Namensänderung nach Einbürgerung und für Spätaussiedler ("Angleichungen")

Namen ändern sich durch den Zuzug nach Deutschland oder den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht. Jede Person führt ihren Namen in der Form weiter, wie sie ihn nach ihrem ursprünglichen Heimatrecht erhalten hat.

Namen, die aufgrund ausländischen Rechts erworben wurden, können jedoch in ihrer Schreibweise dem deutschen Namensrecht angeglichen werden. Namensteile, die das deutsche Recht nicht kennt, können gestrichen werden, z.B. Vatersnamen.

Welche Namen können geändert werden?

Eigennamen / Namensketten
Führt eine Person eine Namenskette oder mehrere Eigennamen, die sich nicht nach Vor- und Familiennamen unterscheiden, können daraus Vor- und Familiennamen bestimmt werden. Zum Beispiel können aus der Namenskette „Omar Yussuf Mohammed“ die Vornamen „Omar Yussuf“ und der Familienname „Mohammed“ bestimmt werden. Der Familienname darf aus maximal zwei Namen bestehen.

Namensbestandteile, die das deutsche Recht nicht kennt
Namensbestandteile, die das deutsche Recht nicht kennt, können abgelegt werden, zum
Beispiel russische Vatersnamen, philippinische Mittelnamen oder indische Namenszusätze.

Ursprungsform eines Namens
Oftmals ist ein Familienname nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt. Hier kann die ursprüngliche Form des Namens angenommen werden, zum Beispiel „Berger“ anstatt der weiblichen Form „Bergerova“.

Deutschsprachige Form des Vornamens
Es kann die deutschsprachige Form des Vornamens angenommen werden, zum Beispiel „Peter“ statt „Piotr“ oder „Stefan“ statt „Stjepan“. Gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so können neue (andere) Vornamen gewählt werden.

Deutschsprachige Form des Familiennamens
Es kann die deutschsprachige Form des Familiennamens angenommen werden, zum Beispiel „Müller“ statt „Miller“ oder „Hermann“ statt „German“. Die Wahl eines neuen Familiennamens ist nicht möglich.

Bestimmung eines neuen Ehenamens
Haben Sie im Heimatland den Namen eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt, können Sie durch eine gemeinsame Erklärung den Namen des anderen zum Ehenamen bestimmen.

Neubestimmung eines Doppelnamens
Wenn Sie vor dem 1. Mai 2025 Ihre Namen angeglichen haben und das Kürzen des mehrteiligen Familiennamens oder die Wahl eines mehrteiligen Namens aus einer Namenskette damals abgelehnt wurde, können Sie das jetzt noch ändern.

Hinweis
Es können hier nicht alle Möglichkeiten der Namensänderung dargestellt werden. Spezielle Namensänderungen können gerne beim Standesamt angefragt werden. Sollte sich die gewünschte Namensänderung nicht in diesem Katalog wiederfinden, ist wahrscheinlich ein Antrag nach dem Namensänderungsgesetz notwendig. Bitte nehmen Sie auch in diesen Fällen über das Anfrageformular Kontakt zu uns auf.

Voraussetzungen

  • Spätaussiedler- oder Vertriebenenstatus oder Wechsel zum deutschen Namensrecht, zum Beispiel durch Einbürgerung
  • Es darf noch keine Namensänderung vorgenommen worden sein.
  • Erklärungsberechtigt ist jede Person selbst, bei Erklärung zum Ehenamen während bestehender Ehe ist nur eine gemeinsame Erklärung möglich.
  • Für minderjährige Kinder geben die Sorgeberechtigten die Erklärung ab. Kinder ab 14 müssen der Namenserklärung selbst zustimmen.

*Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über die Aufnahme als Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. die Einbürgerungsurkunde
  • Geburts- und ggf. Heiratsurkunde
  • Übersetzung fremdsprachigen Urkunden in die deutsche Sprache (ggf. in ISO-Norm)
  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Kosten entstehen?

  • Für die Aufnahme einer namensrechtlichen Erklärung im Standesamt fällt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro an.
  • Bitte beachten Sie, dass im Standesamt Neukölln ausschließlich Kartenzahlung bzw. kontaktlose Zahlung möglich ist.

Bitte füllen Sie das Anfrageformular aus und übermitteln Sie uns Ihre Anfrage. Bei Rückfragen werden wir Sie kontaktieren. Sie erhalten von uns einen Termin für die Aufnahme der Namenserklärung. Wir sind bemüht, Ihre Terminwünsche im Rahmen der allgemeinen Sprechzeiten zu berücksichtigen.

Anfrageformular

  • Namenserklärung nach Einbürgerung oder für Spätaussiedler

    PDF-Dokument (156.3 kB)

Standesamt Neukölln

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