Um antikoagulante Rodentizide rechtskonform, sicher und wirksam anzuwenden, müssen die in der „Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ (GfA) enthaltenen Anwendungsbestimmungen befolgt werden. Dazu gehört unter anderem, vor der Verwendung von Rodentiziden den Einsatz nichtchemischer Bekämpfungsmethoden, wie zum Beispiel Fallen, zu prüfen. Diese eignen sich insbesondere zur Bekämpfung von Mäusen, Wühlmäusen und vereinzelt vorkommenden Ratten. Haben sich Fallen als ungeeignet oder unzureichend herausgestellt, können Fraßköder mit Antikoagulanzien bei sachgemäßer Verwendung eine effektive Bekämpfungsmaßnahme sein.
Dabei ist jedoch eine Vielzahl von Anwendungsbestimmungen unbedingt einzuhalten. Zum Beispiel müssen Fraßköder immer so ausgelegt werden, dass sie für Kinder und Nicht-Zieltiere unzugänglich sind. Um dies sicherzustellen, werden die Köder in manipulationssicheren Köderstationen ausgebracht. Zudem müssen Personen, die in Kontakt mit den Ködern kommen könnten, über die Vergiftungsgefahr, zum Beispiel mithilfe von Warnhinweisen, informiert werden. Gemäß der GfA müssen die eingerichteten Köderstellen in bestimmten Zeitabständen kontrolliert werden, um verschüttete oder von Nagetieren verstreute Köder sowie tote Nagetiere einzusammeln und gefressene Köder durch frische Köder zu ersetzen. Werden die Köder nicht mehr von den Nagetieren angenommen, müssen alle ausgelegten Köder eingesammelt und als gefährlicher Abfall entsorgt werden.
Für eine wirksame Bekämpfung von Nagetieren mit Fraßködern ist darüber hinaus die Annahme der Köder durch die Zieltiere entscheidend. Die Feststellung der Nagetierart, der Befallsursache, der bevorzugten Aufenthaltsorte der Nagetiere sowie die Wahl des Köders sind dabei ausschlaggebend.
Alle verbindlichen Vorgaben zur Verwendung von antikoagulanten Rodentiziden stehen in der „Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“.