Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Geschäftsordnung des Beirates für Menschen mit Behinderung im Bezirk Neukölln von Berlin
Herr Eichholz erläutert, dass die Geschäftsordnung an den Ausschuss zurücküberwiesen werden musste, weil die Geschäftsordnung sieben Vertreter von Behinderten- und Angehörigenverbänden, die Vorschlagsliste zur Verteilung der Sitze im Beirat hingegen acht Vertreter vorsah. Der Ausschluss schließt sich dem Votum der Beauftragten für Menschen mit Behinderung an, die Zahl der Vertreter von sieben auf acht zu erhöhen. Hierdurch können auch die Interessen der Gehörlosen bzw. hörgeschädigten Menschen vertreten werden.
Die
Ausschussmitglieder beschließen einstimmig, dass der BVV die vorgelegte Fassung
der Geschäftsordnung als Beschlussempfehlung unterbreitet wird. |
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