Auszug - Vorstellung des städtebaulichen Strukturkonzeptes Kolonie Fliedergrund  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung gemeinsam mit dem Ausschuss für Grünflächen, Natur und Umweltschutz
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Die Ausschussvorsitzenden bitten die Gäste der Kolonie Fliedergrund, zwei bis drei Sprecher zu bestimmen

Die Ausschussvorsitzenden bitten die Gäste der Kolonie Fliedergrund, zwei bis drei Sprecher zu bestimmen. Sie weisen darauf hin, dass die Sitzung nicht einer grundsätzlichen Diskussion dient, sondern es hier einzig und allein um die Vorstellung des Konzeptes geht.

 

Herr Blesing, dem das Wort anschließend erteilt wird,  gibt dieses weiter an Herrn Groth. Herr Groth stellt anhand der Präsentation die Ideen des Konzeptes vor. Der Liegenschaftsfonds als Eigentümer hat das Konzept, das auch beide Teilflächen umfasst, in Auftrag gegeben. Die Vorgaben waren die Prüfung und Feststellung, ob sich diese Flächen überhaupt für Wohnbebauung eignen und nutzbar sind. Die Voraussetzung für das Konzept war insoweit vorgegeben, dass die Varianten die Grundstücke am Hochspannungsweg als Möglichkeit für die jetzigen Nutzer, diese dann zu erwerben, einschließen. Das Konzept hatte letztlich daher nur den Zweck, zu klären, ob und wie man eine Wohnbebauung umsetzen könnte. Die Vermarktung der Flächen sowie die eigentliche Umsetzung von Wohnbebauung obliegt allein dem Liegenschaftsfonds. Der Bebauungsplan sieht lediglich die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet für Ein- und Zweifamilienhäuser vor. Das Konzept dient daher der fachlichen Unterlegung für das B-Planverfahren.

 

Es wurden vier Alternativen präsentiert, aus denen die günstigste Variante gewählt wurde.

 

Variante 1:

Es werden Grundstücke für 26 Einfamilienhäuser geschaffen. Diese Variante birgt einen geringen Erschließungsaufwand.

 

Variante 2:

Anbindung bzw. Durchwegung des Hochspannungsweges für 30 Einfamilienhäuser. Bei dieser Variante geht viel Fläche für die Erschließung verloren.

 

Variante 3:

Diese Variante ist wie Variante 2 gestaltet, nur dass die Flächen auch für Doppelhäuser ausreichen sollen.

 

Variante 4:

Flächengestaltung für 30 Einfamilienhäuser mit Durchgangsstraße. Hier ergibt sich ebenfalls ein hoher Flächenverlust.

 

Die Gebäude, die entlang des Hochspannungsweges stehen, können bei einer Umwandlung nicht bestehen bleiben. Es ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, dessen Ergebnis sein wird, dass die Häuser um- oder rückgebaut werden müssen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im August/September durchgeführt und befindet sich gerade in der Auswertung. Es gab 33 schriftliche Äußerungen zu unterschiedlichen Themen.

 

Die Ausschussvorsitzenden danken Herrn Groth und eröffnen die Möglichkeit für Fragen.

 

Es wird zunächst gefragt, ob bei den Überlegungen zur Wohnbebauung der steigende Grundwasserspiegel beachtet wurde. Herr Groth erklärt, dass die Fragen des Grundwasserspiegels sowie der Umfeldbedingungen Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens sind, die zur Abwägung dienen und erst im Schritt der Behördenbeteiligung einfließen.

 

Es wird die Frage aufgeworfen, wer sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußert hat. Herr Groth erklärt, dass sich verschiedene Anwohner, im dortigen Umfeld Wohnende und Bürger der Kleingartenanlage tendenziell negativ geäußert haben.

 

Frau Fuhrmann bedankt sich für den Vortrag, merkt jedoch an, dass sie es für wünschenswert gehalten hätte, wäre das Konzept vorher bereits per Mail verteilt worden. Zudem ist sie der Meinung, dass Neukölln keine Einfamilienhäuser benötigt. Darüber hinaus erklärt sie, dass ihrer Meinung  nach die Besonderheiten der Fläche in dem Verfahren gar nicht gewürdigt wurden und zudem dort die Bebauung bereits entstanden ist, bevor es die Bauordnung gab. Insofern würde der Bezirk sich nicht ausreichend dafür einsetzen, die Kleingartenanlage zu schützen.

