Umwandlung in Eigentumswohnungen

Der Senat hat am 03.08.2021 und 21.09.2021 eine Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB beschlossen. Die Verordnung gilt für das gesamte Berliner Stadtgebiet. Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 tritt die Verordnung außer Kraft.

Somit ergeben sich zwei Umwandlungsverfahren für Berlin:

Altbauten im Prenzlauer Berg

Verfahren nach § 250 Baugesetzbuch (BauGB)

... gilt in ganz Berlin und regelt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für Wohngebäude mit mehr als 5 Wohnungen Weitere Informationen

Altbauwohnhaus aus der Gründerzeit

Verfahren nach §172 Baugesetzbuch (BauGB)

... gilt in Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung (Milieuschutzgebiete) für Objekte mit bis zu fünf Wohneinheiten Weitere Informationen

Stadtentwicklungsamt Neukölln

Amtsleiter: Rolf Groth

Zentrale Auskunftsstelle

Rollstuhlgerecht WC nach DIN 18024 Behindertenparkplatz Fahrstuhl

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