Sie sind volljährig und möchten Ihren Geburtsnamen oder die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern? Das deutsche Recht sieht in folgenden Fällen eine Namensänderung durch Erklärung beim Standesamt vor:
Änderung des Geburtsnamens nach Scheidung der Eltern / Tod eines Elternteils und bei Widerruf des Ehenamens der Eltern bei bestehender Ehe
Wenn Ihre Eltern einen Ehenamen geführt haben, Sie diesen Ehenamen als minderjähriges Kinder erhalten haben und ein Elternteil nach Auflösung der Ehe den Geburtsnamen wieder angenommen hat, können Sie sich dieser Namensänderung mit Einwilligung des betroffenen Elternteils anschließen und den neuen Namen Ihres Elternteils führen oder einen Doppelnamen aus dem bisherigen Geburtsnamen und dem neuen Namen dieses Elternteils führen. Die Wahl eines Doppelnamens ist auch möglich, wenn Ihre Eltern bei bestehender Ehe den vor dem 1. Mai 2025 bestimmten Ehenamen widerrufen und zur getrennten Namensführung zurückkehren. Ein Wechsel zum Namen des anderen Elternteils ist in diesem Fall nicht möglich.
Erwerb des Ehenamens eines Elternteils und des Stiefelternteils („Einbenennung“)
Wenn einer Ihrer Elternteile mit jemandem verheiratet ist, der nicht Ihr Elternteil ist (Stiefelternteil) und diese einen Ehenamen führen, können Sie ebenfalls diesen Ehenamen erhalten, wenn Ihr Elternteil und der Stiefelternteil einwilligen. Es kann auch ein Doppelname aus dem bisherigen Geburtsnamen und dem Ehenamen gebildet werden (mit oder ohne Bindestrich).
Widerruf des Erwerbs des Ehenamens eines Elternteils und des Stiefelternteils („Rückbenennung“)
Wenn die Ehe zwischen Ihrem Elternteil und dem Stiefelternteil aufgelöst ist oder Sie den gemeinsamen Haushalt verlassen haben, können Sie die Einbenennung widerrufen und zum vorherigen Geburtsnamen zurückkehren. Eine Einwilligung Ihrer Eltern ist nicht erforderlich.
Streichung von Namensteilen bei mehrteiligen Namen
Besteht Ihr Geburtsname aus mehreren Namen, können Sie bis auf einen Namen alle Namen streichen. Eine Einwilligung Ihrer Eltern ist nicht erforderlich.
Änderung des Namens, wenn der Name nur eines Elternteils geführt wird
Wenn Sie nur den Namen eines Elternteils führen, können Sie diesen durch den Namen des anderen Elternteils ersetzen oder aus den Namen Ihrer Eltern einen Doppelnamen bilden, wenn der Elternteil, dessen Namen Sie führen möchten, einwilligt. Es stehen nur die Namen zur Verfügung, die Ihre Eltern im Zeitpunkt Ihrer Geburt geführt haben. Wenn Sie als Kind den Ehenamen Ihrer Eltern erhalten haben, ist keine Änderung möglich, auch nicht zum Geburtsnamen eines Elternteils.
Streichung bzw. Hinzufügung eines Bindestrichs bei Doppelnamen
Wenn Sie bereits einen Doppelnamen führen, kann ein vorhandener Bindestrich gestrichen bzw. ein fehlender Bindestrich hinzugefügt werden. Eine Einwilligung Ihrer Eltern ist nicht erforderlich.
Anschluss an die Bestimmung / Änderung des Ehenamens der Eltern
Wenn Ihre Eltern erst einen Ehenamen bestimmt bzw. geändert haben, als Sie bereits volljährig waren, können Sie sich dieser Namensänderung anschließen und auch den neuen Ehenamen Ihrer Eltern führen. Eine Einwilligung Ihrer Eltern ist nicht erforderlich.