 

Herr Biedermann erklärt, dass die Datei zum Verschicken sehr groß gewesen sei und er daher darum bittet, dass sich diejenigen, die die Datei übersandt haben möchten, sich bei ihm melden sollen. Herr Blesing merkt an, dass eine Verteilung von solchen Dokumenten aufgrund des Urheberrechtsschutzes nicht einfach ohne Genehmigung durchgeführt werden darf. Er weist darauf hin, dass dies auch ausführlich in der BVV diskutiert wurde. Die Veröffentlichung obliegt nicht dem Bezirksamt, sondern dem Rechteinhaber. Trotzdem hat die Verwaltung keine Mühen gescheut, den Urheber zu befragen, ob eine Verteilung ausschließlich an die Ausschussmitglieder denkbar ist. Dieser hat dem zugestimmt. Herr Blesing kritisiert in dem Zusammenhang, dass die Verteilung der Kopien nur für die Ausschussmitglieder und nicht für die Öffentlichkeit gedacht war und dies so nicht umgesetzt wurde.

 

Darüber hinaus erklärt er, dass früher natürlich Bestrebungen des Bezirksamtes bestanden, die Kleingartenanlage zu erhalten. Die Flächennutzungsplanänderungen waren mit dem Gesetzgebungs-verfahren 1988 aber abgeschlossen. Die Einwendungen und Gegenargumente des Bezirks sind letztlich nicht in die Entscheidung eingeflossen. Seit 1988 ist daher klar, dass die übergeordnete Instanz entschieden hat, in der KGA Wohnbebauung zu schaffen. Die Verwaltung ist an das Gesetz gebunden und hat insoweit dem gesetzlichen Willen zu entsprechen. Die topographischen Verhältnisse der Fläche muss der  Grundstückseigentümer berücksichtigen, der Bezirk prüft lediglich die Möglichkeit einer Bebauung. Herr Groth ergänzt zum Bestandsschutz des Hochspannungsweges, dass es diesen nicht gibt und die Bauordnung zum Zeitpunkt der Errichtung der jetzigen Gebäudebestände bereits in Kraft war. Bestandsschutz besteht nur für Gebäude, die mit einer Baugenehmigung errichtet wurden. Im Hochspannungsweg ist dauerhaftes Wohnen unzulässig und es gibt nur ein einziges Grundstück mit dauerhaftem Wohnrecht.

 

Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Pachtverträge Wohnbebauung vorsahen und der Bezirk die Verträge übernommen hätte, warum würde die Verwaltung nunmehr feststellen, dass Wohnen unzulässig ist? Herr Groth erklärt, dass das die Situation 1933 war und es sich nicht um baurechtliche Gegebenheiten handelt. Es kam schon oft vor, dass Eigentum verpachtet und dem Pächter erklärt wurde, dass er bauen dürfe. Aber eine Genehmigung dafür gibt es nicht.

 

Weiterhin wird gefragt, wer für die Bürgeranfragen zuständig wäre. Herr Blesing erklärt, dass der Grundstückseigentümer die Pflicht zur Information habe. Es wird dem entgegengesetzt, dass der Liegenschaftsfonds für Informationen an das Bezirksamt verweisen würde. Herr Blesing erklärt, dass die Aufsichtsbehörde des Liegenschaftsfonds die Senatsverwaltung für Finanzen ist und man sich entsprechend an diese wenden müsse, sofern der Liegenschaftsfonds die Fragen nicht beantwortet.

 

Es werden von den Ausschussvorsitzenden abschließend noch zwei weitere Wortmeldungen zugelassen.

 

Es wird gefragt, wer die Studie beauftragt hat. Herr Blesing macht nochmals deutlich, dass der Liegenschaftsfonds Eigentümer der Fläche und auch Auftraggeber der Studie ist. Durch die Ausweisung im Flächennutzungsplan als Grundstück für Wohnbebauung kann der Eigentümer an das Bezirksamt herantreten und das Baurecht für dieses Grundstück beantragen. Der Bezirk prüft diesen Antrag und fordert den Eigentümer auf, nachzuweisen, wie das Gebiet sinnhaft bebaut werden kann. Dies ist hier in Form des Konzeptes geschehen. Da die Nachfrage wiederholt gestellt wird, erklärt Herr Rämer das Prozedere noch einmal. Auf Nachfrage Herrn Wewers, wie das weitere Prozedere nunmehr von statten geht, erläutert ihm Herr Biedermann kurz den Ablauf des B - Planverfahrens. Herr Groth fügt hinzu, dass die Öffentliche Auslegung vor dem Verfahren noch durchgeführt wird. Herr Blesing ergänzt, dass man gegen den Bebauungsplan erst dann klagen kann, wenn er Rechtskraft erlangt.

Herr Biedermann schließt den TOP.

 


 
 

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