätzlich einer Verwaltungskraft zur Unterstützung. Herr BzStR Liecke ergänzt anschließend, dass sich das Bezirksamt der Stellenausstattung im Jugendamt bewusst ist. Er merkt aber auch an, dass der Stellenstamm seit 2008 im Jugendamt nahezu erhalten geblieben ist. Er sieht jedoch eine gute Chance, dass ein großer Teil der der Abteilung in 2013 zugemessenen 500.000,00 Euro zur Verstärkung mit zusätzlichem Personal eingesetzt werden kann, so dass eine Nachbesetzung der Kolleginnen und Kollegen, die aus den Regionen in das zentrale Kinderschutzteam wechseln, möglich sein würde. Wie bereits in der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses möchte Herr BzStR Liecke hierzu das Bezirksamt beteiligen. Auf Wunsch der Ausschussmitglieder erfolgt dies jedoch erst nach der heutigen Sitzung. Frau Vonnekold begrüßt das vorliegende Konzept und bittet Herrn BzStR Liecke um einige Erläuterungen zur geplanten Zeitschiene. Dieser informiert, dass die Realisierung des zentralen Kinderschutzteams für das erste Quartal 2013 geplant ist. Die Zeit der organisatorischen Klärung hinsichtlich geeigneter Räumlichkeiten und Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens soll auch für das Nachbesetzungsverfahren der freiwerdenden Stellen in den Regionen genutzt werden. Das Nachbesetzungsverfahren wird jedoch aller Voraussicht nach einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, als die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens.

 

Abschließend wird das Konzept einstimmig seitens der Anwesenden befürwortet.

 

Herr BzStR Liecke bedankt sich für die Unterstützung und Herr Thormann beendet diesen Tagesordnungspunkt.

 


 
 

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