Kurz und einfach gesagt
Ein Bebauungsplan legt fest, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf.
Der Bebauungsplan ist ein Gesetz.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), also das Parlament des Bezirks Neukölln, stimmt darüber ab.
Behörden und Bürger*innen dürfen dazu ihre Meinung sagen.
Dafür gibt es einen festgelegten Prozess, das sogenannte Bebauungsplanverfahren.
Warum ist das wichtig?
Ein Bebauungsplan betrifft meistens die Menschen, die ein Grundstück besitzen. Sie müssen sich an die Regeln halten. Zum Beispiel:
- Was sie bauen dürfen.
- Wie sie bauen dürfen.
Auch Anwohner*innen, also Menschen, die in der Nähe wohnen, können betroffen sein. Zum Beispiel weil:
- Neue Straßen gebaut werden.
- Sich die Aussicht verändern kann.
- Mehr Menschen in das Gebiet ziehen.
- Neue Einkaufsmöglichkeiten entstehen.
Während des Verfahrens darf jede*r Einwände einreichen und ihre*seine Meinung sagen.
Wenn ein neuer Bebauungsplan gemacht wird, muss sich nicht unbedingt etwas ändern.
Manchmal soll der Bebauungsplan nur das sichern, was schon da ist.
Manchmal ist der Bebauungsplan, ein Angebot. Dann kann sich jetzt oder erst viel später etwas verändern.
Unsere Arbeit erklären wir auch in Leichter Sprache.
Und etwas ausführlicher: Was ist das Bauplanungrecht?
Das Bauplanungsrecht regelt die gesamte städtebauliche Entwicklung und Bodennutzung der Gemeinde. Das Baugesetzbuch weist in § 1 Abs.1 BauGB der Bauleitplanung diese Aufgabe als zentrales Element zu. Danach ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten.
Zur rechtsverbindlichen Steuerung dieser Bodennutzung sieht das bundesdeutsche Bauplanungsrecht einen zweistufigen Aufbau der Bauleitplanung vor.
- Zunächst soll für das gesamte Gebiet der Gemeinde ein Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt werden. Mit Hilfe von relativ grobmaschigen Darstellungen soll dieser die Grundzüge der Boden- und Grundstücksnutzungen vorbereiten. Der FNP wird deshalb auch „vorbereitender Bauleitplan“ genannt.
- Auf der Basis des FNP sollen die Kommunen – gewissermaßen als zweite Stufe der Bauleitplanung – je nach Erforderlichkeit für bestimmte Teilflächen des Stadtgebietes Bebauungspläne erarbeiten. Diese sollen mit grundstücksscharfen Regelungen die Nutzung der Grundstücke rechtsverbindlich leiten. Bebauungspläne werden deshalb „verbindliche Bauleitpläne“ genannt.