Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz (2) Begründung bei Einwohnerfragestunde zulassen
Die Geschäftsordnung der BVV wird dahingehend geändert, dass Fragestellerinnen und Fragestellern, die eine Frage bei der Einwohnerfragestunde stellen, die Möglichkeit gegeben wird, den Anlass und Hintergrund ihrer Frage kurz zu begründen. Hierfür ist eine maximale Redezeit von drei Minuten vorzusehen.
Der Überweisung des Antrages in den Geschäftsordnungsausschuss wird einstimmig zugestimmt. |
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