Kopfläuse

Kopflaus

Die Übertragung sowie die Bekämpfung von Kopfläusen stellen ein relevantes Thema in der Medizin dar.
Die Kopflaus (Pediculus humanus capitis) ist ein Insekt, das über sechs Beine verfügt und flügellos ist. Die Gestalt von Larven und ausgewachsenen Läusen ist einander ähnlich und zeigt eine helle bis gräuliche Färbung. Die Endglieder aller Beine sind zu charakteristischen Klauen ausgebildet, wodurch sich die Parasiten in besonderem Maße an Haaren festklammern können. Nach der obligaten Blutaufnahme ist der Darmtrakt der Läuse rötlich bis bräunlich gefärbt und somit durch die Körperoberfläche sichtbar. Die Länge der männlichen und weiblichen Tiere beträgt etwa 3 mm.

Ein Kopflausbefall ist nicht mit einem Mangel an Sauberkeit assoziiert. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich “von Haar zu Haar” und ist in erster Linie auf enge zwischenmenschliche Kontakte, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, zurückzuführen.

Eine gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Kopfläusen bietet das Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere die Abschnitte 4 (§§ 17, 18) und 6 mit zusätzlichen Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen.

Gemäß § 34 Abs. 5 IfSG sind Eltern dazu verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall zu machen. Das rasche Erkennen und Behandeln eines Kopflausbefalls sowie die Mitteilung darüber sind essentielle Maßnahmen zur erfolgreichen Verhütung und Bekämpfung in der Einrichtung. Die Bestätigung der Durchführung der Behandlung durch die Erziehungsberechtigten ist ebenfalls von hoher Relevanz. Ein ärztliches Attest zur Bestätigung des Behandlungserfolges ist zur Rückkehr in die Einrichtung nicht erforderlich.

Gemäß Infektionsschutzgesetz ist die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung dazu verpflichtet, das Gesundheitsamt über einen Kopflausbefall zu informieren. Sofern davon auszugehen ist, dass die Schule bzw. die Kinderbetreuungseinrichtung als Übertragungsort in Betracht kommt, obliegt es dem Gesundheitsamt, im Rahmen der gesetzlich festgelegten infektionshygienischen Überwachung der Kindergemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 36 Abs. 1 IfSG) die betroffene Einrichtung zu betreuen. Dies umfasst die Beratung, die Kontrolle der Maßnahmen in der Einrichtung sowie gegebenenfalls auch die Untersuchung von Kindern.

  • Behandlung von Kopfläusen

    Am Tag der Diagnose (Tag 1) sollte eine Behandlung mit einem geeigneten Insektizid erfolgen. Eine Wiederholungsbehandlung ist am Tag 9 oder 10 erforderlich, da bis zum 7. bzw. 8. Tag noch Larven nachschlüpfen und ab dem 11. Tag junge Weibchen bereits neue Eier ablegen können.
    Nach einer Zeitspanne von 13 bis 14 Tagen ist eine Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen erforderlich.
    Nach 17 bis 18 Tagen ist eine weitere Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen erforderlich.

  • Mögliche Fehler in der Behandlung
    • zu kurze Einwirkzeiten,
    • zu sparsames Ausbringen des Mittels,
    • eine ungleichmäßige Verteilung des Mittels,
    • eine zu starke Verdünnung des Mittels in triefend nassem Haar,
    • das Unterlassen der Wiederholungsbehandlung.
  • Präparate für die Behandlung

    Bitte erkundigen Sie sich bei ihrem Kinderarzt bzw. in der Apotheke, welche Mittel für Ihr Kind geeignet sind. Zur Behandlung des Kopflausbefalls stehen sowohl Arzneimittel als auch Medizinprodukte zur Verfügung.

    Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre ist und Sie über ein Rezept eines Kinderarztes oder einer Kinderärztin verfügen, übernehmen die Krankenkassen für die meisten zugelassenen Läusemittel die Kosten.

    Folgende apothekenpflichtige Arzneimitteln sind beispielweise derzeit im Handel:
    • Goldgeist
    • BIOMOPEDICUL Lösung 0,5
    • PERMETHRIN-BIOMO Lösung 0,5
    • INFECTOPEDICUL Lösung
    Neben den apothekenpflichtigen Arzneimitteln gibt es eine Reihe weiterer Produkte zur Behandlung von Kopflausbefall, die als Medizinprodukte vertrieben werden. Derzeit sind folgende Medizinprodukte zur Behandlung von Kopfläusen gelistet:
    • Dimet 20
    • Hedrin® Once Flüssiggel
    • mosquito® med LäuseShampoo 10
    • NYDA® Läuse-Spray
  • Weitere Informationen

Gesundheitsamt Neukölln

Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz
(Fachbereich medizinischer Katastrophenschutz)

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln
Gesundheitsamt
Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz
(Fachbereich medizinischer Katastrophenschutz)
12040 Berlin

Fachbereichsleitung

-

Sprechstunden

Mo-Do 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-15:00 Uhr
und nach Vereinbarung