Rechtliche Grundlagen von Neukölln inklusiv

UN-Behindertenrechtskonvention

Die wichtigste Gesetzesgrundlage und Richtschnur für die Arbeit der Koordinierungsstelle ist natürlich das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit. Diese wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In Deutschland trat die UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK 2009 in Kraft.

Die UN-BRK schreibt keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen fest. Sie fordert, dass Menschen mit Behinderungen ihre grundlegenden Menschenrechte in vollem Umfang wahrnehmen können. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, alle hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Das Besondere an der UN-BRK ist ihre internationale Reichweite und die Anwendung auf alle Bereiche des Lebens und der Gesellschaft. Sie betont das Recht auf Teilnahme, aktive Mitgestaltung und Selbstbestimmung.

Es gibt einen Fachausschuss der Vereinten Nationen, der die Umsetzung der UN-BRK überwacht. Er überprüft einzelne Staaten und schreibt Berichte darüber. In Deutschland wurde außerdem am Deutschen Institut für Menschenrechte eine Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Sie fördert und begleitet die Umsetzung der UN-BRK. Seit
2012 gibt es hierzu auch ein Projekt im Land Berlin mit eigenen Schwerpunkten: Die Monitoring-Stelle Berlin.

Landesgleichberechtigungsgesetz Berlin

Im Land Berlin regelt das Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen oder Landesgleichberechtigungsgesetz, kurz LGBG die Umsetzung der UN-BRK in Berlin. Es verpflichtet die Berliner Verwaltung, sicherzustellen, dass alle Menschen mit Behinderungen ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können.

Das LGBG legt fest, dass hierfür eine Struktur eingeführt wird. Dazu gehört eine zentrale Steuerungs-Stelle sowie eine Koordinierungsstelle in jeder Senats- und Bezirksverwaltung. Jede Senatsverwaltung bildet außerdem eine Arbeitsgruppe, in der Menschen mit Behinderungen ihre Belange und Perspektiven einbringen.
Zur Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen gibt es im Land und in jedem Bezirk eine*n Beauftragte*n und einen Beirat für Menschen mit Behinderungen. Sie werden bei allen Planungen und Vorhaben beteiligt, die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Weitere Rechtsgrundlagen

Eine Übersicht über wichtige Gesetze in Deutschland für die Rechte von Menschen mit Behindungen finden Sie auf der Webseite des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Eine Übersicht über Gesetze und Normen zur digitalen Barrierefreiheit in Deutschland und Berlin finden Sie auf der Webseite der Huaptvertrauensperson, kurz HVP der Hauptschwerbehindertenvertretung des Landes Berlins, HSV.

Team Inklusion

Katharina Smaldino
Pronomen: sie und ihr
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

Niko Winter
keine Pronomen
Geschäftsstelle der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen

Jule Steinert
Pronomen: sie und ihr
Neukölln inklusiv: Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Stabsstelle für Dialog und Zukunft

Dr. Patricia Deuser
Pronomen: sie und ihr
Leitung Stabsstelle für Dialog und Zukunft