Die Kommission ist im Rahmen der Anhörungen auf Fachkräfte des öffentlichen und des freien Trägers getroffen, die authentisch und mit sehr hohem Engagement im Arbeitsfeld der Jugendarbeit tätig sind. Die Fachkräfte beider Träger haben klare Haltungen zu den jeweiligen Zielgruppen und wollen auch künftig im Feld der Jugendarbeit tätig sein.
Bei allen ist bis heute die Erschütterung und das tiefe Bedauern zu spüren, dass in einer öffentlichen Einrichtung die mutmaßliche Vergewaltigung einer Minderjährigen durch einen anderen Besucher passieren konnte.
Anhaltspunkte für eine bewusste Vertuschung der Vorfälle und der mutmaßlichen Vergewaltigung durch die Fachkräfte des öffentlichen Trägers konnte die Kommission nicht feststellen.
In den Anhörungen äußerten die beteiligten Fachkräfte des öffentlichen Trägers im Prozess der Bearbeitung des Kinderschutzfalls im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Vergewaltigung, an verschiedenen Stellen in unterschiedlichem Umfang fachlich überfordert gewesen zu sein. Auch der freie Träger MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. äußerte, dass sie bei der Bearbeitung des Kinderschutzfalles eine größere Unterstützung des Jugendamtes erwartet hätten.
Aus den Gesprächen mit den jungen Menschen geht klar hervor, dass sie sich eine schnelle Wiedereröffnung des Jugendzentrums wünschen und in den Prozess der Konzepterarbeitung einbezogen werden wollen.
- Aus der Darstellung der Anhörungen der unterschiedlichen Akteure geht hervor, dass die Geschehnisse im Jugendzentrum Wutzkyallee von den beteiligten Institutionen zum Teil mit sich deutlich wiedersprechenden Aussagen wiedergegeben werden.
- Nach Auswertung der Unterlagen und der Anhörungen aller beteiligten Fachkräfte wird auch deutlich, dass der Prozess der Bearbeitung des individuellen Kinderschutzfalles von unklarer Kommunikation, unterschiedlicher Interpretation des Gesagten oder Berichteten, Missverständnissen und fehlendem stringenten Führungsverhalten durch das Jugendamt geprägt war.
- Das Jugendamt ist seiner gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss von Vereinbarungen zu den Aufgaben im Kinderschutz mit dem freien Träger MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. im Rahmen des Leistungsvertrages nachgekommen.
- Für das Jugendzentrum Wutzkyallee liegt kein pädagogisches und kein einrichtungsbezogenes Schutzkonzept vor.
- Der freie Träger MaDonna Mädchkult.Ur e.V. ist seinem eigenen Schutzauftrag gemäß § 8a Absatz 4 SGB VIII gemäß des Leistungsvertrages nachgekommen und hat nach einer internen Gefährdungseinschätzung dem betroffenen Mädchen Hilfe und Unterstützung angeboten. Zudem hat er umgehend das Jugendamt über den Kinderschutzfall mündlich informiert und ein pädagogisches sowie trägerbezogenes Schutzkonzept vorgelegt.
- Die Kommission hatte den Eindruck, dass der Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung über mehrere Leitungsebenen im Jugendamt […] sehr viel besprochen wurde, aber im Ergebnis keine kinderschutzrelevanten Entscheidungen im Einzelfall getroffen wurden. Jede Leitungsebene hat sich auf die jeweils andere Leitungskraft verlassen und das Jugendamt insgesamt auf den freien Träger.
- Grundsätzlich fehlte es an einer strukturierten Fallbearbeitung und einer Dokumentation des Kinderschutzfalles durch das Jugendamt. Auch deshalb ist es zu Verzögerungen im Fallverlauf und zu unterschiedlichen Bewertungen im Umgang mit der Strafanzeige gekommen.
- Im Jugendamt hat die Fokussierung im Kinderschutz auf Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im familiären Kontext dazu geführt, dass die institutionelle Gefährdung durch Peer Gewalt in der eigenen Jugendfreizeiteinrichtung nicht als relevanter Kinderschutzfall mit eigener Aufgabe erkannt und entsprechend nicht nach den gesamtstädtischen Vorgaben bearbeitet wurde. Auch waren die jeweils eigenen gesetzlichen Aufträge im Kinderschutz für freie und öffentliche Träger bei den Fachkräften im Jugendamt nicht bekannt.
- Das fehlende pädagogische Konzept und das Fehlen eines Kinderschutzkonzeptes des Jugendzentrums Wutzkyallee, der häufige Personalwechsel sowie die fehlende Konfliktbearbeitung zwischen den beiden Teams, haben dazu geführt, dass Signale, bezogen auf sexuell übergriffiges Verhalten im Jugendzentrum bereits seit Anfang 2025 nicht ausreichend und rechtzeitig wahr- bzw. ernstgenommen und demzufolge angemessen bearbeitet wurden.