Vorkaufsrecht für die Hertzbergstraße 28 in Neukölln konnte nicht ausgeübt werden

Pressemitteilung vom 06.08.2026

Der Bezirk konnte das Vorkaufsrecht für den Verkauf des Hauses in der Hertzbergstraße 28 in Neukölln nicht ausüben. Die Frist hierfür ist am 4. August 2026 verstrichen. Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft hatte die für den Vorkauf notwendigen Investitionsmittel vom Land nicht erhalten. Die Käufer-Gesellschaft lehnte es zudem ab, eine Vereinbarung zur Abwendung des Vorkaufs zu unterschreiben.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr: „Das Bezirksamt hat das Vorkaufsrecht für die Hertzbergstraße mit großem personellem Einsatz geprüft und vorbereitet. Ich bin enttäuscht, dass es am Ende am Geld gescheitert ist. Der Vorkauf von Schrottimmobilien ist teuer und für die Vorkäufer unattraktiv. Eine Reform des Vorkaufsrechts muss Kommunen in die Lage versetzen, den Schutz der Mieter:innen wirksam durchzusetzen. Das geht nur, wenn es gelingt, Häuser in gemeinwohlorientierte Hände zu bekommen oder wirksame Abwendungen zu schließen. Das Bezirksamt kennt die Missstände in der Hertzbergstraße 28 nun sehr genau und wir dem neuen Eigentümer auch unabhängig vom gescheiterten Vorkauf in die Pflicht nehmen, hier für eine nachhaltige Instandsetzung zu sorgen.“

Beim Objekt in der Hertzbergstraße 28 handelt es sich um ein jahrelang vernachlässigtes Objekt mit erheblichen Mängeln und Missständen und in Teilen ungesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen. Darin begründet sich auch die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht hier überhaupt auszuüben.

Die private Käufer-Gesellschaft hätte die Möglichkeit gehabt, sich in einer so genannten Abwendungsvereinbarung zur Einhaltung der milieuschutzrechtlichen Regelungen, zum Verzicht auf Aufteilung in Eigentumswohnungen, zum Verzicht des möblierten Wohnens auf Zeit und zur Beseitigung der Mängel und Missstände innerhalb von zwei Jahren zu verpflichten und so das Vorkaufsrecht aktiv abzuwenden. Das ist nicht erfolgt.