Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Bezirksamt Neukölln von Berlin

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.berlin.de/ba-neukoelln/.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 15.06.2022 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere: Ausgewählte Seite nicht ausgezeichnet (seit: 10.01.2024)

  • Beschreibung: Aria-Attribut für ausgewählte Seite nicht vorhanden.
  • Maßnahmen: Aria-Attribut wird ergänzt.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Deaktivierte Elemente (seit: 10.01.2024)

  • Beschreibung: Deaktivierte Elemente sind teilweise nicht ausgezeichnet.
  • Maßnahmen: Deaktivierte Elemente werden ausgezeichnet.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: Grafiken und Bedienelemente (seit: 10.01.2024)

  • Beschreibung: Einige Logos und Bedienelemente werden nicht kontrastreich dargestellt, wenn die Farbe im Browser angepasst wird.
  • Maßnahmen: Anpassung der Logos und Bedienelemente.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: strukturierte Formulare

  • Beschreibung: Auf den Seiten existieren Formulare, bei denen teilweise Strukturelemente fehlen bzw. fehlerhaft verwendet werden. Entsprechend können beim Einsatz von Screenreadern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
  • Maßnahmen: Strukturelemente der Formulare werden korrigiert.
  • Zeitplan: Behebung in 2024

Barriere: PDF-Dokumente

  • Beschreibung: Zahlreiche Informationen, Übersichten und Formulare werden derzeit als PDF zum Download angeboten. Diese Dateien existieren bereits und wurden nur teilweise barrierefrei erstellt.
  • Maßnahmen: - bestehende PDF-Dokumente werden als barrierefrei/teilweise barrierefrei/nicht barrierefrei gekennzeichnet - vorhandene PDF werden sukzessive überarbeitet und entsprechend angepasst/ausgetauscht - (wenn möglich) werden die betroffenen Inhalte in Imperia-Seiten oder barrierefreie Dokumente überführt. Je nach Sachlage wird ergänzend dazu die PDF (ggf. nicht barrierefrei, da amtliche Dokumente als Download und zum Ausdruck) ebenfalls zur Verfügung gestellt. - Ab 01.12.2019 neu eingestellte PDF-Dokumente sollen barrierefrei/weitestgehend barrierefrei erstellt werden.
  • Zeitplan: Die Überarbeitung läuft im normalen Arbeitsprozess und dauert deswegen noch an. Wir arbeiten an der Behebung bis Ende 2022. Der zu diesem Datum erreichte Stand der Umsetzung wird protokolliert und dann hier aufgelistet und der ggf. weitere Bearbeitungszeitplan dargestellt.
  • Alternative: Als Alternative empfehlen wir daher zunächst die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter werden Sie bei der Nutzung der Inhalte aus diesen PDF-Dokumenten unterstützen.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Katharina Smaldino
E-Mail: digitale-barrierefreiheit@bezirksamt-neukoelln.de
Telefon: 030 90239 0

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit