Tagesordnung - 34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 06.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung      
Ö 3  
Vorstellung Diskussion Grobkonzept Familienbüros      
Ö 4  
Geschäftsführung des Bezirksjugendrings  
Enthält Anlagen
1322/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt dem federführenden Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zur Unterstützung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk dem Träger des Bezirksjugendrings die Finanzmittel zur Einrichtung einer halben Stelle zur Geschäftsführung zu ermöglichen, z. B. im Rahmen eines Leistungsvertrages.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten im Rahmen der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zur Unterstützung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk Stellenanteile (mindestens 50%) für eine Geschäftsführung des Bezirksjugendrings ab 2020 einzusetzen.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 11. September 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, im Rahmen der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zur Unterstützung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk dem Träger des Bezirksjugendrings die Finanzmittel zur Einrichtung einer halben Stelle zur Geschäftsführung zu ermöglichen, z. B. im Rahmen eines Leistungsvertrages.

 

Das Bezirksamt berichtet zum Antrag:

 

Seitens des Jugendamts besteht die Bereitschaft, die rderung der Beteiligung junger Menschen durch den Bezirksjugendring mit einem Finanzvolumen in Höhe von ca. 0,5 VZÄ zu fördern. Wie bereits in der 38. Sitzung des Jugendhilfeausschusses berichtet und seitens der Ausschussmitglieder zustimmend zur Kenntnis genommen, sind die Förderung der Beteiligung im Haushalt 2020 insgesamt 27.000,00 Euro vorgesehen.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird grundsätzlich ein Leistungsvertrag präferiert, der mit dem Bezirksjugendrings e.V. abzuschließen wäre.

 

Folgende Stolpersteine müssen jedoch berücksichtigt werden:

 

  1. Es muss geklärt werden, ob die Strukturen des Bezirksjugendrings e.V. bereits ausreichend leistungsfähig sind, um eine entsprechende Leistungserbringung zu gewährleisten.
  2. Die zu vereinbarenden Leistungen müssen den Vorgaben des Produkts „Beteiligung“ entsprechen und vom Bezirksjugendring entsprechend konzipiert werden.
  3. Schnittstellenproblematik zu den bezirklichen Strukturen: der Aufbau von parallelen Strukturen muss verhindert werden, die Kommunikation und Kooperation zwischen freiem Träger und kommunalen Einrichtungen (insb. Kinder- und Jugendbüro, dem Peer Helper-Netzwerk und dem Bundesprogramm „Partnerschaften für Demokratie“) muss vertrauensvoll und effektiv sein.
  4. Der Leistungsvertrag muss sicherstellen, dass alle Jugendverbände (und ähnliche Zusammenschlüsse) gleichermaßen angesprochen sind und keine Bevorzugungen erfolgen.

 

Eine klassische Geschäftsführung kann nicht Leistungsgegenstand sein. Die finanziellen Mittel unterliegen der KLR-Systematik und benötigen eine Refinanzierung über Leistungsstunden.

 

Die Mengenerfassung des Produkts 80969 ist im Produktkatalog wie folgt beschreiben:

 

Von qualifizierten Fachkräften (inkl. Honorarkräften geleistete Stunden (Leistungsstunden) zur Unterstützung und Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Prozessen. Unter Leistungsstunden werden Stunden verstanden, die für und mit Kindern und Jugendlichen für Projekte der Kinder- und Jugendarbeit und andere Institutionen im Kontext von Beteiligungsprozessen erbracht werden (…).

 

Mengenwirksame Leistungen sind u.a. wir folgt definiert:

 

Leistungen, die zur Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beitragen, an ihren Interessen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Leistungsmerkmale sind „Unterstützung bei der Initiierung von Beteiligungsprojekten und „Beratung, Anleitung, Training junger Menschen“.

