Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 70 Absatz 3 Satz 1 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
Die Stromnetz Berlin GmbH plant eine Erweiterung des bestehenden Umspannwerks Richardstraße. Auf dem Betriebsgelände in der Richardstraße 92, 12043 Berlin, soll am vorhandenen Umspannwerksgebäude ein Anbau errichtet werden.
Die elektrischen Betriebsgebäude sollen – wie bislang auch – als personell unbesetztes und ferngesteuertes Werk betrieben werden. Umspannwerke werden benötigt, um die elektrische Energie effizient in der Stadt zu verteilen und bereitstellen zu können. Das Umspannwerk Richardstraße wird neben weiteren Umspannwerken derselben Leistungsklasse weiterhin den Bezirk Neukölln mit elektrischer Energie versorgen.
Der Bauantrag und die Bauvorlagen sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Bauaufsichtsbehörde im Zeitpunkt dieser Bekanntmachung vorliegen, können einen Monat lang, beginnend ab dem 15. Mai 2026 (nachfolgend „Auslegungsfrist“), während der Sprechzeiten dienstags von 10 bis 13 Uhr im Bezirksamt Neukölln von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, Raum M 464, Karl-Max-Str. 83, 12040 Berlin – Rathaus Neukölln, eingesehen werden.
Eine Terminvereinbarung für eine Einsichtnahme außerhalb der oben benannten Sprechzeiten innerhalb der Auslegungsfrist ist telefonisch möglich unter der Telefonnummer 90239-2780((030) 90239 2780 anrufen).
Personen, deren Belange berührt sind, und Vereinigungen, welche die Anforderungen von § 3 Absatz 1 oder § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2017 (BGBl. I S. 3290), das zuletzt durch Artikel 14b des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) geändert worden ist, in der aktuell geltenden Fassung erfüllen (betroffene Öffentlichkeit), können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen das Bauvorhaben erheben (nachfolgend „Einwendungsfrist“). Die Einwendungen können schriftlich an oben genannte Anschrift des Bezirksamtes Neukölln von Berlin gerichtet oder unmittelbar vor Ort zur Niederschrift erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle öffentlich-rechtlichen Einwendungen gegen das Bauvorhaben ausgeschlossen sind. Der Ausschluss von umweltbezogenen Einwendungen gilt nur für das Genehmigungsverfahren.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.