Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) umfasst im Bezirk Neukölln zwei Teilbereiche.
Ein Teilbereich ist die Jugendgerichtshilfe, mit dem Auftrag junge Menschen im Alter von 14 bis unter 21 Jahren, die beschuldigt werden eine Straftat begangen zu haben, zu beraten. Die Jugendgerichtshilfe wird, von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, über laufende Ermittlungsverfahren bzw. Anklagen gegen Jugendliche und Heranwachsende informiert und hat in diesen Verfahren eine gesetzliche Mitwirkungspflicht.
Der zweite Teilbereich ist das Team Jugend-Delinquenz. Es handelt sich dabei um ein Präventionsprojekt des Jugendamtes Neukölln, welches mit Kindern ab 10 und Jugendlichen bis 17 Jahren, die in Neukölln gemeldet sind, arbeitet. Die Kinder und Jugendlichen weisen Verhaltensweisen im Delinquenz-Spektrum, Schuldistanz / Schulprobleme, ein zielloses Freizeitverhalten und teilweise instabile Familiensysteme auf. Das Team arbeitet auf Grundlage des SGB VIII und verwirklicht Leitziele der Jugendhilfe (§1 Abs. 3 SGB VIII) durch ein intensivpädagogisches Betreuungsangebot.