Bedenken Sie bitte, dass Nr. 6 (2) Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) in ihrer jeweilig gültigen Fassung bei der Vergabe von Trainingszeiten gilt. Das heißt, der Schul- und Vereinssport bekommt vorrangig Nutzungszeiten auf den Sportanlagen.
Haben Sie Fragen zu den Formularen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Kolleg:innen der Sportstättenvergabe