Klausel gegen Diskriminierung bei Zuwendungen im Bezirksamt Neukölln

Pressemitteilung vom 23.07.2026

Das Bezirksamt Neukölln hat in 2026 erstmalig eigene Nebenbestimmungen mit Bezug zur Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in seinen Zuwendungsbescheiden aufgenommen. Damit stellt das Bezirksamt sicher, dass keine antisemitischen, rassistischen oder in sonstiger Weise menschenfeindlichen Inhalte oder Aktivitäten gefördert, geduldet oder unterstützt werden. Ein Verstoß gegen diese Nebenbestimmungen kann zur Rückforderung der gewährten Mittel führen.

Insgesamt wurden in den Bereichen Soziales und Gesundheit 40 Zuwendungsbescheide an 24 verschiedene Empfänger mit einem Gesamtvolumen von 5.131.368,99 Euro erlassen. Gerade in den betroffenen Bereichen ist der diskriminierungsfreie Zugang zu den Projekten – etwa bei Obdachlosigkeit, Suchterkrankungen oder psychischen Erkrankungen – von höchster Bedeutung.

Alle Zuwendungsempfänger erkennen an, dass die Gewährung von Mitteln auf einem besonderen Vertrauensverhältnis beruht. Die Verpflichtung zur Wahrung einer diskriminierungsfreien Grundhaltung gilt daher für das gesamte Auftreten des Zuwendungsempfängers. Ein Verstoß gegen dieses Wohlverhaltensgebot – etwa durch die Durchführung von Veranstaltungen oder die Verbreitung von Publikationen mit antisemitischen Inhalten außerhalb des Förderprojekts – indiziert die mangelnde Zuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers. Das Bezirksamt wird damit in besonderer Weise dem § 2 des Landesantidiskriminierungsgesetzes gerecht.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit: „Wer öffentliche Mittel erhält, muss für die Achtung unserer Verfassung und den Schutz der Menschenwürde eintreten. Und zwar vollständig und zu jeder Zeit. Es kann nicht sein, dass in zuwendungsfinanzierten Projekten Zurückhaltung geübt wird, aber im Nebenraum beispielsweise antisemitische Propaganda Platz findet. Das ist mit den neuen Nebenbestimmungen künftig ausgeschlossen und kann zu erheblichen Konsequenzen für den betroffenen Träger führen.“

Weiterhin wird klargestellt, dass sich das Bezirksamt Neukölln ausdrücklich zur Arbeitsdefinition von Antisemitismus der IHRA in der durch die Bundesregierung im September 2017 erweiterten Fassung bekennt. Diese lautet:
„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Rhetorische und physische Manifestationen von Antisemitismus richten sich gegen jüdische oder nichtjüdische Individuen und/oder ihr Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen und religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“

Diese Definition dient dem Zuwendungsgeber als maßgebliche Orientierungsgrundlage und Regelbeispiel für die Auslegung und Bestimmung antisemitischer Inhalte und Verhaltensweisen. Dabei helfen auch die der IHRA-Definition beigefügten Beispiele dabei, antisemitische Muster in ihren vielfältigen Ausprägungen zuverlässiger herausarbeiten und analysieren zu können. Die Anwendungsbeispiele sind integraler Bestandteil bei der Implementierung der IHRA-Definition.

Das Bezirksamt Neukölln wird den Umgang mit diskriminierungsfreier Verwendung öffentlicher Mittel stetig weiterentwickeln und nimmt damit eine Vorreiterrolle in Berlin ein.