Die wichtigste Gesetzesgrundlage und Richtschnur für die Arbeit der Koordinierungsstelle ist natürlich das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit. Diese wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In Deutschland trat die UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK 2009 in Kraft.
Die UN-BRK schreibt keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen fest. Sie fordert, dass Menschen mit Behinderungen ihre grundlegenden Menschenrechte in vollem Umfang wahrnehmen können. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, alle hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Das Besondere an der UN-BRK ist ihre internationale Reichweite und die Anwendung auf alle Bereiche des Lebens und der Gesellschaft. Sie betont das Recht auf Teilnahme, aktive Mitgestaltung und Selbstbestimmung.
Es gibt einen Fachausschuss der Vereinten Nationen, der die Umsetzung der UN-BRK überwacht. Er überprüft einzelne Staaten und schreibt Berichte darüber. In Deutschland wurde außerdem am Deutschen Institut für Menschenrechte eine Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Sie fördert und begleitet die Umsetzung der UN-BRK. Seit
2012 gibt es hierzu auch ein Projekt im Land Berlin mit eigenen Schwerpunkten: Die Monitoring-Stelle Berlin.