Wohngeld

Grafik: Modellhaus steht auf Geldscheinen

Wohngeld

Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat.
Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld
nach dem Wohngeldgesetz. Es wird als Zuschuss gezahlt. Falls Sie zur Miete wohnen, können Sie Wohngeld als Miet-Zuschuss bekommen. Falls Sie Wohn-Eigentümer sind, können Sie einen Antrag auf Lasten-Zuschuss stellen.

Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie hier heraus finden:

Wohngeld

Weitere Informationen für Mieter einer Wohnung finden Sie hier:
(Service-Portal)

Informationen für Wohn-Eigentümer finden Sie hier:
(Service-Portal)

Bitte beachten Sie:

Sie können Ihren Antrag schriftlich einreichen (siehe Kontaktdaten in der rechten Spalte).
Falls Sie Ihren Antrag lieber persönlich einreichen möchten, ist dies dies in allen Standorten der Neuköllner Bürgerämter während der bekannten Öffnungszeiten durch das dort tätige Personal möglich. Hier erfolgt eine Erstberatung zu Anträgen auf Wohngeld und Wohnberechtigungsscheinen. Darüber hinaus wird sofort eine Überprüfung der Anträge auf Vollständigkeit durchgeführt.
Zusätzlich wird bei Bedarf eine persönliche Beratung durch den für die Bearbeitung zuständigen Beschäftigten des Wohnungsamtes ermöglicht. Diese werden sich innerhalb von einer Woche nach Antragsabgabe direkt auf dem gewünschten Kontaktweg (Telefon oder Mail) mit den Antragstellern in Verbindung setzen, um individuelle Termine zu vereinbaren.

Datenschutz

  • Datenschutzhinweisblatt

    Hinweise zum Datenschutz im Rahmen
    der Beantragung von Wohngeld
    nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

    PDF-Dokument (163.0 kB)

Datenschutzhinweisblatt Bußgeldstelle

  • Datenschutzhinweisblatt_BGSt

    Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Bußgeldstelle (Forderungsmanagement)

    PDF-Dokument (180.2 kB)