- Öffentliche Beteiligung der Nachbarn gemäß § 70 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 6 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
- für die Erteilung eines Bescheides
- für das Vorhaben „Errichtung eines Ersatzneubaus 110kV Netzknoten“ in der Karl-Marx-Straße 245 in Neukölln
Bekanntmachung vom 03. Januar 2025
- BWA a4
- Telefon: 030 90239 1528 oder 030 90239-0
- Grundstück Berlin-Neukölln, Karl-Marx-Straße 245
- Errichtung eines Ersatzneubaus 110kV Netzknoten
Mit der Baugenehmigung Nummer 2024/949 gemäß § 64 BauO Bln vom 03. Januar 2025 wurde die Errichtung eines Ersatzneubaus 110kV Netzknoten mit Kellergeschoss und vier Obergeschossen auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 245, 12057 Berlin-Neukölln (eingetragen im Grundbuch von Berlin-Neukölln, Grundbuchblatt 16129-01), erteilt.
Die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen sind als Anlage Bestandteil der Baugenehmigung.
Die Baugenehmigung enthält Nebenbestimmungen und Erleichterungen.
Da durch das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche geschützte nachbarliche Belange berührt werden, ist eine öffentliche Beteiligung der Nachbarn gemäß § 70 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 6 der Bauordnung für Berlin notwendig.
Auslegung des Genehmigungsbescheides:
Sie können sich in der Zeit vom 06. Januar 2025 bis einschließlich 17. Januar 2025, von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten im Bezirksamt Neukölln, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, Zimmer M 469 (Besprechungsraum BWA), Rathaus, Karl-Marx-Straße 83. 12040 Berlin, Telefon: 90239-1528 über die erteilte Baugenehmigung informieren.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Baugenehmigung auch Dritten gegenüber als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Bescheid Nummer 2024/949 gemäß § 64 BauO Bln vom 03. Januar 2025 kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bezirksamt Neukölln von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, zu erheben.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Zustellung gilt mit Ende der Auslegungsfrist als bewirkt.
Es besteht die Möglichkeit, unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange, den Bescheid anzufordern.