Bericht der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung der Geschehnisse im Jugendzentrum Wutzkyallee (Auszug)

Der Bericht der Kommission wurde dem Bezirksamt am 9. September übergeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann der gesamte Bericht nicht veröffentlicht werden. Das Fazit der Kommission (Kap. III des Berichts) sowie die konkreten Empfehlungen (Kap. IV des Berichts) werden an dieser Stelle veröffentlicht. An einer Stelle wurden Funktionsbezeichnungen von Mitarbeitenden des Bezirksamtes aufgrund ihres eindeutigen Personenbezugs durch eine Auslassung im Zitat „[…]“ ersetzt.

Fazit der Kommission

Die Kommission ist im Rahmen der Anhörungen auf Fachkräfte des öffentlichen und des freien Trägers getroffen, die authentisch und mit sehr hohem Engagement im Arbeitsfeld der Jugendarbeit tätig sind. Die Fachkräfte beider Träger haben klare Haltungen zu den jeweiligen Zielgruppen und wollen auch künftig im Feld der Jugendarbeit tätig sein.
Bei allen ist bis heute die Erschütterung und das tiefe Bedauern zu spüren, dass in einer öffentlichen Einrichtung die mutmaßliche Vergewaltigung einer Minderjährigen durch einen anderen Besucher passieren konnte.

Anhaltspunkte für eine bewusste Vertuschung der Vorfälle und der mutmaßlichen Vergewaltigung durch die Fachkräfte des öffentlichen Trägers konnte die Kommission nicht feststellen.

In den Anhörungen äußerten die beteiligten Fachkräfte des öffentlichen Trägers im Prozess der Bearbeitung des Kinderschutzfalls im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Vergewaltigung, an verschiedenen Stellen in unterschiedlichem Umfang fachlich überfordert gewesen zu sein. Auch der freie Träger MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. äußerte, dass sie bei der Bearbeitung des Kinderschutzfalles eine größere Unterstützung des Jugendamtes erwartet hätten.

Aus den Gesprächen mit den jungen Menschen geht klar hervor, dass sie sich eine schnelle Wiedereröffnung des Jugendzentrums wünschen und in den Prozess der Konzepterarbeitung einbezogen werden wollen.

  • Aus der Darstellung der Anhörungen der unterschiedlichen Akteure geht hervor, dass die Geschehnisse im Jugendzentrum Wutzkyallee von den beteiligten Institutionen zum Teil mit sich deutlich wiedersprechenden Aussagen wiedergegeben werden.
  • Nach Auswertung der Unterlagen und der Anhörungen aller beteiligten Fachkräfte wird auch deutlich, dass der Prozess der Bearbeitung des individuellen Kinderschutzfalles von unklarer Kommunikation, unterschiedlicher Interpretation des Gesagten oder Berichteten, Missverständnissen und fehlendem stringenten Führungsverhalten durch das Jugendamt geprägt war.
  • Das Jugendamt ist seiner gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss von Vereinbarungen zu den Aufgaben im Kinderschutz mit dem freien Träger MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. im Rahmen des Leistungsvertrages nachgekommen.
  • Für das Jugendzentrum Wutzkyallee liegt kein pädagogisches und kein einrichtungsbezogenes Schutzkonzept vor.
  • Der freie Träger MaDonna Mädchkult.Ur e.V. ist seinem eigenen Schutzauftrag gemäß § 8a Absatz 4 SGB VIII gemäß des Leistungsvertrages nachgekommen und hat nach einer internen Gefährdungseinschätzung dem betroffenen Mädchen Hilfe und Unterstützung angeboten. Zudem hat er umgehend das Jugendamt über den Kinderschutzfall mündlich informiert und ein pädagogisches sowie trägerbezogenes Schutzkonzept vorgelegt.
  • Die Kommission hatte den Eindruck, dass der Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung über mehrere Leitungsebenen im Jugendamt […] sehr viel besprochen wurde, aber im Ergebnis keine kinderschutzrelevanten Entscheidungen im Einzelfall getroffen wurden. Jede Leitungsebene hat sich auf die jeweils andere Leitungskraft verlassen und das Jugendamt insgesamt auf den freien Träger.
  • Grundsätzlich fehlte es an einer strukturierten Fallbearbeitung und einer Dokumentation des Kinderschutzfalles durch das Jugendamt. Auch deshalb ist es zu Verzögerungen im Fallverlauf und zu unterschiedlichen Bewertungen im Umgang mit der Strafanzeige gekommen.
  • Im Jugendamt hat die Fokussierung im Kinderschutz auf Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im familiären Kontext dazu geführt, dass die institutionelle Gefährdung durch Peer Gewalt in der eigenen Jugendfreizeiteinrichtung nicht als relevanter Kinderschutzfall mit eigener Aufgabe erkannt und entsprechend nicht nach den gesamtstädtischen Vorgaben bearbeitet wurde. Auch waren die jeweils eigenen gesetzlichen Aufträge im Kinderschutz für freie und öffentliche Träger bei den Fachkräften im Jugendamt nicht bekannt.
  • Das fehlende pädagogische Konzept und das Fehlen eines Kinderschutzkonzeptes des Jugendzentrums Wutzkyallee, der häufige Personalwechsel sowie die fehlende Konfliktbearbeitung zwischen den beiden Teams, haben dazu geführt, dass Signale, bezogen auf sexuell übergriffiges Verhalten im Jugendzentrum bereits seit Anfang 2025 nicht ausreichend und rechtzeitig wahr- bzw. ernstgenommen und demzufolge angemessen bearbeitet wurden.