 

Nicht mengenwirksam (!) sind u.a. „Planung, Vor- und Nachbereitung bzw. Organisation der Leistungen“, „Auswertungen, Konzeptfortschreibung, Wirksamkeitsdialog (z.B. Evaluierung, Statistik, Sachbericht, Zielvereinbarung)“, „weitere Büroarbeiten (z.B. Bewirtschaftung und Abrechnung von Zuwendungs- und Leistungsverträgen, Sonderprogrammen, Spenden, Personalangelegenheiten, Beschwerde- und Anfragenbearbeitung)“.

 

Entsprechend wäre der Leistungsvertrag abzufassen, die Leistungen werden abgerechnet als Erbringung der entsprechenden Leistungsstunden.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 14. Januar 2020

 

 

___________________ _____________________

Martin Hikel Falko Liecke

   
    22.05.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.1 - überwiesen
   

Der Antrag wird mitberatend in den Jugendhilfeausschuss und federführend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    06.06.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Blumenthal ergreift zur Vorstellung des Antrages das Wort. Das Land Berlin stellt nach ihren Informationen 2,5 Stellen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. 0,5 Stellenanteile sollen für den Bezirksjugendring verwendet werden.

 

Herr Gladisch ergänzt, dass im Rahmen des Jugendfördergesetzes ab 2020 die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 137.000 Euro gestärkt wird. Fraglich ist jedoch, ob die Einrichtung von Stellen zum Produkt passt, da originäre Beteiligung erfolgen muss. Es müssen dem Produkt entsprechende Mengen erbracht werden. Geschäftsstellentätigkeit bzw. Geschäftsführung könnte dieser Definition unter Umständen nicht entsprechen.

 

Herr Benecke erläutert, dass der Begriff Geschäftsführung unglücklich gewählt ist. Bisher würden entsprechende Leistungen ehrenamtlich erbracht. Es ginge jedoch nicht darum, eine Geschäftsstelle zu finanzieren, sondern die Jugendarbeit zu stärken.

 

Herr Hecht erwartet, dass die Arbeit des Bezirksjugendringes ausstrahlt und die gemeinsame Arbeit verschiedener Träger deutlich macht und erleichtert. Es ginge um die Koordinationsfunktion, die erforderlich ist, um die Zusammenarbeit mehrerer Organisationen zu steuern.

 

Herr Kringel fragt nach, ob es richtig ist, dass die einzelnen Träger die Mengen erbringen müssen. Herr Gladisch zitiert aus dem Mengenkatalog des entsprechenden Produktes. Herr Kringel fasst zusammen, dass die tatsächliche Arbeit bei den Trägern, nicht beim Bezirksjugendring erbracht wird und daher aus seiner Sicht keine Finanzierung aus diesem Produkt möglich sein kann.

 

Herr Benecke hingegen sieht auch mit Blick auf den Produktkatalog den Bezirksjugendring als richtigen Ansprechpartner. Er plädiert dafür, den Dualismus aus öffentlichen und freien Trägern auf diesem Weg zu stärken. Als beispielhafte Aufgaben nennt er Terminabstimmungen zwischen Trägern und Vorbereitung von Jugendfahrten.

 

Herr Dittebrand fragt nach, ob es bereits Pläne gibt, wie diese 2,5 Stellen aufgeteilt werden sollen. Hintergrund ist, dass seinem Eindruck nach die Basisarbeit in den Stadtteilen mit Kinder- und Jugendparlamenten gestärkt werden muss und dafür eine Vielzahl von sozialpädagogischer professioneller Unterstützung erforderlich ist. Herr Gladisch antwortet, dass diese 2,5 Stellen für ein Beteiligungsprojekt zu verwenden sind. In Neukölln ist das das Kinder- und Jugendbüro. Eine Aufstückelung über den ganzen Bezirk sei nicht sinnvoll und entspräche auch nicht den Vorgaben des Landes.

Hierzu erklärt Frau Blumenthal die Ausführungen von Herrn Gladisch, dass ihr dazu andere Aussagen aus dem Landesjugendring vorliegen.

