Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Verschiedenes
Herr Wewer fragt nach den Auswirkungen der Neufassung der Sondernutzungserlaubnis, und ob Vereine als Veranstalter von den Gebühren befreit werden können. Herr BzBm Buschkowsky erläutert, dass die Verordnung nach wie vor keine Ausnahmen von der Gebührenerhebung zulässt. Das gilt auch für die vom Bezirksamt durchgeführten Veranstaltungen; z. B. den Rixdorfer Weihnachtsmarkt oder den 48 Stunden Neukölln.
Herr Wollenschläger ergänzt, dass auch die Schausteller erhebliche Gebühren an Sondernutzung des Straßenlandes bezahlen müssen. Er hält die Gebühren generell für zu hoch und schlägt vor, dass der Senat die Auswahl der Veranstaltungen in den Bezirken zentral vornehmen sollte, um somit evtl. eine einheitliche und deutlich geringere Gebühr zugunsten der Veranstalter zu erheben.
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