Bezirksamtsbeschluss 236/17

Beschlussentwurf:

a. Das Bezirksamt beschließt, für das Grundstück Hermannstraße 99-102, Oderstraße 5 (St. Jacobi Kirchhof II) im Bezirk Neukölln einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung XIV-269-1 aufzustellen.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung und baulichen Entwicklung der westlichen Teilflächen des Friedhofs als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule / Sporthalle“, Allgemeines Wohngebiet sowie von Mischgebiet entlang der Hermannstraße. Für die östlichen Teilflächen des St. Jacobi Kirchhofs II ist eine Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof / Parkanlage“ beabsichtigt.
Grundlage für die Festsetzungen bildet das Leitbild des Integrierten Friedhofsentwicklungskonzeptes für die Ev. Friedhöfe an der Hermannstraße.
Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-269-1 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 vom 15.12.2015.

b. Der Bebauungsplan XIV-269-1 bedarf des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung.

c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der ein-zelnen Dienststellen aufgrund dieses Beschlusses ermittelt werden.

d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.