Auszug - Vorstellung des Fachbereiches Grün- und Freiflächen  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Grünflächen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kanert stellt sich vor, spricht einige einleitende Worte hinsichtlich einiger Mitarbeiter des NGA und erläutert anschließend den Bereich Naturschutz- und Grünflächen mit der Vorstellung dessen Aufgaben

Herr Kanert stellt sich vor, spricht einige einleitende Worte hinsichtlich einiger Mitarbeiter des NGA und erläutert anschließend den Bereich Naturschutz- und Grünflächen mit der Vorstellung dessen Aufgaben. Er teilt mit, dass bereits seit 1908 öffentliche Grünflächen in Neukölln verwaltet werden.

 

Das NGA teilt sich in 5 große Bereiche: Untere Naturschutzbehörde, Pflege und Unterhaltung, Sanierung und Neubau, Verwaltung Ordnungsbehörde und öffentliche Friedhöfe. Herr Kanert weist in den einzelnen Bereichen auf den akuten Personalmangel hin, um den Ausschussmitgliedern nahe zu bringen, wie sich lange Bearbeitungszeiten erklären und Beschwerden ergeben.

Weiterhin führt Herr Kanert die Hauptgesetze aus, die im Bereich des NGA anzuwenden sind: Bundesnaturschutzgesetz, Washingtoner Artenschutzabkommen, Berliner Naturschutzgesetz und Baumschutzverordnung, Grünanlagengesetz, Friedhofsgesetz, Friedhofsordnung und das Bestattungsgesetz.

 

Herr Kanert erläutert nun die Aufgaben der einzelnen Bereiche:

 

1. Untere Naturschutzbehörde:               diese wird zukünftig beim Umweltamt resortieren.

Ihre Aufgaben sind:

 

-          Kontroll – und Überwachungsaufgaben, Vollzug von Rechtsverordnungen und internationalen Abkommen

-          Beteiligung bei Baumaßnahmen, wenn Grünflächen betroffen sind (Bsp. U-Bahn-Tunnel-sanierung Leinestr.) oder auch privater Hausbau

-          Privater Baumschutz

Es wird die Frage gestellt, warum die Kiefer bei der Änderung der Baumschutzverordnung ausgenommen wurde. Herr Kanert erklärt, dass dies die Besonderheit der Bäume Berlin/Brandenburg widerspiegeln soll. Kiefern sind vom Aussterben bedroht, da die Stadt kein Standort für die heimische Kiefer ist und diese deshalb besonders geschützt werden muss.

 

-          Artenschutz (Washingtoner Artenschutzabkommen)

-          Kleingartenwesen (wird herausgelöst und Landschaftsplanung integriert)

2. Pflege und Unterhaltung

 

Pflege- und

 

 

Unterhaltung

 

spezielle

 

allgemeine

Grünunterhaltung

 

Grünunterhaltung

 

"Verkehrssicherungspflicht"

 

Bäume

 

Bereich

Kontrolle / Pflege

 

Nord

 

 

 

 

 

Bereich

 

 

Süd

 

 

 

Spielplätze

 

GaLa-bau

Kontrolle / Wartung

 

Ausbildung

 

 

 

 

Wirtschaftshof

 

 

zentraler Fuhrpark

 

 

Tischlerei / Malerei /

 

 

Schlosserei / Kfz-Werkstatt

 

 

zentrales Lager

 

 

Kfz-Nutzfahrzeugmechaniker-Ausbildung

 

Der Unterhaltungsbereich ist in spezielle (Spielplätze, Straßenbäume) und allgemeine Grünunterhaltung (Grünflächen, Sportplätze, usw.) eingeteilt. Die allgemeine Grünunterhaltung wird noch geteilt in Nord und Süd, der Teltow-Kanal stellt die Grenze dar. Es wird die Zwischenfrage gestellt, ob der Britzer Garten vom NGA unterhalten wird. Herr Kanert erwidert, dass die  Unterhaltung durch Berlin Grün GmbH erfolgt, die bei SenStadt angesiedelt ist.

Frau Fuhrmann fragt, warum es die Baumkolonne nicht mehr gibt und wo die Aufgabe nunmehr angesiedelt ist. Herr Kanert erklärt, dass lediglich Kontrolltätigkeiten auf Grund der Verkehrssicherungspflicht durch die spezielle Grünunterhaltung durchgeführt werden. Herr Kanert stellt nun noch den Wirtschaftshof vor, auf dem Großfahrzeuge, der zentrale Fuhrpark und die Kfz-Werkstatt angesiedelt sind. Aufgabe des Wirtschaftshofes ist die Wartung und Reparatur aller bezirklichen Fahrzeuge und die Führung des zentralen Lagers.

 

3. Neubau- und Sanierung

Dieser Bereich umfasst Sanierungs- und Neubaumaßnahmen von Grünanlagen, Kinderspielplätzen, Straßenbegleitgrün/Straßenbäumen, Sportplätzen sowie Außenanlagen von Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Schulen und sonstigen öffentlichen Gebäuden. Sanierungsmaßnahmen werden aus dem konsumtiven Haushalt beglichen, während es sich bei Neubaumaßnahmen um investive Baumaßnahmen handelt.

