Auszug - Verurteilung der Anschläge auf das Anton-Schmaus-Haus  

 
 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 16.11.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0024/XIX Verurteilung der Anschläge auf das Anton-Schmaus-Haus
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Alle FraktionenAlle Fraktionen
Verfasser:Oeverdieck/Büge/Szczepanski/Burger/LicherFraktionsvorsitzende,
Drucksache-Art:EntschließungEntschließung
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Neukölln verurteilt die Anschläge der mutmaßlichen Neonazis auf das Anton-Schmaus-Haus aufs Schärfste und unterstützt weiter das Engagement des Hauses für Demokratie und Toleranz

Die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Neukölln verurteilt die Anschläge der mutmaßlichen Neonazis auf das Anton-Schmaus-Haus aufs Schärfste und unterstützt weiter das Engagement des Hauses für Demokratie und Toleranz.

 

Die BVV und das Bezirksamt von Neukölln setzen sich daher dafür ein, dass die präventive Arbeit des „Bündnis Neukölln: Miteinander für Demokratie, Respekt und Vielfalt“ gegen den neu erstarkenden Rechtsextremismus in Neukölln weiter unterstützt wird.

 

Auch die Aufklärung über die deutsche Geschichte und das Engagement der Schulen sowie der präventiv tätigen Jugendeinrichtungen gegen Gewalt und Intoleranz sind zu intensivieren.

 

Neukölln ist und bleibt ein Bezirk der Toleranz, in dem Menschen aus unterschiedlichsten Herkunftsländern friedlich miteinander leben wollen und wo kein Platz für antidemokratisches und neonazistisches Gedankengut ist.

 

Begründung:

 

In der letzten Woche ist das Anton-Schmaus-Haus zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate Opfer von mutmaßlich rechtsextremistischen Brandanschlägen geworden. Schon im Juni 2011 hatten Neonazis das Haus auf ähnliche Weise angezündet und es entstand großer Sachschaden an der Jugendeinrichtung. Die Arbeiten zur Beseitigung der Folgen des ersten Anschlags waren noch in vollem Gang und die Einrichtung sollte eigentlich im Dezember 2011 wieder eröffnet werden, als es zum zweiten Anschlag gekommen ist. Der jetzt erfolgte Schaden ist erneut erheblich und macht die Nutzung für längere Zeit unmöglich. Es ist reiner Zufall, dass bisher noch keine Kinder und Jugendlichen zu Schaden gekommen sind.

 

Der Entschließung wird einstimmig zugestimmt.


 
 

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