Schöffinnen und Schöffen

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Bitte beachten Sie, dass die Schöffenvorschlagsliste für die Jahre 2024-2028 bereits geschlossen wurde.
Weitere Bereitschaftserklärungen können nicht mehr angenommen werden.

  • Als Schöffin/Schöffe bewerben?

    Haben Sie schon einmal daran gedacht, wie unser Rechtssystem ohne die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Landgerichten, den Amtsgerichten oder den übrigen Gerichten funktionieren soll? Schließlich ist die Judikative eine Säule unserer Demokratie und darum ist es auch so wichtig, dass sie von uns allen unterstützt wird. Das nächste Verfahren zur Aufstellung von Schöffenvorschlagslisten wird für die Amtsperiode 2024 bis 2028 stattfinden.

  • Welche Aufgaben haben Schöffinnen und Schöffen?

    Durch die Schöffinnen und Schöffen wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Sie wirken auf ein allgemein verständliches und durchschaubares Verfahren hin und bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und das Urteil ein. Dabei sollen das Rechtsempfinden der Schöffinnen und Schöffen als nicht speziell juristisch ausgebildete Richterinnen und Richter sowie ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung in das Verfahren eingebracht werden. Gleichzeitig sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken und erreichen, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.

    Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Sie nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld einer angeklagten Person und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Das wird etwa daran deutlich, dass für Verurteilung sowie Art und Höhe der Strafe jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Gericht erforderlich ist. Gegen die Stimmen beider Schöffinnen oder Schöffen kann in Deutschland niemand verurteilt werden.

  • Voraussetzungen

    • Das Schöffenamt kann jeder/jedem Deutschen übertragen werden, wenn sie oder er
    • am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet hat
    • am 1. Januar 2024 nicht älter als 69 Jahre ist
    • zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste für den Schöffenwahlausschuss mit Hauptwohnsitz im Bezirk gemeldet ist
    • für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet ist
    • über ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache verfügt
    • nicht in Vermögensverfall geraten ist
    • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt • nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt ist bzw. gegen sie oder ihn kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

    Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

  • Wie funktioniert die Schöffenwahl

    Ihre Bewerbung wird auf die Vorschlagsliste des für Sie zuständigen Bezirks gesetzt. Die Vorschlagsliste, bestehend aus freiwilligen Meldungen und/oder zufällig aus dem Melderegister des Bezirks ausgewählten Personen, wird von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. dem Jugendhilfeausschuss beschlossen und anschließend eine Woche öffentlich ausgelegt, um Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen auf der Liste zu ermöglichen. Die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Bezirke bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden. Anschließend wird die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Dort wählt ein Schöffenwahlausschuss, unter Vorsitz einer Amtsrichterin oder eines Amtsrichters, mit Zweidrittelmehrheit die notwendige Anzahl der Hauptschöffinnen und Hauptschöffen sowie der Ersatzschöffinnen und Ersatzschöffen. Die ausgewählten Personen erhalten nach erfolgter Wahl vom Gericht weitere Informationen. Auch nicht ausgewählte Personen werden vom Gericht informiert.
    Zeitplan
    • bis März 2023 – Meldung als Schöffin/Schöffe bzw. Jugendschöffin/Jugendschöffe beim zuständigen Bezirksamt
    • April 2023 – Beschluss der Schöffenlisten (Vorschlagslisten) durch Bezirksverordnetenversammlungen bzw. Jugendhilfeausschüsse
    • Mai 2023 – Übermittlung der Vorschlagslisten an die Gerichte
    • II-III Quartal 2023 – erweiterte Voraussetzungsprüfungen der Personen der Vorschlagslisten durch die Gerichte
    • III Quartal 2023 – Tagen der Schöffenwahlausschüsse (Wahl der Schöffinnen und Schöffen)
    • Januar 2024 – Beginn der Schöffenwahlperiode und Benachrichtigung über Wahl bzw. Nichtwahl

  • Informationsveranstaltungen

    Einführungsseminare über die Grundlagen des Schöffenamtes in Zusammenarbeit mit dem Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, Landesverband Brandenburg und Berlin e.V. und den Berliner Volkshochschulen (VHS) finden im Bezirk Neukölln an folgenden Terminen statt:

    27.10.2022, 17:30 Uhr https://www.vhsit.berlin.de/VHSKURSE/BusinessPages/CourseDetail.aspx?id=659065

    26.11.2022, 11:00 Uhr https://www.vhsit.berlin.de/VHSKURSE/BusinessPages/CourseDetail.aspx?id=659067

    21.01.2023, 11:00 Uhr https://www.vhsit.berlin.de/VHSKURSE/BusinessPages/CourseDetail.aspx?id=664733

    27.01.2023, 17:30 Uhr https://www.vhsit.berlin.de/VHSKURSE/BusinessPages/CourseDetail.aspx?id=664734

Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben und mit Hauptwohnsitz im Bezirk Neukölln gemeldet sind, wenden Sie sich bitte wie folgt an:

  • Für Schöffinnen und Schöffen

    Bezirksamt Neukölln von Berlin
    Bezirkswahlamt
    Karl-Marx-Str. 83
    12040 Berlin

    wahlen@bezirksamt-neukoelln.de

    Telefon: 030 90239 4484

    Für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

    Bezirksamt Neukölln von Berlin
    GB Jugend und Gesundheit – Büroleitung -
    Karl-Marx-Str. 83
    12040 Berlin

    jugendschoeffen@bezirksamt-neukoelln.de

    Telefon: 030 90239 3434

  • Bereitschafterklärung Schöffen

    PDF-Dokument (60.8 kB)

  • Bereitschafterklärung Jugendschöffen

    PDF-Dokument (64.6 kB)

  • Schöffenleitfaden 2022

    PDF-Dokument (747.6 kB)

  • Schaubild Schöffenwahl 2023

    PDF-Dokument (548.6 kB)

  • Schaubild Jugendschöffenwahl

    PDF-Dokument (548.6 kB)

  • Merkblatt Schöffenwahl

    PDF-Dokument (128.6 kB)

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie unter folgenden Links: