Öffentliche Beteiligung in der Bauleitplanung

FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG

In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind:
  • die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,
  • mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und
  • die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Hierzu werden die Pläne im Internet veröffentlicht. Zeitgleich hängen die Unterlagen auf dem Flur des Fachbereichs Stadtplanung (im Rahthaus Neukölln, Donaustraße 29) aus. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich nach Unterrichtung über die Bebauungsplanentwürfe Äußerungen hierzu abzugeben. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt der zuständige Fachbereich Stadtplanung einen Entwurf für das weitere Planverfahren.
Über die Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens erhalten Sie entsprechende Informationen im Internet und gegebenenfalls in der Tagespresse.

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der, innerhalb der Verwaltung abgestimmte, Planentwurf einschließlich der Begründung und gegebenenfalls weiterer Unterlagen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht. Zusätzlich werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen auch öffentlich ausgelegt und zwar in den Räumen der Helene-Nathan-Bibliothek. In der Regel können die Unterlagen auch nach Terminvereinbarung in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung eingesehen werden. Termin, Dauer und weitere Zugangsmöglichkeiten werden kurz vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Entsprechende Informationen erhalten Sie auch im Internet und gegebenenfalls in der Tagespresse.

Während der Veröffentlichungsfrist kann „jedermann“ Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen. Wird der Planentwurf nach der Beteiligung der Öffentlichkeit geändert oder ergänzt, ist er zu veröffentlichen.

Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Entscheidung vor. Die BVV wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.

ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Wird der Planentwurf nach der Beteiligung der Öffentlichkeit geändert oder ergänzt, ist er erneut zu veröffentlichen. Ort und Dauer der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeitwerden kurz vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Entsprechende Informationen erhalten Sie auch im Internet oder gegebenenfalls in der Tagespresse..

Während der Veröffentlichungsfrist kann „jedermann“ Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Veröffentlichung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden.
Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Entscheidung vor. Die BVV wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsender*innen wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.

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Berlin-Karte mit markierten B-Plänen im Bezirk Neukölln von mein.Berlin.de; Quelle: GeoBasis-DE

Wenn neue Bebauungspläne für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht werden, zeigt der RSS-Feed dies an. Wenn nichts angezeigt wird, gibt es aktuell keine Öffentlichkeitsbeteiligung zu B-Plänen.

Weitere Informationen zu B-Plänen im Bezirk Neukölln

Kontakt Allgemeines Städtebaurecht

Fachbereichsleitung: Herr Rehberger

Der Fachbereich Stadtplanung Allgemeines Städtebaurecht umfasst die Arbeitsgruppen Bauleitplanung, planungsrechtliche Beratung und Untere Denkmalschutzbehörde.

Für telefonische Anfragen steht Ihnen die zentrale Auskunftsstelle unter 030 90239 3512 zur Verfügung.