Änderung des Namens, der durch eine Volljährigenadoption erworben wurde
Wenn Sie als volljährige Person vor dem 1. Mai 2025 adoptiert wurde, haben Sie den Namen Ihrer Adoptiveltern erhalten. Diese Namensänderung kann rückgängig gemacht werden und Sie können wieder den vorherigen Geburtsnamen führen oder einen Doppelnamen der aus dem vorherigen Geburtsnamen und dem Adoptivnamen bilden.
Bestimmung eines Doppelnamens, wenn nach der Einbürgerung aus einer Namenskette oder aus den Eigennamen kein Doppelname gebildet werden durfte
Wenn Sie Ihren Namen nach der Einbürgerung an das deutsche Recht angeglichen und aus einer Namenskette bzw. aus den Eigennamen einen einteiligen Familiennamen gebildet haben, aber eigentlich ein zweiteiliger Name gewünscht war, können Sie aus den ursprünglichen Namen jetzt einen Doppelnamen bilden.
Geschlechtsangepasste Form des Geburtsnamens
Ihr Geburtsname kann nach Ihrem Geschlecht angepasst werden, wenn diese Anpassung nach ausländischer Namenstradition üblich ist und Sie oder Ihr Name aus dem dortigen Sprachraum stammen.
Anpassung des Geburtsnamens für nationale Minderheiten
Wenn Sie dem sorbischen Volk, der friesischen Volksgruppe oder der dänischen Minderheit angehören, können Sie ihren Namen entsprechend der jeweiligen Tradition neu bestimmen.
Änderung der Reihenfolge der Vornamen
Wenn Sie mehrere Vornamen führen, können Sie die Reihenfolge Ihrer Vornamen neu bestimmen. Das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen und Bindestrichen ist nicht zulässig. Auch die Schreibweise der einzelnen Namen kann nicht geändert werden.
Hinweis
Es können hier nicht alle Möglichkeiten der Namensänderung dargestellt werden. Spezielle Namensänderungen können gerne beim Standesamt angefragt werden. Sollte sich die gewünschte Namensänderung nicht in diesem Katalog wiederfinden, ist wahrscheinlich ein Antrag nach dem Namensänderungsgesetz notwendig. Bitte nehmen Sie auch in diesen Fällen über das Anfrageformular Kontakt zu uns auf.
Voraussetzungen
- Die erklärende Person muss grundsätzlich volljährig sein und den aktuellen Geburtsnamen als minderjähriges Kind erworben haben. Davon gibt es jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei der Rückbenennung oder dem Zurückkehren zum alten Geburtsnamen nach einer Volljährigenadoption.
- Je nach Art der Namensänderung sind auch bei Volljährigen noch Zustimmungen der Eltern erforderlich.
- Ist das volljährige Kind verheiratet und wird der zu ändernde Name als Ehename geführt, muss der andere Ehegatte der Namensänderung zustimmen, wenn auch der Ehenamen geändert werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister (wenn die erklärende Person nicht in Neukölln geboren wurde)
- Ggf. aktueller Auszug aus dem Eheregister der Eltern bzw. Stiefeltern des Erklärenden
- Ggf. die eigene Eheurkunde des Erklärenden
- Ggf. die Geburtsurkunden von Kindern des Erklärenden
- Personalausweis oder Reisepass der Erklärenden
Welche Kosten entstehen?
- Für die Aufnahme einer namensrechtlichen Erklärung im Standesamt fällt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro an.
- Für die Aufnahme einer Erklärung über die Neusortierung der Vornamen beträgt die Gebühr 12 Euro.
- Bitte beachten Sie, dass im Standesamt Neukölln ausschließlich Kartenzahlung bzw. kontaktlose Zahlung möglich ist.
Bitte füllen Sie das Anfrageformular aus und übermitteln Sie uns Ihre Anfrage. Bei Rückfragen werden wir Sie kontaktieren. Sie erhalten von uns einen Termin für die Aufnahme der Namenserklärung. Wir sind bemüht, Ihre Terminwünsche im Rahmen der allgemeinen Sprechzeiten zu berücksichtigen.