Öffentliche Beteiligung in der Bauleitplanung

FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG

In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Hierzu werden die Pläne öffentlich ausgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich nach Unterrichtung über die Bebauungsplanentwürfe Äußerungen hierzu abzugeben. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt der zuständige Fachbereich Stadtplanung einen Entwurf für das weitere Planverfahren.
Über die Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens erhalten Sie entsprechende Informationen in der Tagespresse und im Internet.

Infoveranstaltung

Übersichtskarte des Bebauungsplanes 8-70ba im Maßstab 1:10000

Übersichtskarte des Bebauungsplanes 8-70ba im Maßstab 1:10000

Bebauungsplan 8-70ba („Harzer Straße 53 / Kiehlufer 113/115“)

Sie sind herzlich zur Informationsveranstaltung zum Bebauungplan 8-70ba („Harzer Straße 53 / Kiehlufer 113/115“) am 24. April 2024 ab 17 Uhr in der Treptower Straße 74, 12059 Berlin eingeladen um Ihre Fragen zu stellen. Die Infos zum Bebauungsplan können Sie ab dem 22. April 2024 abrufen. Weitere Informationen

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der innerhalb der Verwaltung abgestimmte Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Entsprechende Informationen erhalten Sie auch in der Tagespresse und im Internet. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen. Wird der Planentwurf nach der Auslegung geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen.

Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Entscheidung vor. Die BVV wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.

ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Wird der Planentwurf nach der Auslegung geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen. Ort und Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Entsprechende Informationen erhalten Sie auch in der Tagespresse und im Internet.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden.

Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Entscheidung vor. Die BVV wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.