Durch die Schöffinnen und Schöffen wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Sie wirken auf ein allgemein verständliches und durchschaubares Verfahren hin und bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und das Urteil ein. Dabei sollen das Rechtsempfinden der Schöffinnen und Schöffen als nicht speziell juristisch ausgebildete Richterinnen und Richter sowie ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung in das Verfahren eingebracht werden. Gleichzeitig sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken und erreichen, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Sie nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld einer angeklagten Person und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Das wird etwa daran deutlich, dass für Verurteilung sowie Art und Höhe der Strafe jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Gericht erforderlich ist. Gegen die Stimmen beider Schöffinnen oder Schöffen kann in Deutschland niemand verurteilt werden.