Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bericht von Hr. Braun zur WAV (Wohnaufwendungenverordnung)
Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes übergibt Frau Schoenthal das Wort an Herrn Braun. Einleitend erhalten die Mitglieder des Ausschusses durch Herrn Braun einen Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen, zum aktuellen Verfahrensstand und den Eckpunkten der Rechtsprechung (Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg im Normenkontrollverfahren, Zulassung der Revision, weitere Klagen sind anhängig). Abschließend werden durch Herrn Braun Hinweise für die Umsetzung der WAV erläutert. Weitere Einzelheiten zur Präsentation der WAV können der Anlage zu diesem TOP entnommen werden.
Die Vorsitzende dankt Herrn Braun für die Präsentation der WAV und gibt den Anwesenden die Möglichkeit, sich zum Thema zu äußern bzw. Fragen an die Verwaltung zu richten.
Herr Oetken, Kläger des in Rede stehenden Normenkontrollverfahrens, äußert sich zum Verfahrensablauf vor dem LSG Berlin-Brandenburg, zur WAV allgemein und kritisiert insbesondere die Verwendung des Mietspiegels 2011.
Herr BzStR Szczepanski berichtet von der Tagung des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) am 10.09.2012, an der u.a. auch Herr Staatsekretär Büge teilgenommen hat. Auf dieser Tagung sollte ursprünglich die AV*-Wohnen vorgestellt werden. Die Wohnungswirtschaft begrüßt nach Jahren der Stagnation grundsätzlich die Anpassung der Kosten der Unterkunft durch die WAV, da mit dieser Regelung eine stetige Überprüfung verbunden sei. Kritisch zu betrachten sei jedoch, dass einfache Wohnlagen des Mietspiegels nicht mit Wohnungen einfachen Standards gleichgesetzt werden können. Zudem werden die veraltete Datenbasis des verwendeten Mietspiegels und die unklare Definition zur Gebäudefläche kritisiert.
Frau Willig (Kampagne gegen Zwangsumzüge) berichtet, dass sechs weitere Normenkontrollklagen anhängig sind. Durch die Abfrage der Gesamtwohnfläche beim Vermieter wird sichtbar, dass der/die Interessent/in bzw. Mieter/in öffentliche Leistungen bezieht. Diesen „Sozialgeheimnisverrat“ empfindet sie als diskriminierend. Weiterhin führt Frau Willig aus, dass durch die neue WAV noch immer rd. 70.000 Hartz-IV-Haushalte von Kostensenkungsaufforderungen der JobCenter betroffenen sein werden.
Frau Hall-Freiwald fragt, wie sich die Beträge für die dezentrale Warmwasserversorgung zusammensetzen, da diese nicht nachvollzogen werden können. Herr Braun korrigiert dahingehend, dass es sich vorliegend ausschließlich um Zuschläge für Wohnungen mit zentraler Warmwassererzeugung handelt. Im Konzept zur WAV findet sich der Hinweis, dass der entsprechende Wert aus dem bundesweiten Heizspiegel 2011 zur Ermittlung der abstrakten Angemessenheit stammt. Herr BzStR Szczepanski weist darauf hin, dass bei zentraler Warmwassererzeugung mit dem Zuschlag einerseits die Grundkosten je Haushalt abgedeckt werden, die sich für jede weitere Person verbrauchsbezogen um 2,00 € erhöhen.
Herr Rehfeldt möchte wissen, ob das Urteil des LSG rechtskräftig ist. Herr Braun verneint dies, da das Urteil zur Revision zugelassen wurde. Wird Revision zugelassen, wird das Urteil erst dann rechtskräftig, wenn innerhalb der Frist keiner der Prozessbeteiligten in Revision geht.
Da weitere Klagen anhängig sind, bleibt nach Ansicht von Herrn BzStR Szczepanski abzuwarten, wie diese verlaufen werden. Insbesondere die nunmehr für das Jahresende angekündigte überarbeitete Fassung der AV-Wohnen zur verwaltungsmäßigen Umsetzung der WAV muss abgewartet werden.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beendet Frau Schoenthal den Tagesordnungspunkt.
* Ausführungsvorschrift
Abstimmungsergebnis:
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