Empfehlungen für die Zukunft

1. Empfehlungen für den Bezirk

Aus der Analyse der vorgelegten Unterlagen, den Anhörungen und der hier vollzogenen Fehleranalyse lassen sich folgende Empfehlungen für den Bezirk ableiten:

  • Klärung von Meldeketten für Kinderschutzfälle im Jugendamt, insbesondere in Bezug auf die ebenfalls zum Jugendamt gehörenden kommunalen Einrichtungen der Jugendarbeit.
  • Einbeziehung institutioneller Kindeswohlgefährdung und Gefährdung durch Peer Gewalt als Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung in die Gefährdungseinschätzungen des Jugendamtes.
  • Schaffung und Finanzierung von Supervisionsmöglichkeiten für Fachkräfte in der Jugendarbeit.
  • Konzepterarbeitung für das Jugendzentrum Wutzkyallee auf der Grundlage einer Bedarfserhebung mit Jugendlichen im Sozialraum und Beteiligung junger Menschen am Konzeptionsprozess.
  • Umgehender Prozessbeginn zur Erarbeitung eines einrichtungsbezogenen Schutzkonzeptes für das kommunale Jugendzentrum Wutzkyallee. Für das einrichtungsbezogene Schutzkonzept ist das mögliche Gefährdungspotential durch den Zugang zu den Einrichtungen und der unübersichtliche Gartenbereich in die Gefährdungsanalyse einzubeziehen (Gehwegbeleuchtung, Gartenkonzept).
  • Zeitnahe Wiedereröffnung des Jugendzentrums Wutzkyallee.
  • Konfliktbearbeitung zwischen den Fachkräften des Jugendzentrums Wutzkyallee und des Mädchen*treffs RosaMinta* durch externe Fachkräfte.
  • Kontinuierliche Kooperation beider Einrichtungen und Abschluss einer Kooperationsvereinbarung unter Berücksichtigung des Schutzraumes für vulnerable Gruppen.
  • Durchführung von Fortbildungen im Kinderschutz in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit öffentlichen und freien Trägern.
  • Durchführung von Führungskräfteschulungen zur Lösung von Konflikten sowie zu Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen in Organisationen.

2. Gesamtstädtische Empfehlungen

Ebenso lassen sich aus den Anhörungen und der Fehleranalyse gesamtstädtische Empfehlungen ableiten.

  • Umsetzung eines gesamtstädtischen Projektes unter Einbeziehung öffentlicher und freier Träger zur Erarbeitung von Empfehlungen für Schutzkonzepte in der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
  • Anpassung des Berlineinheitlichen Mitteilungsbogen bei Anhaltspunkten auf eine Kindeswohlgefährdung mit stärkerer Fokussierung auf die Arbeitsfelder Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung (gemäß der §§ 11,12, 13.1, 16 SGB VIII) sowie noch stärkere Fokussierung der Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im institutionellen Bereich durch Peer Gewalt.
  • Intensivierung der Fortbildungsangebote (inclusive Inhouse-Schulungen) zum Kinderschutz in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit durch das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg, insbesondere Fokussierung auf Gefährdung durch Peer-Gruppen-Gewalt.