Schulbezogene Jugendsozialarbeit

Abiturklasse

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Aufgaben der Jugendsozialarbeit

§ 13 Abs.1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) als Gesetzesnorm verpflichtet die Jugendhilfe, jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern und unterstützen. Jugendsozialarbeit stellt eine professionelle sozialpädagogische und berufsbezogene Hilfe dar und ist dem präventiven Charakter des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verpflichtet. Sie kann u.a . Straßensozialarbeit, Jugendberufshilfe und schulbezogene Jugendsozialarbeit umfassen.
In Neukölln wird die schulbezogene Jugendsozialarbeit insbesondere durch 19 bezirkliche Schulstationen an Grundschulen und das Landesprogramm “Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen” (an 52 Schulen im Bezirk) umgesetzt.

Die Unterstützung und Förderung Jugendlicher bei der sozialen und beruflichen Integration stellt heute mehr denn je eine gesellschaftliche Notwendigkeit dar, die bereits in der Schule beginnt und eine besondere Wichtigkeit am Übergang von der Schule in den Beruf bekommt. Diese Unterstützung ist in besonderer Weise dort notwendig, wo junge Menschen von sozialen Problemlagen und Benachteiligungen betroffen sind und dadurch in der Realisierung eines eigenen Lebensentwurfs und einer eigenständigen Lebensführung beeinträchtigt werden.

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