Vorsorge und Maßnahmen beim Verdacht auf Zwangsverheiratung in den Sommerferien
Pressemitteilung vom 03.07.2026
Zwangs- und Frühverheiratungen sind schwere Menschenrechtsverletzungen. In Deutschland sind sie streng verboten. Die schulfreien Monate sind aber noch immer eine Zeit, in der Berliner Jugendliche häufig gegen ihren Willen im Ausland verheiratet oder unter Druck gesetzt werden. Das Bezirksamt Neukölln und die Neuköllner Gleichstellungsbeauftragte nehmen den Beginn der Sommerferien zum Anlass, erneut auf das Problem hinzuweisen und darüber zu informieren, welche Hilfs- und Unterstützungsangebote es gibt und welche Maßnahmen im Vorfeld getroffen werden können.
Die Betroffenen sind dabei überwiegend Mädchen. Oftmals haben sie schon eine Vorahnung, dass im Herkunftsland etwas geschehen könnte, wissen vor der Abreise aber nicht, wo sie Hilfe finden oder haben große Angst, sich jemandem anzuvertrauen. Die Jugendlichen treten die Reise an, in dem Glauben, vor Ort noch „Nein“ sagen zu können, was sich häufig als Trugschluss erweist: Vor Ort werden ihnen Bargeld, Handy und Pass abgenommen. Sie verlieren dadurch die Möglichkeit, sich Hilfe zu suchen. Eine Rückholung aus dem Ausland ist extrem schwierig bis unmöglich.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen in den Ferien eine Zwangsverheiratung droht:- Äußern Sie diese Befürchtung einer Vertrauensperson.
- Kontaktieren Sie allein oder zusammen mit Ihrer Vertrauensperson eine spezialisierte Fachberatung, z.B. Papaya (Tel.: 61 00 -62/ -63, E-Mail). Eine Beratung ist auch anonym über diese Internetseite möglich.
- Versuchen, die Reise abzuwenden (z. B. durch Vortäuschen einer Krankheit). Eine Rückholung aus dem Ausland ist extrem schwierig bis unmöglich.
- Führen Sie Bargeld, Kopien des Passes und des Rückflugtickets sowie ein Handy und Adressen der deutschen Botschaft versteckt bei sich.
- Hinterlegen Sie alle Kopien auch bei einer Vertrauensperson in Berlin. Wichtige Hinweise finden Sie auch hier.
- Vor der Abreise sollte möglichst die genaue Adresse des Zielortes, sowie eine eidesstattliche Erklärung hinterlegt werden, dass der/die betroffene Jugendliche einen Rückkehrwunsch und die Angst vor einer Zwangsheirat hat.
- Hilfe vor der Abreise: Da sich Jugendliche oft erst kurz vor den Ferien an Vertrauenspersonen wenden, ist schnelles Handeln gefragt Durch Ihre rechtzeitige Meldung stellen Sie sicher, dass die Betroffenen schnellstmöglich professionelle Hilfe erhalten. Kontaktieren Sie in Absprache mit den Betroffenen das Kinderschutzteam Neukölln (Tel.030-90239-55555, E-Mail) oder den Jugendnotdienst (Tel. 030-6100-61/-62) für eine eventuelle Inobhutnahme. Kontaktieren Sie nicht die Eltern der Betroffenen, da dies die Gefährdung massiv erhöht.
Seit 2017 gilt die Volljährigkeit in Deutschland als absolute Voraussetzung für eine Ehe, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Traditionelle oder religiöse Verheiratung sowie Verlobung von Minderjährigen sind gesetzlich verboten. Ausländische Ehen, die im Alter von 16 – 17 Jahren geschlossen werden, sind aufhebbar: Der Antrag erfolgt beim Familiengericht durch die Betroffenen oder das zuständige Bezirksamt (Standes- und Rechtsamt). In den Fällen, in denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, gilt die Ehe als Nichtehe, d. h. als nicht geschlossen, sofern die Person noch minderjährig nach Deutschland einreist. Betroffenen entstehen keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile. Ohne Sorgeberechtigte eingereiste Minderjährige gelten als unbegleitet, werden vom Jugendamt in Obhut genommen und dauerhaft betreut.
Weitere Informationen sowie Links zu Kontakt- und Hilfeadressen und Vordrucke für die Vollmacht für anwaltliche Tätigkeiten/Hilfe bei Zwangsheirat und eine eidesstattliche Erklärung Zwangsheirat finden Sie hier.