Bezirksamtsbeschluss 253/17

Beschlussentwurf:

3.1. Das Bezirksamt beschließt, die oben aufgeführten Grundstücke freien Trägern der Jugendhilfe zu überlassen, damit diese auf den Grundstücken neue Kindertagesstätten errichten und diese dauerhaft betreiben.

3.1.1 Zu diesem Zweck werden Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

3.1.2 Für die Nutzung soll zugunsten des zukünftigen Kita-Trägers jeweils ein entgeltliches Erbbaurecht bestellt werden. Zur Bestellung dieses Erbbaurechts ist die Zustimmung des Unterausschusses Vermögensverwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin erforderlich.

Mit der Durchführung des Beschlusses zu Pkt. 3.1.1. wird die Abteilung Jugend und Gesundheit, mit der Durchführung des Beschlusses zu Pkt. 3.1.2. wird die Abteilung Finanzen und Wirtschaft beauftragt.

3.2. Das Bezirksamt beschließt, die aus der Anlage ersichtliche Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.