 

4.Verwaltung

Herr Kanert erläutert nunmehr den Bereich der Verwaltung:

 

Profiskal-Haushalt
Produkt-Haushalt
Business Objekts

Widmung und Einziehung

von Grünanlagen

Grundstücksverwaltung
Grünflächenmanagement
Yade / GIS / Gris / GFM

Stellungnahmen zu
Ordnungswidrigkeiten

Ausnahmegenehmigungen

Stellungnahmen

 

Herr Kanert führt aus, dass ein berlineinheitliches Grünflächenmanagement derzeit in Zusammenarbeit mit den anderen Bezirken und SenStadt entwickelt wird.

 

5. Städtische Friedhöfe

Herr Kanert teilt mit, dass es insgesamt 8 städtische Friedhöfe in Neukölln gibt. Der geltende Friedhofsentwicklungsplan bestimmt, dass allgemein im Land Berlin Friedhofsflächen zu reduzieren sind. Die Tätigkeiten der Mitarbeiter/innen in diesen Bereich sind die Beerdigungs-annahme, Abräumung und Neuanlage von Grabfeldern, die Kriegsgräberpflege sowie die gesamte Pflege und Unterhaltung von Gräbern.

Des Weiteren ist das NGA mit der Schnee- und Eisbeseitigung von Grünanlagen, Friedhöfen, Spiel- sowie Sportplätzen betraut. Die Schnee- und Eisbeseitigung erfolgt durch eine Firma, die per Ausschreibung ermittelt wird.

 

Herr Rämer eröffnet die Möglichkeit zu Nachfragen an Herrn Kanert.

Frau Gloeden trägt die Bitte vor, die von Herrn Kanert zur Ansicht für die Sitzung zur Verfügung gestellten tabellarischen Übersicht des NGA als Anhang ans Protokoll beizufügen. Dem Wunsch kann entsprochen werden.

Herr Wewer erfragt, ob das NGA tatsächlich nur noch über 60 Mitarbeiter verfügt. Herr Kanert erwidert, dass derzeit noch knapp 100 Mitarbeiter für das NGA tätig sind, 60 Mitarbeiter davon als „Arbeiter“ vor Ort.

Es wird die Frage aufgeworfen, wie viele Straßenbäume gefällt und neu gepflanzt wurden. Herr Kanert bittet darum, dies als Hinweis aufnehmen zu können und eine Bilanz in der nächsten Ausschusssitzung zu präsentieren. Des Weiteren wird nachgefragt, wie lange, auf Grund der von Herrn Kanert angesprochenen personellen Knappheit, die Bearbeitung der Fällgenehmigung dauert. Herr Kanert bestätigt, dass diese bis zu 4 Wochen an Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen können, dies jedoch vom Einzelfall abhängt.

Herr Scharmberg fragt, wie hoch das Volumen an benötigten Geldern für das Spielgerät in der Schliemann Schule ist, worauf Herr BzStR Blesing erklärt, dass es sich um 40.000 € handelt. Herr BzStR Blesing erklärt zudem, dass die Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste mit der Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport diesbezüglich zusammen an einer Lösungsmöglichkeit arbeitet. Es gibt darüber hinaus eine vorsichtige Ankündigung, dass sich vielleicht ein Sponsor beteiligt. Herr BzStR Blesing bittet um Verständnis, dass der Abbau von Spielgeräten aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht den gesamten Plan des Ersatzes von Spielgeräten durcheinander bringen kann. Es gibt einen Jahresplan, in der die Abt. Bildung, Schule, Kultur und Sport Wünsche äußern kann, welche Spielgeräte welcher Schule erneuert, instandgesetzt und saniert werden sollen. Dieser Jahresplan wird verfolgt. Dann jedoch kommen Probleme, wie in der Schliemann-Schule, dazwischen und umgehend werden Bezirksverordnete von Eltern und Direktoren beeinflusst, durchzusetzen, dass derartige Probleme kurzfristig zu beseitigen sind. Das Ergebnis ist, dass andere Schulen dadurch benachteiligt werden, was nicht im Sinne des Jahresplans ist und sein kann.

 

Darüber hinaus wird die Frage im Ausschuss gestellt, ob der Kleingartenbeirat an diesen Ausschuss angebunden wird. Herr BzStR Blesing erklärt, dass der Kleingartenbeirat vom zuständigen Stadtrat geleitet wird und ein eigenes Gremium darstellt. Das Gremium hat nur empfehlenden Charakter. Frau Fuhrmann fragt, wie oft der Kleingartenbeirat  tagt. Herr BzStR Blesing erläutert, dass der Kleingartenbeirat 2 Mal im Jahr tagt, derzeit jedoch noch keine Termine festgelegt wurden.

 

Es wird die Frage an die Verwaltung gerichtet, ob die personellen Engpässe im Angestelltenbereich, auch im Lohnempfängerbereich auftreten? Herr Kanert beantwortet die Frage insoweit, dass dies im Lohnempfängerbereich ebenso der Fall ist, was sich aus dem Umstand von Ruhestand, Eintritt in die Freizeitphase der Altersteilzeit oder durch die Abwerbung anderer Bezirke ergibt. Daher sind derzeit nur knapp 60 anstatt 100 Beschäftigte im Lohnempfängerbereich tätig.

 


Abstimmungsergebnis:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NGA (9 KB)    

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen