Wahlhelfende (Europawahl)

Aktuell werden für die Briefwahllokale noch Wahlhelfende für folgende Funktionen gesucht:
  • Wahlvorstehende und deren Stellvertretung
  • Schriftführende und deren Stellvertretung

Wer kann als Wahlhelferin und Wahlhelfer tätig werden?

Am 09.06.2024 findet die Europawahl zum 10. Europäischen Parlament in Berlin statt. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann jeder tätig werden, der selbst zur Europawahl wahlberechtigt ist. Der Hauptwohnsitz in Berlin ist nicht erforderlich.

Wahlbewerber, Wahlbewerberinnen, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen, Berufsrichter und Berufsrichterinnen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen sind von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand ausgeschlossen.

Welche Aufgaben haben Wahlhelfende?

Je nach Wahl oder Abstimmung werden im Vorstand eines Wahllokals in der Regel sieben bis neun Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, alle notwendigen Informationen erhalten die Helferinnen und Helfer durch Schulungen und Informationsmaterial.

  • Urnenwahllokal (zu erkennen an der dreistelligen Zahl: 101, 102, 205, 317 etc.)
    Das Urnenwahllokal wird ab 7:00 Uhr eingerichtet, die Beschilderung des Wahllokals angebracht und die Wahlmaterialien für die Stimmabgabe bereitgelegt. Das Wahllokal öffnet für die Wählerinnen und Wähler um 08:00 Uhr. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Kontrolle, ob die Wahlberechtigten im richtigen Wahllokal sind, Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr, die Entscheidung über Beschlussfälle und das Führen der Wahlniederschrift.
  • Briefwahllokal (zu erkennen an der Kombination aus Zahlen und Buchstaben: 1A, 1B, 1C, 2E, 3Q etc.)
    Das Briefwahllokal wird ab 14:30 Uhr eingerichtet.
    Zu den Aufgaben gehört das Öffnen der roten Wahlbriefumschläge ab 15:30 Uhr und Kontrolle der Wahlscheine. Die enthaltenen Stimmzettelumschläge (blau) werden in die Briefwahlurne zurück gegeben und dürfen erst nach 18:00 Uhr geöffnet werden. Anschließend folgt die Auszählung der Stimmzettel nach dem gleichen Prozedere des Urnenwahllokals. Ebenfalls wird eine Niederschrift über den gesamten Ablauf angefertigt.

Wie kann ich meine Bereitschaft als Wahlhelferin bzw. als Wahlhelfer erklären?
Sie können uns Ihre ausgefüllte und unterschriebene Bereitschaftserklärung zusenden:

Downloads

  • Bereitschaftserklärung Europawahl

    PDF-Dokument (196.4 kB)

  • Regelung zum Erfrischungsgeld

    PDF-Dokument (96.1 kB)

  • VV Ausgleich für ehrenamtlich Wahl- und Abstimmungshelfende (nur öffentlicher Dienst)

    PDF-Dokument (192.2 kB)

Schulungsunterlagen