Ermäßigter Eintritt für den Besuch des Eisstadions Neukölln
Liebe Besuchende,
hier können Sie nachlesen, welche Personen berechtigt sind, ermäßigten Eintritt für das Eisstadion Neukölln zu zahlen. Welche Unterlagen oder Ausweise sollten Sie an der Kasse vorzeigen?
Leitfaden
- Gehöre ich zu einer berechtigten Gruppe?
- Wenn ja, habe ich den konkreten Nachweis für meine Berechtigung?
- Ist ein Foto auf dem Nachweis?
- Wenn nein, dann brauche ich meinen Personalausweis.
- Ich nehme alles mit und lege den Nachweis und eventuell den Personalausweis an der Kasse vor.
Ermäßigungen nach der aktuellen Entgeltordnung für die städtischen Kunsteisbahnen Berlins erhalten ...
- Kinder von der Vollendung des 4. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (in Zweifelsfällen ist das Alter mit dem Schülerausweis oder dem Schülerticket fahrCard nachzuweisen);
- Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gegen Vorlage des Schülerausweises I oder II oder des Schülertickets fahrCard;
- Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gegen Vorlage eines Ausweises der Fachhochschule, Hochschule oder Universität (der internationale Studentenausweis wird unter vorgenannten Bedingungen anerkannt) oder des Semestertickets;
- Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gegen Vorlage einer Bescheinigung der oder des Ausbildenden;
- Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehungsweise Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit (Bewilligungsbescheid) oder des „berlinpasses“;
- Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bei Vorlage eines aktuellen Bescheides des Sozialamtes, des Amtes für Grundsicherung oder des „berlinpasses“;
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung nach Vorlage eines aktuellen Bescheides des Sozialamtes oder des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) oder des „berlinpasses“;
- Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einer Leistungsempfängerin oder eines Leistungsempfängers gegen Vorlage eines aktuellen Bescheides der ausstellenden Behörde oder des „berlinpasses“;
- Jugendliche und junge Erwachsene im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr gegen Vorlage des Ausweises für die Teilnahme am Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr;
- Freiwillige Wehrdienstleistende gegen Vorlage des Dienstausweises;
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes gegen Vorlage des Freiwilligenausweises;
- Rentnerinnen, Rentner und Pensionsberechtigte, die nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in der jeweils geltenden Fassung im Sinne der Härtefallregelung Anspruch auf Befreiung von der Medikamentenzuzahlung besitzen, gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung.
Sofern die genannten Ausweise und Bescheinigungen nicht mit einem Lichtbild versehen sind, kann die Vorlage des Personalausweises verlangt werden.
Eisstadion Neukölln
Kontakt und Adresse