Zusätzlich sollten Sie sich informieren, welche Bedingungen bei der Rückkehr in die EU aus einem Drittland erfüllt werden müssen. Häufig gelten in diesem Fällen nämlich besondere Anforderungen, wie z.B. die Messung der Antikörper gegen Tollwut. Sind diese Anforderungen für eine Einreise nicht erfüllt, ist es möglich, dass eine mehrmonatige kostenpflichtige Quarantäne für Ihr Tier notwendig wird.
Reiseverkehr innerhalb der EU Für das private Reisen mit Ihrem Heimtier (Hunde, Katzen, Frettchen) innerhalb der Europäischen Union ist ein EU-Heimtierausweis, eine gültige Tollwutimpfung sowie eine eindeutige Kennzeichnung mittels Mikrochip erforderlich. Die Transpondernummer muss im Pass eingetragen sein, damit dieser dem Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Aus dem EU-Heimtierausweis muss hervorgehen, dass die Tollwutimpfung nach erfolgter Mikrochipimplantation/-ablesung durchgeführt wurde.- Die Erstimpfung gegen Tollwut kann ab einem Alter von 12 Wochen erfolgen. Anschließend sind weitere 21 Tage zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes nötig.
- Das Mindestalter bei Jungtieren (Hund, Katze, Frettchen) für den Reiseverkehr beträgt somit 15 Wochen.
Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihren praktizierenden Tierarzt
Reiseverkehr in ein Drittland
Sollten Sie in ein Drittland (Länder außerhalb der EU) reisen, gelten die Vorschriften des jeweiligen Reiselandes. Auskünfte zu den einzelnen Ländervorgaben erhalten Sie z.B. bei der entsprechenden Botschaft oder dem Konsulat. Als Tierhalter haben Sie die Pflicht, sich eigenverantwortlich und rechtzeitig über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Der hiesige Fachbereich kann keine Angaben zu den Einreisebestimmungen der verschiedenen Drittländer machen.
Werden keine weiteren Angaben zu den Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes gemacht, kann lediglich ein unspezifisches, allgemein gehaltenes Gesundheitsdokument ausgestellt werden. Ob dies den Anforderungen des Reiselandes genügt, kann unsererseits nicht abschließend zugesichert werden.
Sofern die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung erforderlich ist, übersenden Sie uns einfach das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular einschließlich der erforderlichen Unterlagen, drei bis vier Wochen vor der geplanten Reise.
Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen geeigneten Termin für die amtstierärztliche Sprechstunde, bei dem das Tier persönlich vorgestellt werden muss.