 

Herr Benecke fragt, ob er aufgrund der Mitgliedschaft im Bezirksjugendring befangen ist. Frau Blumenthal führt aus, dass dies bisher kein Problem war. Herr Kringel widerspricht dem. Frau Blumenthal legt für diese Abstimmung fest, dass keine Befangenheit besteht.

 

Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

   
    12.08.2019 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 6 - vertagt
   

Geschäftsführung des Bezirksjugendrings

Drs. Nr. 1322/XX

 

Bezugnehmend auf Punkt 5 der TO wird der Antrag vertagt.

1

 

   
    29.08.2019 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 11 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die antragstellende Fraktion der SPD begründet den Antrag. Durch Änderung des Stellenplans des Bezirksamtes soll eine halbe Stelle zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Hikel weist darauf hin, dass in der jetzt formulierten Variante schlussfolgernd eine halbe Stelle nicht besetzt ist. Eine Umwandlung von Personalmitteln in Sachmittel ist kritisch zu sehen.

 

Daraufhin bringt die Fraktion der SPD einen Änderungsantrag mit folgenden Wortlaut ein: „Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zur Unterstützung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk dem Träger des Bezirksjugendrings die Finanzmittel zur Einrichtung einer halben Stelle zur Geschäftsführung zu ermöglichen, beispielsweise im Rahmen eines Leistungsvertrages.“

Mit Ja-Stimmen von SPD und Grünen, Nein-Stimmen von CDU und AfD und Enthaltung der Linken wird der Antrag in geänderter Fassung angenommen und der BVV zur Beschlussfassung empfohlen.

1

 

   
    11.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.8 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zur Unterstützung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk dem Träger des Bezirksjugendrings die Finanzmittel zur Einrichtung einer halben Stelle zur Geschäftsführung zu ermöglichen, z. B. im Rahmen eines Leistungsvertrages.

 

Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Licher, Frau BV Blumenthal, Herr BV Lüdecke, Herr BV Leppek, Herr BzStR Liecke, Herr BV Kringel, Herr BV Wittke, Frau BV Klein, Frau BV Blumenthal

 

Frau BV Blumenthal stellt einen Antrag auf Unterbrechung der Sitzung gemäß § 38 Abs. 6 GO BVV. Herr Vorsteher Oeverdieck unterbricht die Sitzung um 20:44 Uhr bis 20:53 Uhr.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der LINKEN(2) gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der Gr. FDP und des Fraktionslosen Kapitän bei Enthaltung der LINKEN(1) und des Fraktionslosen Babilon beschlossen.

   
    22.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.12 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Kenntnis genommen

Ö 5  
Förderung des Bezirksjugendrings  
Enthält Anlagen
1323/XX  
Ö 6  
Anti-Mobbing-Team für Neukölln - Mobbing wirksam bekämpfen! Unter Vorbehalt der Beratung in BiSchuKu  
Enthält Anlagen
1170/XX  
Ö 7  
Familien-Service-Büro für Neukölln  
Enthält Anlagen
1219/XX  
Ö 8  
anstehenden Haushaltsberatungen ? Mehrbedarfe im Bereich der Kinder – und Jugendarbeit(-förderung) ? Anträge von Trägern und Verbänden      
Ö 9  
Aktueller Stand HzE      
Ö 10  
Aktueller Stand Jugendfördergesetz      
Ö 11  
Mitteilungen der AG's / Träger / Verbände      
Ö 12  
Mitteilungen und Termine der Verwaltung      
Ö 13  
Verschiedenes      
Ö 14  
Termine / Nächste Sitzung am 15. August 2019 Thema: Inklusion in der Jugendhilfe (Bitte hierzu von den Trägern die etwas inhaltliches für diese Sitzung mit vorbereiten wollen, der Wunsch sich vorab bei der Vorsitzenden unter mirjam.blumenthal@spd.de zu wenden.      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen