Herr BV Posselt begründet den Antrag und fragt, welche möglichen Kosten auf den Bezirk zukommen, um den Flüchtlingskindern eine optimale Beschulung zu ermöglichen.
Frau BzStRin Dr. Giffey informiert das Gremium zunächst über ein gemeinsames Gespräch des Schulamtes und der Schulaufsicht Neukölln, das am 11.02.2014 mit den Schulleitungen der im Umfeld der Flüchtlingsunterkunft liegenden Grundschulen (Herman-Nohl-Schule, Fritz-Karsen-Schule, Schule am Teltowkanal, Zürich-Schule und Bruno-Taut-Schule) und drei Oberschulen (Otto-Hahn-Schule, Hermann-von-Helmholtz-Schule und Albrecht-Dürer-Schule) geführt wurde. Thema war die schrittweise Einrichtung von „Willkommensklassen“. Es wurde sich darauf verständigt, dass zunächst jeweils 2 „Willkommensklassen“ an der Herman-Nohl-Grundschule und an der Otto-Hahn-Oberschule eingerichtet werden. Die Fritz-Karsen-Schule könnte ebenfalls eine „Willkommensklasse“ für die 4.-6. Klassenstufe aufmachen. Am Albrecht-Dürer-Gymnasium könnte für lernerfahrende Flüchtlingskinder eine „Willkommensklasse“ eingerichtet werden.
Am 26.02.2014 besuchten das Schulamt und die Schulaufsicht Neukölln die Flüchtlingsunterkunft in der Späthstraße und führten ein Gespräch mit dem Betreiber, der PeWoBe GmbH. Zu diesem Zeitpunkt war immer noch nicht bekannt, woher die ersten Bewohnerinnen und Bewohner kommen. Am 3. März begann der Einzug von zunächst bis zu 189 Flüchtlingen, weitere 200 sollen Ende April/Anfang Mai folgen. Ende der Woche werden das Schulamt und die Schulaufsicht die Flüchtlingsunterkunft erneut aufsuchen, um sich einen Überblick über die Anzahl der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen zu verschaffen.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Außenstelle Neukölln, stellt zusätzliche Personalmittel für die Schulen bereit. Grundsätzlich sind „Willkommensklassen“ besser ausgestattet als „normale“ Klassen.
Hinsichtlich der Sachmittelausstattung bestätigten die Betreiber der Flüchtlingsunterkunft, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, auch BuT-berechtigt sind und Anspruch auf Lernmittelbefreiung haben. Zu den BuT-Leistungen zählen Tagesausflüge, Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Lernförderung, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, ermäßigte Schülertickets sowie kulturelle, freizeitliche und sportliche Teilhabe.
Daraus ergibt sich, dass zusätzliche Forderungen an das Land Berlin nach derzeitiger Sachlage nicht notwendig sind.
Herr BV Posselt stellt seinen Antrag daraufhin erst einmal zurück.