Auszug - Einbahnstraßenregelung Schönefelder Straße  

 
 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung (39. Sitzung)
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.10.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Schönefeld, Brandenburg-Saal (Erdgeschoss)
Ort: Hans-Grade-Allee 11
 
Beschluss

Herr Scharmberg führt aus, dass die Einbahnstraßenregelung in der Schönefelder Straße ein Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau war, da die in Schönefeld angesiedelten Speditionen keinen Einfluss auf ihre Fahrer geltend machen konnten und die

Herr Scharmberg führt aus, dass die Einbahnstraßenregelung in der Schönefelder Straße ein Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau war, da die in Schönefeld angesiedelten Speditionen keinen Einfluss auf ihre Fahrer geltend machen konnten und diese trotz unserer Hinweise die schmale und verkehrsberuhigte Wohnstraße benutzten.

 

Herr Bezirksstadtrat Blesing weist auf den Gesamtkontext in der Angelegenheit hin. Die Einbahnstraßenregelung ist ein Bestandteil des Verkehrskonzeptes Südwestliches Rudow. Einige Punkte des Gesamtkonzeptes konnten sich bislang nicht verwirklichen lassen, da die Verkehrslenkung Berlin hierzu nicht ihre Zustimmung erteilt hat. Dies betrifft den geplanten Minikreisverkehr Groß-Ziethener Chaussee Ecke Geflügelsteig. Allerdings wurde es geschafft, die Groß-Ziethener Chaussee durchgängig auf 30 km/h zu beschränken. Der Landkreis lehnte einen Umbau der Mittelinsel ab und es war nicht möglich, Haushaltsmittel des Landes Berlin bzw. des Bezirks in einem anderen Bundesland zu verbauen. Über die Waßmannsdorfer Chaussee, die auf Grund des Zustandes auf 30 km/h beschränkt ist, wird sicherlich noch mal geredet werden müssen, wenn der Wohnungsbau rechts und links der Straße fertig ist. Die Regelung in der Schönefelder Straße wurde u. a. auch auf Druck der Anwohner, die mit Unterschriftenlisten aktiv wurden, zur Minderung des Durchgangs-LKW-Verkehrs angeordnet. Zuvor haben die Anwohner in Eigenregie ihre PKW so geparkt, sodass die schmale Straße für LKW nicht leicht zu passieren war. Bei der Diskussion über die Aufhebung ist zu berücksichtigen, dass die 121 m mit dem rotmarkierten Fahrradstreifen und die 20 Pollern zurückgebaut werden müssen. Die Verwaltung möchte an dieser Stelle einen konkreten Auftrag von der BVV, da die Anwohner sich möglicherweise gegen diesen Rückbau aussprechen. Es ist bei der Rücknahme nicht auszuschließen, dass die LKW-Fahrer wieder diesen „Schleichweg“ vermehrt nutzen. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die Regelung nicht gleich mit der Eröffnung der Hans-Grade-Allee aufzuheben, sondern erst die Annahme dieser neuen Verbindung durch die LKW-Fahrer abzuwarten. Für den Rückbau muss mit rd. 11.000 € gerechnet werden.

 

Herr Mahlo berichtet, dass der Durchgangsverkehr im Frauenviertel nach Anordnung der Einbahnstraßenregelung drastisch abgenommen hat. Er hegt die berechtigte Befürchtung, dass sich dies nach Freigabe wieder ändern wird.

 

Herr Dr. Haase kann diese Befürchtungen nicht zerstreuen, wirbt aber für die Hans-Grade-Allee, die für die LKW-Fahrer die direkteste und schnellste Verbindung auf die Bundesstraße und Autobahn ist. Nach seiner Ansicht gibt es keine Notwendigkeit mehr, die Schönefelder Straße mit der Geschwindigkeitsbeschränkung zu nutzen. Er spricht auch dem Bezirk seinen Dank aus, dass mit dem erheblichen Nachdruck die Hans-Grade-Allee schneller fertig geworden ist. Die Nutzung der Schönefelder Straße in beide Richtungen wäre nicht nur für die Anwohner/-innen Schönefelds, sondern auch für die Neuköllner als kurzer Anfahrtsweg zum neuen Schwimmbad sinnvoll.

 

Herr Szczepanski sieht in einer freigegebenen Schönefelder Straße durchaus die Gefahr des Missbrauchs. Bereits jetzt können die Bürger sehr schnell mit dem Rad nach Schönefeld.

Herr Lück spricht sich für die Freigabe aus und erinnert an die Freizügigkeit.

 

Herr Scharmberg fasst die geführte Diskussion und Entscheidungsmöglichkeiten zusammen und bittet die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung am 03.11.2010 ein Votum herzustellen. Mit diesem Votum kann dann eine Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss in die nächste BVV am 10.11.2010 eingebracht werden. Die getroffene Entscheidung wäre dann in Bezug auf den Eröffnungstermin der Hans-Grade Allee am 25.11.2010 immer noch rechtzeitig. Die Auschussmitglieder stimmen dem vorgeschlagenen Vorgehen zu.

 

Ein Anwohner möchte abschließend auf die zu erwartende Nutzung durch LKW nach Aufhebung des Einbahnstraßenregelung hinweisen. Schönefeld ist auch über die anderen Straßen erreichbar.

 


 
 

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